Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.02.2022)
Wien, am 22.02.2022Fische in Österreich
Beim Thema „Fischerei in Österreich“ sind zwei Fragen wesentlich: Welche Fischarten leben in österreichischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Seen, Teiche)? Und welche davon werden mit Angeln, Netzen oder anderen Fangmethoden befischt?
Über 90 Fischarten in Österreich
Zwischen 90 und 100 Fischarten leben in österreichischen Gewässern. Darin enthalten sind einige Arten, die in Gewässern in allen Bundesländern vorkommen, etwa die Barbe – vorgestellt im ersten Beitrag der Themenreihe Tierschutz und Fischerei –, die Bachforelle, der Hecht oder der Karpfen. Von den genannten 90 bis 100 Fischarten kommen 25 Arten in allen Bundesländern vor.
Es wird zwischen heimischen, nicht heimischen, eingebürgerten, ausgesetzten und endemischen (nur in einem bestimmten Gebiet vorkommende Art) Fischarten unterschieden.
Endemische Arten sind beispielsweise die Attersee-Reinanke, die nur im Attersee vorkommt oder der Sandfelchen, eine ausschließlich im Bodensee lebende Art.
Einige Fischarten sind in manchen Regionen so selten geworden, dass es keine Nachweise für das Vorhandensein mehr gibt. Sie gelten dort als verschollen
. Ein Beispiel dafür ist der Zingel.
Es gibt auch Arten, die ausgestorben sind, trotzdem aber noch in der einen oder anderen Artenliste angeführt sind. Dazu zählt beispielsweise der Hausen.
Bekannt und unbekannt
Von diesen 90 bis 100 Fischarten gibt es einige Prominente
, die Mensch zumindest dem Namen nach kennt bzw. schon mal davon gehört hat: Die Forelle
(genau genommen Bachforelle, Regenbogenforelle oder Seeforelle), der Karpfen (Zuchtkarpfen oder Wildkarpfen), der Hecht, der Wels, der Aal oder der Zander.
Manche Arten haben Namen, die Assoziationen an Anderes hervorrufen: der Streber, die Nase, der Schneider, Bitterling, der Zobel, die Laube, der Hasel, der Giebel oder der Steinbeisser.
Einige Artennamen sind ungewöhnlich wie etwa der Schlammpeitzger, die Rußnase, das Moderlieschen, Aalrutte oder der Frauennerfling.
Exotisch klingen Namen wie Tolstolob, Amur, Sterlet oder Karausche.
Heimisch oder nicht heimisch
Eine Unterteilung in heimische und nicht heimische Fischarten wird auf gesetzlicher und wissenschaftlicher Ebene vollzogen. Nicht heimische Fischarten werden heutzutage als Bedrohung gegenüber heimischen Arten angesehen. Dabei geht es um das Thema Faunenverfälschung einerseits und Bedrohung heimischer Fischarten durch nicht heimische Fischarten andererseits. In einigen Bundesländern gilt eine Entnahmepflicht für nicht heimische Arten. Nicht heimische Arten genießen außerdem auch keine gesetzlichen Schonzeiten.
Einige nicht heimische Arten sind: Amur (Graskarpfen), Tolstolob (Silberkarpfen), Blaubandbärbling, Nordamerikanischer Zwergwels und Sonnenbarsch. Sie sind durch unterschiedliche Gründe in österreichische Gewässer gelangt, beispielsweise durch bewusste Einbürgerung (z. B. Regenbogenforelle) oder illegales Aussetzen.
Zoologische Systematik
Nach der zoologischen Systematik zählen die meisten in Österreich vorkommenden Fischarten zur Familie der Karpfenartigen (Cypriniden). Einige Arten: Der Karpfen, die Karausche, der Giebel, die Schleie, die Brachse, der Zobel, das Aitel, der Nerfling, der Hasel.
Einige weitere zoologische Familien mit einem oder mehreren Vertretern sind:
- Barschartige oder Echte Barsche (Perciden): Der Kaulbarsch, der Flussbarsch, der Zander, der Wolgazander, der Zingel, der Streber.
- Lachsartige (Salmoniden): Die Bachforelle, die Regenbogenforelle, der Bachsaibling, der Seesaibling und der Huchen.
- Hechtartige (Esociden): Der Hecht
- Welse (Siluriden): Der Wels
- Dorschartige oder Echte Dorsche (Lotiden): Die Aalrutte
- Störe (Acipenseriden): Der Sterlet
- Äschenartige (Thymalliden): Die Äsche
- Renken(artige) (Coregonen): Die Maräne
- Schmerlen (Cobitiden): Der Steinbeißer, der Schlammpeitzger
Anmerkung: Die Liste ist nicht vollständig.
Alle Fischarten dürfen gefangen werden
Alle Fischarten in den österreichischen Gewässern sind gemäß den Fischereigesetzen Wassertiere und dürfen als solche grundsätzlich gefangen, angeeignet und getötet werden. Es sei denn, sie sind geschützt. Die Fischereigesetze sehen zwei Schutzmöglichkeiten vor: Einerseits gibt es zeitlich definierte Fangverbote für bestimmte Arten, die sogenannten Schonzeiten. Zweitens gibt es auf die Körperlänge von Fischen bezogene Fangverbote, die sogenannten Brittelmaße oder Mindestmaße von Fischen. Hat ein Fisch die gesetzlich definierte Körperlänge nicht erreicht, darf er nicht gefangen werden.
Schonzeiten und Brittelmaße sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Schonzeiten und Brittelmaße in derzeitiger Regelung sinnlos
Da Fischen nicht selektiv ist, ist die Einhaltung der gesetzlich definierten Schonzeiten und Brittelmaße grundsätzlich nicht möglich. Regelmäßig werden Fische gefangen, die eigentlich nach der geltenden Schonvorschrift nicht gefangen werden dürften. Ebenso werden Fische gefangen, die das gesetzlich vorgeschriebene Brittelmaß noch nicht erreicht haben und deshalb eigentlich auch nicht gefangen werden dürften.
Das bedeutet, das die Verletzung des Fangverbotes von geschonten oder untermaßigen Fischen (Fische, die das Brittelmaß noch nicht erreicht haben) toleriert wird.
Die derzeit in Österreich geltenden Schonzeiten- und Brittelmaßverordnungen sind gesetzliche Bestimmungen, die sich in sich selbst widersprechen. Verordnungen sind nicht sinnvoll, wenn die Nichteinhaltung bzw. Verletzung der Bestimmungen der Verordnungen schon in den Verordnungen selbst verankert sind. Deshalb sind die derzeit geltenden Schonzeiten und Brittelmaße sinnlos.