Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.09.2022)
Wien, am 08.09.2022Anbindehaltung neu
Erschreckende Dimension des Leidens bei Rindern
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Anbindehaltung von Rindern wurden Anfang Juli 2022 von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, Gesundheitsminister Johannes Rauch und den Regierungsparteien im Parlament als wichtiger Schritt hin zu mehr Tierwohl präsentiert. Konkret gemeint ist damit das gesetzliche Verbot der dauernden Anbindehaltung bei Rindern ab dem Jahr 2030. Der VGT fasst zusammen, was genau das bedeutet.
Neu ist
Seit 28. Juli 2022 gelten die neuen gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Anbindehaltung von Rindern in landwirtschaftlichen Betrieben. Im § 16, Absatz 4 der Tierschutzgesetznovelle heißt es: Rindern sind geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren.
Mit 1. Jänner 2030 tritt diese Bestimmung in Kraft. Ab dann dürfen Rinder nicht mehr dauernd, also an 365 Tagen eines Jahres, angebunden sein.
Alt ist
Die dauernde Anbindehaltung von Rindern war allerdings schon verboten. Das ist genau genommen keine Neuerung. In der noch bis 1. Jänner 2030 geltenden gesetzlichen Formulierung heißt es im § 16, Absatz 3: Die dauernde Anbindehaltung ist verboten.
Im § 16, Absatz 4 steht: Rindern sind geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren, soweit dem nicht zwingende rechtliche oder technische Gründe entgegenstehen. Solche Gründe sind: …
Dann folgt die Aufzählung einiger Gründe, deretwegen Landwirt:innen bislang die Möglichkeit hatten, um eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot der dauernden Anbindehaltung anzusuchen.
Der springende Punkt ist also, dass ab 1. Jänner 2030 keine Ausnahmemöglichkeiten vom dauerhaften Anbindehaltungsverbot erteilt werden können. Jetzt sowie weitere 7 Jahre und einige Monate ist das noch möglich.
Mehr als 4.330 Betriebe mit dauernder Anbindehaltung
Die behördliche Genehmigung, um Rinder 365 Tage eines Jahres anbinden zu dürfen, haben bislang zahlreiche Rinderhalter:innen genutzt. Eine Umfrage des VGT im Frühling und Sommer 2022 an alle österreichischen Bezirkshauptmannschaften (als zuständige Behörde) hat ergeben, dass mit Datum 1. September 2022 in 4.331 landwirtschaftlichen Betrieben in Österreich Rinder in dauernder Anbindehaltung leben müssen. Die Datenerfassung ist noch nicht vollständig, weil noch nicht alle Bezirkshauptmannschaften auf die VGT Umfrage reagiert haben. Der vorläufige Stand ist: 2.778 Betriebe befinden sich in Oberösterreich, 938 Betriebe in Niederösterreich, 250 in der Steiermark, 163 in Tirol, 118 in Kärnten, 53 im Burgenland und 4 in Vorarlberg. Wien ist das einzige Bundesland, in dem kein einziges Rind in dauerhafter Anbindehaltung gehalten wird.
Tausende Rinder bleiben weiterhin dauernd angebunden
Genaue flächendeckende Zahlen darüber, wie viele Rinder tatsächlich dauernd angebunden leben müssen, liegen dem VGT nicht vor. Nur vereinzelt haben Bezirkshautpmannschaften auf eine diesbezügliche Anfrage des VGT geantwortet. Sicher ist, dass es mehrere Tausend sind. Sie dürfen weiterhin noch länger als 7 Jahre bis zum 1. Jänner 2030 angebunden werden. Jeden Tag ihres Lebens. Für eine Milchkuh mit durchschnittlicher Lebenserwartung von 5 Jahren, die ab einem Alter von 6 Monaten angebunden werden darf, bedeutet das beispielsweise zirka 1.600 Tage Leben mit einem Strick oder einer Kette um den Hals.
Tierleid in der Anbindehaltung auch ab 1. Jänner 2030
Nicht der Teufel, sondern das Tierleid liegt beim Thema Anbindehaltung von Rinder im Detail. Denn nicht nur die von dauernder Anbindehaltung betroffenen Rinder leiden weitere Monate und Jahre, sondern auch jene Rinder, die schon jetzt und ab 1. Jänner 2030 in der sogenannten Anbindehaltung leben. Anbindehaltung bedeutet, wie schon erwähnt, dass Rindern geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren ist. Mindestens 90 Tage bzw. 3 Monate muss den Tieren eine bestimmte Bewegungsmöglichkeit angeboten werden. Anders formuliert heißt das, Rinder dürfen an 275 Tagen oder 9 Monaten eines Jahres angebunden werden.
Anbindehaltung entspricht nicht den Grundsätzen des Tierschutzes
9 Monate angebunden, 3 Monate nicht angebunden. Angesichts der Tatsache, dass Rinder sich jeden Tag bewegen und gehen wollen, kann von artgerechter Haltung sicher nicht gesprochen werden. Noch dazu, wo nicht definiert ist, wie die Bewegungsmöglichkeit an den Tagen der 3 Monate auszusehen hat. 24 Stunden pro Tag? Oder vielleicht nur 24 Minuten? Im Tierschutzgesetz § 16, Absatz 1 steht schließlich: Die Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird.
Genau das geschieht aber bei der Anbindehaltung.
Erschreckende Dimension des Leidens
Ein genauer Blick auf die Anzahl der von Anbindehaltung betroffenen Rinder in Österreich zeigt eine erschreckende Dimension des Leidens. Die am 12. Juli 2022 veröffentlichten Daten der Agrarstrukturerhebung 2020 geben Einblick,wie es mit der Anbindehaltung in Österreich aussieht. Österreichweit gab es im Jahr 2020 insgesamt 566.206 (!) Plätze für Rinder in Anbindehaltung. Betroffen davon sind Kälber älter als 6 Monate, Milchkühe, Zuchtkühe, Maststiere, Zuchtstiere und Ochsen. Mehr als eine halbe Million Rinder dürfen also 9 Monate lang mit Kette oder Strick angebunden werden. Ganz ehrlich: Das ist kein rindergerechtes Leben! Das ist kein Tierwohl! Das ist kein Tierschutz.
Dem gegenüber stehen lediglich 21.801 Plätze für Rinder in ausschließlicher bzw. ganzjähriger Freilandhaltung, der einzigen Haltungsform, die den Rindern und ihren Bedürfnissen gerecht werden kann.
Viele Rinder müssen also weiterhin in Anbindehaltungsställen leiden und können kein art-, tier- und tierschutzgerechtes Leben führen. Schon jetzt, in den kommenden Jahren bis 1. Jänner 2030 und auch danach. Das ist traurig.