Trotz Freisprüchen für VGT nach willkürlichen Anklagen StA Salzburg Kosten € 40.000 - vgt

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Trotz Freisprüchen für VGT nach willkürlichen Anklagen StA Salzburg Kosten € 40.000

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.02.2023)

Wien, 14.02.2023

Mayr-Melnhof der Gewalttäter, aber Anklagen gegen seine Opfer und Zeug:innen wegen Falschaussage vor Gericht und Verleumdung – Schaden nicht vom Staat ersetzt

Die Vendetta der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen den VGT kann sich sehen lassen. Ein gewalttätiger Gatterjäger von Mayr-Melnhof, der bei einem Angriff auf Tierschützer gefilmt wurde, wird von der Staatsanwaltschaft entschuldigt, und auch wenn das Landesverwaltungsgericht Salzburg geurteilt hat, dass Maximilian Mayr-Melnhof rechtswidrig einen Tierschützer verletzt und ihm mit Gewalt die Kamera entwendet hat, wird das Verfahren gegen ihn sang- und klanglos eingestellt. Aber dieselbe Staatsanwaltschaft klagt die Opfer von Mayr-Melnhofs Gewalttaten wegen Verleumdung an, und Zeug:innen gegen ihn wegen Falschaussage vor Gericht. Und wenn Unbekannte einen Partezettel für ein erschossenes Wildschwein im Jagdgatter Mayr-Melnhof aufhängen, dann lässt die Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellen, ob es sich bei einem Partezettel an einem Baum um Sachbeschädigung handelt. Und aufgrund eines Pickerls auf einem Poller mit Kritik an Mayr-Melnhofs Gatterjagd wurden ebenfalls 7 Personen wegen schwerer Sachbeschädigung angeklagt.

Naiv könnte man meinen, wenn eine Staatsanwaltschaft fälschlich anklagt, dann wird freigesprochen und aus. So funktioniert der Rechtsstaat. Doch Angeklagten werden in Österreich die Anwaltskosten nicht ersetzt, auch wenn sie freigesprochen werden. Für die beiden wegen Verleumdung angeklagten Gewaltopfer von Mayr-Melnhof war das eine Rechnung über € 22.000. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen den Freispruch der vier Zeug:innen wegen Falschaussage vor Gericht zurück gezogen, aber sie bleiben auf ihren € 13.000 Anwaltskosten sitzen. VGT-Obmann DDr. Martin Balluch wurde ebenfalls wegen Verleumdung von Mayr-Melnhof und Falschaussage vor Gericht verfolgt. Seine Kosten nach dem Freispruch € 5.000. Macht zusammen € 40.000 Kosten für unschuldige Tierschützer:innen, die vollkommen willkürlich aus rein politischen Gründen angeklagt worden sind. Kein Wunder, dass Österreich laut Korruptionsindex von Transparency International als immer korrupter ausgewiesen wird!

DDr. Martin Balluch war eines der Opfer der Staatsanwaltschaft: „Über die letzten Jahre hat die Staatsanwaltschaft Salzburg 14 Tierschützer:innen und mich zusätzlich zweimal aus fadenscheinigen Gründen angeklagt. Umgekehrt gab es kein einziges Strafverfahren gegen Jäger:innen, obwohl wir eine Gewalttat auf Video haben und das Landesverwaltungsgericht Salzburg eindeutig festgestellt hat, dass Mayr-Melnhof einen Tierschützer verletzt und ihm mit Gewalt eine Kamera entwendet hat. Uns entstanden dadurch Kosten von deutlich mehr als € 40.000, die trotz Freisprüchen niemand ersetzt. Es ist Zeit, dass in dieser Staatsanwaltschaft einmal aufgeräumt wird. Die Sachlage hat so eindeutig Schieflage, dass selbst die voreingenommensten Menschen erkennen müssen, dass hier staatsanwaltliche Kompetenzen aus politischen Gründen instrumentalisiert wurden. Es ist mir unbegreiflich, wieso ein solches Vorgehen einzelner Staatsanwältinnen für diese keine Konsequenzen hat.“

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