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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.01.2023)

Wien, am 04.01.2023

Es schaut nicht gut aus für den Huchen

Der Huchen (Hucho hucho) ist in Österreich und den angrenzenden Staaten vom Aussterben bedroht. Gravierende Lebensraumveränderungen und die Angelfischerei sind die Hauptursachen für die Gefährdung der Fischart.

Der VGT fordert ein österreichweites Angelverbot auf Huchen und ein Ende der weiteren Lebensraumzerstörung.

Huchen sind beeindruckend. Sie zählen zu den größten heimischen Fischen, die durchschnittliche Körperlänge liegt zwischen 70 und 100 cm, aktuelle Maximalgrößen liegen bei knapp 140 cm und einem Gewicht von rund 30 kg. Der König der Flüsse wie der Huchen in Anglerkreisen auch genannt wird, zählt zur zoologischen Familie der Salmoniden (Lachsartige) und ist mit Forellen, Saiblingen und den in Österreich nicht vorkommenden Lachsen verwandt.

Huchenpopulationen werden weniger

Der Huchen wird auch als Donaulachs – englisch Danube salmon – bezeichnet. Der Name verweist auf sein ursprüngliches Verbreitungsgebiet, das die Donau und alle ihre Nebenflüsse umfasste. Mittlerweile haben sich die natürlichen Bestände europaweit auf einige Staaten reduziert. Neben Österreich gibt es Populationen von Huchen in Deutschland, der Slowakei, in Slowenien, Rumänien, Ungarn, den Balkanstaaten Kroatien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro.

Die Art Hucho hucho ist im Anhang II der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) aufgelistet. Das bedeutet, für die Erhaltung der Art müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden.1

In der Roten Liste der gefährdeten Arten der IUCN (International Union for Conservation of Nature = Internationale Union zur Bewahrung der Natur) ist die Art als endangered, das bedeutet stark gefährdet definiert.2

In Österreich gibt es nur mehr wenige, sich selbst natürlich reproduzierende Huchenpopulationen, beispielsweise in der Oberen Mur (Steiermark) oder in der Pielach (Niederösterreich). Der österreichische Fischexperte Mag. Clemens Ratschan sieht schon im Jahr 2014 eine ungünstige Gesamtbilanz für die Situation des Huchen in Österreich: Einerseits zeigen sich negative Bestandsentwicklungen und Lebensraumverluste bei den etablierten, großen Populationen (Mur, Drau, Pielach). Dem stehen positive Trends inklusive Reproduktionsnachweisen bei mehreren kleineren Huchenpopulationen entgegen (z.B. in der Ybbs, Lassnitz, Traun, Vöckla). Weil gerade große Bestände mit ausreichender Individuenzahl für einen langfristigen Erhalt notwendig sind, fällt die Gesamtbilanz im letzten Jahrzehnt aber ungünstig aus. 3

Die Autoren der aktuelle (Datenstand Jahr 2020) Studie Erhaltung des Huchens im FFH-Gebiet Niederösterreichsche Alpenvorlandflüsse kommen zum Schluss: Der Erhaltungsgrad des Schutzgutes Huchen ist im Gebiet „NÖ Alpenvorlandflüsse auf Basis der aktuellen Datenlage somit jedenfalls mit C (ungüstig) bei einer meist ungünstigen, teils auch unbekannten Bestandentwicklung der Teilbestände im Gebiet zu bewerten.4

Huchen ist Fisch des Jahres 2023

Es sieht also nicht gut aus für den Huchen. Und das nicht erst seit einigen Jahren. Bereits im Jahr 2012 wurde der Huchen vom Österreichischen Fischereiverband und den Landesfischereiverbänden zum Fisch des Jahres ernannt. Um diese Fischart und ihren Lebensraum ins allgemeine Bewusstsein zu bringen und auf die aktuelle Bedrohung der Art und die Gefährdung ihres Lebensraumes hinzuweisen. Im Jahr 2023 wurde der Huchen nun erneut zum Fisch des Jahres in Österreich ernannt.5 Nach wie vor ist die Art bedroht und ihr Lebensraum gefährdet. Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen der vergangenen 15 bis 20 Jahren waren offensichtlich nicht erfolgreich.

Kein Platz, keine Nahrung

Die Hauptursachen für die Gefährdung des Huchen erklären sich aus dem Verlust notwendiger natürlicher Lebensräume und Lebensgrundlagen. Laichwanderungen von Huchen im Frühling werden beispielsweise durch verbaute Flüsse unmöglich gemacht. Kiesböden in fließendem, sauberen und kühlem Wasser, die Huchen zum Ablaichen und die Larven und Jungfische zum Heranwachsen benötigen, werden ebenfalls weniger. Fischarten wie die Weißfischart Nase (Chondrostoma nasus), die die Hauptnahrung für Huchen darstellt, verschwinden mehr und mehr, der Huchen findet dadurch nicht mehr genügend Nahrung. Gewässerverschmutzung ist ebenfalls ein Thema.

Angelfischerei schützt Huchen nicht

Auch die Angelfischerei auf Huchen trägt zur weiteren Ausrottung der Art bei, denn bei einer gefährdeten Fischart zählt jedes einzelne lebende, unversehrte Individuum. Fischer:innen haben in den vergangenen 15 bis 20 Jahren Zeit und Geld dafür aufgewendet, in bestimmten Flussabschnitten junge Huchen auszuwildern und dies vermutlich auch mit guten Absichten getan haben. Effektiver, nachhaltiger und langfristiger Schutz ist allerdings nur dann möglich und erfolgversprechend, wenn keine Art von Nutzung erfolgt. Das bedeutet, dass die Angelfischerei auf diese Fische gestoppt werden sollte.

Unterschiedliche Schonzeiten sind sinnlos

Im Sinne eines umfassenden und nachhaltigen Schutzes des Huchen ist nicht nachvollziehbar, warum die Schonzeiten, während der das Fangen von Huchen verboten ist, nicht einheitlich, sondern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. In Niederösterreich darf von 1. März bis 31. Mai kein Huchen gefangen werden. In Oberösterreich gilt die Schonzeit von 16. Februar bis 31. Mai. In Salzburg ist der Huchen von 1. Februar bis 31. Mai geschützt. In der Steiermark gilt die Schonzeit von 1. März bis 30. Juni. In Tirol gilt der Schutz des Huchen von 1. März bis 31. Mai, in Osttirol von 1. Februar bis 31. Mai. In Vorarlberg sind für den Huchen keine Schonzeiten definiert. In Wien ist der Huchen ganzjährig geschont. Im Burgenland existiert zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikel keine Schonzeitenverordnung. In der bislang geltenden Schonzeitenverordnung aus dem Jahr 1953 war der Huchen als Fischart nicht aufgeführt.

Unterschiedliche Brittelmaße sind sinnlos

Gleiches gilt auch für die Mindestkörperlänge – das sogenannte Brittelmaß – die ein Huchen erreicht haben muss, damit er gefangen werden darf. Auch da gibt es Unterschiede zwischen einigen Bundesländern, wenn auch nicht in solchem Ausmaß wie bei den Schonzeiten. Nachhaltiger und umfassender Schutz ist durch diese Regelungen nicht möglich. In Kärnten liegt das Brittelmaß bei 85 cm. Das bedeutet ein Huchen der gefangen und dem Wasser entnommen werden darf, muss mindestens 85 cm lang sein, gemessen von der Kopfspitze bis zu Ende der Schwanzflosse. Jeder Huchen der diese Körperlänge nicht erreicht hat, darf genau genommen nicht gefangen werden. Das geschieht aber trotzdem, da Angelfischerei nicht selektiv ist. Wird ein kleinerer Huchen gefangen, muss er rasch und möglichst schonend wieder ins Wasser gesetzt und freigelassen werden. Das Brittelmaß in Niederösterreich beträgt 75 cm. In Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark sind es 85 cm. In Tirol wiederum beträgt das Brittelmaß 80 cm, in Osttirol sind es 100 cm. In Vorarlberg ist für Huchen kein Brittelmaß definiert, das Burgenland hat derzeit keine gesetzlichen Vorschriften zur Frage der Mindestkörperlänge von Huchen.

VGT fordert gesetzliches Angelverbot für Huchen

Der VGT fordert ein gesetzliches Verbot der Angelfischerei auf Huchen. Einfach und rasch umsetzbar ist das in einem ganzjährigen Fangverbot für Huchen, egal welcher Größe und egal welcher Körperlänge in den Verordnungen zu den Fischereigesetzen der Bundesländer. Im Bundesland Wien gilt ein solches ganzjähriges Fangverbot bereits.

Fischer:innen sollen auf Angeln von Huchen verzichten

Der VGT ersucht außerdem die Fischereiverbände der Bundesländer, sich für ein Angelverbot des Huchens einzusetzen. Wenn es den Fischer:innen mit dem Schutz des Huchen ernst ist, sollten sie sich für ein Fangverbot stark machen, auf das Angeln von Huchen verzichten und das ganzjährige gesetzliche Angelverbot für Huchen ebenfalls fordern.

Auch die weitere Zerstörung bzw. Verschlechterung der für den Huchen notwendigen Lebensräume in den Flüssen ist zu stoppen.

Quellen

  1. Österreichische Flora-Fauna-Habitat Richtlinie
  2. IUCN Red List
  3. Mag. Clemens Ratschan: Aspekte zur Gefährdung und zum Schutz des Huchens in Österreich
  4. Erhaltung des Huchens im FFH-Gebiet Niederösterreichische Alpenvorlandflüsse
  5. Fisch des Jahres 2023

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