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Kanada: 2 Tierschützer:innen wegen friedlicher Besetzung Schweinfabrik zu Haft verurteilt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.10.2022)

Wien/Kanada, 13.10.2022

Protest vor kanadischer Botschaft wegen 30 Tage unbedingter und 12 Monate bedingter Haft, weil die beiden mit 100 anderen einige Stunden in einer Schweinefabrik gesessen sind

Tierschutzaktivismus fordert die Mächtigsten in der Gesellschaft heraus. Das hat nicht nur der VGT im bekannten Tierschutzprozess 2010 erleben müssen. Auch in vielen anderen Ländern gibt es heftige staatliche Repression, so jetzt in Kanada. Nachdem Aufnahmen aus einer Schweinefabrik in British Columbia an die Öffentlichkeit gelangt waren, besetzten am 28. April 2019 ca. 100 Tierschützer:innen kurzerhand den Betrieb und verbreiteten live, was sie sahen, in den sozialen Medien. Nach einigen Stunden verließen sie freiwillig die Schweinefabrik. Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft gegen 3 der Beteiligten Anklage nach einem gegen Zivilen Ungehorsam gerichteten Gesetz in Kanada. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen, die anderen beiden erhielten für die völlig friedliche Aktion gestern Abend mitteleuropäischer Zeit 30 Tage unbedingte Haft und 12 Monate auf Bewährung. Der Richter hatte sich bis zuletzt geweigert, die Tierschützer:innen ausführen zu lassen, weshalb sie die Aktion durchgeführt hatten. Es wird Berufung erhoben.

Um gegen dieses Willkür-Urteil zu protestieren, haben sich am Tag der Urteilsverkündung Aktivist:innen u.a. vom VGT vor der Kanadischen Botschaft in Wien versammelt und einen Protestbrief an den Botschafter hinterlassen. Statt friedlichen Aktivismus gegen die unermessliche Tierqual in Schweinefabriken zu kriminalisieren, sollte der Staat die Zustände dort verbieten und sicherstellen, dass allen Schweinen wenigstens eine gewisse Lebensqualität geboten werden muss.

Im Gegensatz dazu hat ein Geschworenenprozess in Utah, USA, zu einem Freispruch für 2 Tierschützer geführt. Die beiden hatten 2017 in einer Schweinefabrik zwei kranke Tiere befreit und einem Lebenshof übergeben. Das FBI hatte daraufhin alles unternommen, um die beiden Schweine zu finden und eine Anklage gegen die Aktivisten zu erreichen, die sich ja zu der Aktion bekannt hatten. Am 8. Oktober 2022 wurden die beiden Männer nun tatsächlich von den Geschworenen freigesprochen. Ihnen hatten 5 Jahre Haft gedroht. In Kanada dagegen wurde anders entschieden, obwohl dort keine Tiere befreit worden waren und kein Schaden entstanden ist.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, selbst als im Tierschutzprozess Hauptangeklagter mit persönlicher Erfahrung mit staatlicher Repression, dazu: Weltweit erleben wir eine Entwicklung der Gesellschaften weg von der Demokratie hin zu autoritären Systemen, wie z.B. bei Orban, Erdogan und Putin. Leidtragende sind immer die NGOs und die Zivilgesellschaft, allen voran die Tierschutzorganisationen. In den noch bestehenden Demokratien zeigt sich diese Entwicklung in immer schärferen Gesetzen gegen Zivilen Ungehorsam und so notwendigen Protest. Dieses Urteil in Kanada ist ein echter Rückschritt. Dass eine harmlose Besetzung einer Schweinefabrik zu Haftstrafen führen kann, ist einer Demokratie nicht würdig. Ohne Kampagnen mit Zivilem Ungehorsam wären viele, heute als so wertvoll erkannte Entwicklungen in der Gesellschaft, nicht möglich gewesen, vom Frauenwahlrecht über die Entkriminalisierung von Homosexualität bis zum Legebatterieverbot. Friedlicher Tierschutzaktivismus darf kein strafrechtliches Delikt sein!

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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