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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.06.2022)

Wien, am 22.06.2022

VGT kündigt Berufung gegen skandalöses Fiakerurteil an: einseitige Prozessführung

Ein klassischer SLAPP, um Kritik mundtot zu machen: Klage gegen Petition aus dem Jahr 2018 von Fiakerbetrieb, der überhaupt nicht genannt wurde

In den Jahren 2006 und 2010 hat der VGT die furchtbaren Zustände in den Wiener innerstädtischen Fiakerstallungen aufgedeckt. Das hat zu Verbesserungen geführt, die aber aus Sicht des Tierschutzes nicht weit genug gehen. Insbesondere der Umstand, dass den Pferden allen Ernstes zugemutet wird, bei über 30° C angeschirrt ohne freie Bewegungsmöglichkeit den ganzen Tag über schwere Kutschen auf heißem Asphalt durch dichten Straßenverkehr zu ziehen, ist allen mitfühlenden Menschen ein Dorn im Auge. Doch die Stadt Wien und der Bund haben kürzlich verlautet, sie könnten das nicht ändern. Laut aktueller Gallup Umfrage sind aber 76 % der österreichischen Bevölkerung für ein Verbot von Fiakerfahrten ab 30° C. Deshalb wurde bereits 2018 eine Petition im Stadtparlament von Wien eingebracht, die hitzefrei ab 30° C fordert. Und genau diese Petition hat einer der damals etwa 25 Fiakerbetriebe, der im Petitionstext gar nicht genannt wurde, vor Gericht eingeklagt und Unterlassung und Widerruf verlangt.

Das Gericht hat nun diesem Klagsbegehren in 1. Instanz Recht gegeben. Doch aus der Prozessführung war nur ein negatives Urteil zu erwarten (vgl. Prozessbericht). Der VGT wird jedenfalls in Berufung gehen. Insbesondere ist laut VGT-Anwältin Dr. Windhager die Aktivlegitimation des Fiakerbetriebs zur Klage in Frage zu stellen, da sogar nach Feststellung des Gerichts 23 Fiakerbetriebe in Wien existieren.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: Da klagt ein Fiakerunternehmen, das überhaupt nicht genannt wird und daher keine Klagsbefugnis hat, gegen eine Petition, die 4 Jahre alt ist! Das allein beweist, dass es hier nicht um irgendeine personalisierte Kreditschädigung geht, sondern nur darum, dass die Kritik an den Fiakerfahrten verstummen soll. Und in dieser Hinsicht ist ein gerichtlich erzwungener Widerruf demokratiepolitisch gefährlich. Jede Grundsatzkritik an Fiakern kann sofort von jedem Fiakerbetrieb eingeklagt werden und als Beweis gelten die Aussagen der Amtsveterinär:innen, die niemals Tierschutzkritik teilen. Mit anderen Worten: sollte dieser Klage gefolgt werden, ist keine Tierschutzkritik an der Fiakerpraxis mehr möglich. Wie soll es dann eine öffentliche Diskussion über Fiaker geben können, und wie eine demokratische Entscheidung über ihre Zukunft? Dagegen müssen wir daher in jedem Fall bis in alle Instanzen vorgehen.

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