Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.10.2022)

Wien/Kanada, am 13.10.2022

Kanada: 2 Tierschützer:innen wegen friedlicher Besetzung Schweinfabrik zu Haft verurteilt

Protest vor kanadischer Botschaft wegen 30 Tage unbedingter und 12 Monate bedingter Haft, weil die beiden mit 100 anderen einige Stunden in einer Schweinefabrik gesessen sind

Tierschutzaktivismus fordert die Mächtigsten in der Gesellschaft heraus. Das hat nicht nur der VGT im bekannten Tierschutzprozess 2010 erleben müssen. Auch in vielen anderen Ländern gibt es heftige staatliche Repression, so jetzt in Kanada. Nachdem Aufnahmen aus einer Schweinefabrik in British Columbia an die Öffentlichkeit gelangt waren, besetzten am 28. April 2019 ca. 100 Tierschützer:innen kurzerhand den Betrieb und verbreiteten live, was sie sahen, in den sozialen Medien. Nach einigen Stunden verließen sie freiwillig die Schweinefabrik. Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft gegen 3 der Beteiligten Anklage nach einem gegen Zivilen Ungehorsam gerichteten Gesetz in Kanada. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen, die anderen beiden erhielten für die völlig friedliche Aktion gestern Abend mitteleuropäischer Zeit 30 Tage unbedingte Haft und 12 Monate auf Bewährung. Der Richter hatte sich bis zuletzt geweigert, die Tierschützer:innen ausführen zu lassen, weshalb sie die Aktion durchgeführt hatten. Es wird Berufung erhoben.

Um gegen dieses Willkür-Urteil zu protestieren, haben sich am Tag der Urteilsverkündung Aktivist:innen u.a. vom VGT vor der Kanadischen Botschaft in Wien versammelt und einen Protestbrief an den Botschafter hinterlassen. Statt friedlichen Aktivismus gegen die unermessliche Tierqual in Schweinefabriken zu kriminalisieren, sollte der Staat die Zustände dort verbieten und sicherstellen, dass allen Schweinen wenigstens eine gewisse Lebensqualität geboten werden muss.

Im Gegensatz dazu hat ein Geschworenenprozess in Utah, USA, zu einem Freispruch für 2 Tierschützer geführt. Die beiden hatten 2017 in einer Schweinefabrik zwei kranke Tiere befreit und einem Lebenshof übergeben. Das FBI hatte daraufhin alles unternommen, um die beiden Schweine zu finden und eine Anklage gegen die Aktivisten zu erreichen, die sich ja zu der Aktion bekannt hatten. Am 8. Oktober 2022 wurden die beiden Männer nun tatsächlich von den Geschworenen freigesprochen. Ihnen hatten 5 Jahre Haft gedroht. In Kanada dagegen wurde anders entschieden, obwohl dort keine Tiere befreit worden waren und kein Schaden entstanden ist.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, selbst als im Tierschutzprozess Hauptangeklagter mit persönlicher Erfahrung mit staatlicher Repression, dazu: Weltweit erleben wir eine Entwicklung der Gesellschaften weg von der Demokratie hin zu autoritären Systemen, wie z.B. bei Orban, Erdogan und Putin. Leidtragende sind immer die NGOs und die Zivilgesellschaft, allen voran die Tierschutzorganisationen. In den noch bestehenden Demokratien zeigt sich diese Entwicklung in immer schärferen Gesetzen gegen Zivilen Ungehorsam und so notwendigen Protest. Dieses Urteil in Kanada ist ein echter Rückschritt. Dass eine harmlose Besetzung einer Schweinefabrik zu Haftstrafen führen kann, ist einer Demokratie nicht würdig. Ohne Kampagnen mit Zivilem Ungehorsam wären viele, heute als so wertvoll erkannte Entwicklungen in der Gesellschaft, nicht möglich gewesen, vom Frauenwahlrecht über die Entkriminalisierung von Homosexualität bis zum Legebatterieverbot. Friedlicher Tierschutzaktivismus darf kein strafrechtliches Delikt sein!

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

Excelsior 4

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben