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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.08.2022)

Wien/EU, am 31.08.2022

Jurist:innen bestätigen: Kälbertransporte illegal

VGT erwartet dringende Aufklärung

Was der VGT seit Jahren immer wieder aufzeigt, haben nun auch Jurist:innen offiziell bestätigt: Österreich führt illegale Kälbertransporte durch und erfindet in einem aktuellen Abkommen mit Italien sogar eigene Bezeichnungen, um EU-Recht zu umgehen.1

Seit Jahren dokumentiert der VGT Kälbertransporte von Österreich nach Italien, Spanien und Polen und stellt dabei immer wieder grobe Verstöße gegen das EU-Gesetz und tierquälerische Praktiken fest. So werden kleine Kälber, die noch von der Muttermilch abhängig sind, auf viel zu lange Transporte geschickt, auf denen sie nicht gefüttert werden können und die gesamte Fahrt über Hunger leiden müssen. Nach der Mast im europäischen Ausland wurden die Tiere oft sogar noch weiter in andere Länder transportiert. 2020 wurde Videomaterial von der grausamen Tötung österreichischer Kälber im Libanon veröffentlicht. Der Aufschrei in der Bevölkerung war groß, die Politik musste handeln.

Österreich und Italien erfinden Begriffe, um EU-Recht zu umgehen

Das aktuelle Abkommen zwischen Italien und Österreich ist eine der Reaktionen auf die Aufklärungsarbeit des VGT. So hatte ein Rechercheteam aufgedeckt, dass österreichische Kälber nicht, wie auf den Transportpapieren angegeben, nach dem Transport aus Österreich am Zielort in Bozen blieben, sondern entweder weiter zu Masten oder nach Spanien gebracht wurden. Nach einer Beschwerde an die EU und eine darauf folgende offizielle Rüge musste das für Tiertransporte zuständige Gesundheitsministerium (damals noch in der Hand der FPÖ) erfinderisch werden. So wurde mit dem italienischen Gesundheitsministerium ein Abkommen vereinbart, für das der Begriff „vorläufiger Bestimmungsort“ erfunden wurde. So sollte legalisiert werden, dass die kleinen Kälber nur „vorläufig“ nach Bozen kämen und dann später der „endgültige“ Bestimmungsort bekannt gegeben würde. Das ist laut Rechtsansicht des VGT und nun auch einem Jurist:innen-Team illegal.

EU-Kommission informiert

Der VGT hat seine Beobachtungen zu den Transporten und das Abkommen selbst nun an ein Team von Jurist:innen zur Prüfung weitergegeben, die, wie das Rechtsteam des VGT, zu dem Schluss kamen, dass dieses Abkommen zwischen Österreich und Italien rechtswidrig ist. Die Jurist:innen übergaben ihre umfangreiche Einschätzung der EU-Kommission, die nun bis Anfang 2023 Zeit hat, zu reagieren. Der Kommission selbst war das Abkommen bisher nicht bekannt. Außerdem wurde ein juristischer Fachartikel zum Thema veröffentlicht, der dem VGT vorliegt.

Eine weitere Komponente könnte hier Österreich zum Verhängnis werden: Da dieses Abkommen nicht bekannt gemacht wurde und somit nur Österreich und Italien von vereinfachten Transportbedingungen profitierten, haben sich die beiden Länder gegenüber anderen einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Sollten andere Länder klagen, könnte das teuer werden.

Das EU-Tiertransportgesetz legt fest, dass bereits vor der Abfahrt klar sein muss, wohin die Tiere transportiert werden sollen, damit die Behörde vorher prüfen kann, ob der Transport den Vorgaben, wie einer maximalen Fahrtdauer und Temperatur, entspricht. Diese Prüfung wird durch ein erst später angegebenes Ziel verunmöglicht. Auch in dem Computer-System, in das die Daten der Tiere eingegeben werden und das europaweit ausgelesen werden können muss, kann nicht im Nachhinein ein anderes Ziel angegeben werden, somit ist es nicht möglich, herauszufinden, wohin die Tiere endgültig gebracht wurden. Für die Kälber kann das fatal sein, da sie womöglich weiter transportiert werden könnten, als erlaubt.

Ann-Kathrin Freude, Tiertransport-Campaignerin des VGT, dazu: Ich frage mich: Weiß Österreich,  wo diese Kälber schlussendlich landen oder ist die Überraschung dann wieder groß, wenn wir das endgültige Ziel präsentieren? Es schein Österreich völlig egal zu sein, was mit kleinen Kälbern passiert. Ständig werden die Interessen der Wirtschaft über die fühlender und leidender Tierkinder gestellt und das Recht verbogen, oder einfach neu verfasst, nur um diese Qualtransporte immer wieder aufs Neue möglich zu machen. Wie oft müssen wir noch aufzeigen, was hier alles schiefläuft, bis die Regierung diese Transporte endlich stoppt? Muss erst wieder die EU tätig werden und Österreich wie ein kleines Kind zurecht weisen?


(1) Patsch, Rabitsch et al.: Widerrechtlichkeit des bilateralen Verwaltungsübereinkommens zum Transport von Kälbern zwischen Italien und Österreich, in: TIRuP 6/2022, S. 1-14

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