Aufgedeckt: Vernachlässigte Kühe in Anbindehaltung - Anzeige - vgt

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Aufgedeckt: Vernachlässigte Kühe in Anbindehaltung - Anzeige

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.03.2022)

Neunkirchen, 15.03.2022

Niederösterreich: Milchstall mit komplett verkoteten Kühen in Anbindehaltung

Die Kühe stehen eng angekettet in dem alten Stallgebäude. Ihre Hinterbeine sind bis zur Hüfte mit dicken Kotplatten verklebt – auch der Boden ist stark verschmutzt. Für den VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN ein deutlicher Fall von Vernachlässigung.

 

Zugekotete Böden und völlig verschmutzte Tiere – Vernachlässigung!

Tierhalter:innen müssen die Tiere täglich mindestens einmal kontrollieren. Das legt das Gesetz als Mindestanforderung fest. In Milchbetrieben werden die Kühe zudem üblicherweise zumindest zweimal täglich gemolken. In diesem alten Stall dürfte auch die Fütterung manuell geschehen. Es ist unbegreiflich, wie ein Landwirt oder eine Landwirtin diesen Stall mehrmals am Tag betreten und diese extremen Verschmutzungen einfach ignorieren kann. Die Tiere leiden unter den großflächigen, harten Kotplatten im Fell!, so VGT-Rinderexperte Erich Schacherl.
 

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Rinder müssen sowohl zum Wiederkäuen als auch in den Ruhephasen liegen. Das Liegen in den eigenen Fäkalien kann langwierige und schmerzhafte Eutererkrankungen und Hautreizungen verursachen. Sind die Böden derart verschmutzt, verkleben Kot und Urin außerdem das Fell der Tiere. Die festen „Platten“ können die Bewegungsmöglichkeit der Tiere einschränken und auch Schmerzen erzeugen. Das Gesetz schreibt für Rinder trockene Liegeflächen vor. Gerade Kühe in der engen Anbindehaltung können dem verschmutzen Boden nicht einmal ausweichen, schildert Schacherl weiter.

Anbindehaltung: Tierquälerei

Die Milchkühe im Betrieb sind mit Halsriemen und Ketten im Stall fixiert. Ob diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen oder sogar noch kürzer sind als gesetzlich erlaubt, muss die Behörde klären. Wir haben den Verdacht angezeigt, dass die Ketten den gesetzlich vorgegebenen Bewegungsspielraum von 60cm nach vorne und hinten und 40cm nach links und rechts nicht erfüllen, so Schacherl. Der VGT kritisiert die Anbindehaltung und die umfassenden, gesetzlichen Ausnahmen vom Verbot der dauerhaften Anbindehaltung. Die Bewegungsbedürfnisse von Rindern können in der Anbindehaltung keinesfalls erfüllt werden. Dies kann nicht nur psychische Schäden hervorrufen, sondern auch zu körperlichen Beeinträchtigungen führen. Darunter fallen schmerzhafte Liegeschwielen, entzündete Gelenke, Lahmheit sowie Einschnürungen und Quetschungen am Hals durch die Anbindevorrichtungen.

Anbindehaltung reformieren

Derzeit leben schätzungsweise etwa 42% der Rinder in Österreich in Anbindehaltung.1 Vor allem in kleinstrukturierten Betrieben, also „beim Bauern von nebenan“, ist die Anbindehaltung nicht selten Praxis. Die dauernde Anbindehaltung ist in Österreich verboten. Doch zahlreiche Ausnahmen machen es dennoch möglich, Tiere ihr Leben lang an Ketten zu halten. Wenn eine dauerhafte Anbindehaltung vorliegt, dann muss diese behördlich gemeldet werden. Allerdings werden die genauen Zahlen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht. Rinder in Anbindehaltung (exkl. der „dauerhaften Anbindehaltung“) müssen an zumindest 90 Tagen im Jahr Freilauf bekommen. Das kann allerdings auch in dunklen, verschmutzten Buchten umgesetzt werden.

Nicht nur die Art des Freilaufs sehen wir gesetzlich als völlig unzureichend an, sondern auch die Dauer. Für eine Kuh, die lediglich für eine Stunde losgekettet wird, kann in der derzeitigen vagen, gesetzlichen Formulierung ein ganzer Tag Freilauf gerechnet werden. Wir fordern, dass an den 90 Tagen Freilauf mindestens je 8 Stunden tatsächlicher Freilauf auf geeigneten Flächen ermöglicht werden müssen. Geeignete Flächen sind zum Beispiel Weiden oder Koppeln, erklärt Schacherl. Mittelfristig jedoch muss diese artwidrige und antiquierte Haltungsform strikt verboten werden. Kein Mensch mit Mitgefühl wird heute noch sagen können, dass die Anbindehaltung mit den Grundzielen des Tierschutzgesetzes vereinbar ist!

Der VGT hat umfassende Anzeige bei der zuständigen Bezirksbehörde Neunkirchen eingereicht.

Pressefotos honorarfrei (Copyright: VGT.at)
Medien-Schnitt (Copyright: VGT.at)


(1) Schlatzer, Martin und Thomas Lindenthal: Analyse der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Österreich - Umwelt- und Tierschutzaspekte. Wiener Umweltschutzabteilung, Wien 2018


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