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Fiaker Salzburg: Antrag auf Nichtigerklärung der Fiakerverträge von LVwG abgelehnt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.05.2023)

Salzburg, 08.05.2023

VGT ortet Gefälligkeitsurteil, Ablehnung wird damit begründet, dass der Fiakervertrag keine Konzessionsvergabe sei, die Fiakerfahrten also nicht im Interesse der Stadt Salzburg liegen

Die Vorgeschichte ist bekannt: Trotz zahlloser Aufdeckungen von Vertragsbrüchen und von Tierquälerei seitens der Fiaker in Salzburg durch den VGT, und trotzdem es einen Gemeinderatsbeschluss für Hitzefrei ab 30°C für die Fiakerpferde gibt, hat der ÖVP-Bürgermeister Preuner einen neuen Fiakervertrag erstellt, der sämtliche Tierschutzbestimmungen nach unten nivelliert und sogar die Fahrtrouten weitgehend freigibt, sowie keine Konsequenzen bei Vertragsbruch mehr vorsieht. Dagegen richtete sich ein Antrag eines deutschen Fiakerfahrers, der die Konzessionsvergabe durch den neuen Fiakervertrag als nicht rechtskonform ansah, insbesondere weil entgegen der Staatszielbestimmung Tierschutz die entsprechenden Vorgaben verschlechtert wurden. Die Stadt Salzburg argumentierte, es gehe nicht um Konzessionen sondern um einen privatrechtlichen Pachtvertrag, der Stadt Salzburg sei es egal, ob Fiaker fahren würden, man müsse sich an keine Vorgaben für Konzessionsvergaben halten. Trotz Einstweiliger Verfügung gegen den neuen Fiakervertrag ließ Bürgermeister Preuner die Fiaker ohne jeden Vertrag ab 1. Mai einfach weiter fahren, so „wenig“ ist die Stadt Salzburg an Fiakerfahrten interessiert.

Heute wurde die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Salzburg bekannt. Die Richterin lehnt darin den Antrag auf Nichtigerklärung des Fiakervertrags ab. In der Begründung folgt sie dem Argument der Stadt Salzburg und behauptet, dass es sich nicht um eine Konzession handle. Mit anderen Worten: nach Ansicht der Richterin sei es der Stadt egal, ob Fiaker fahren würden oder nicht, was nachgerade absurd ist, wenn man bedenkt, mit was für einer Vehemenz die Stadt die Fiaker vertritt und ihnen sogar Fahrten ohne Vertrag ermöglicht. Nach Ansicht des VGT ist diese Entscheidung des LVwG rechtswidrig und willkürlich, die Begründung nicht nachvollziehbar. Der Anwalt des deutschen Fiakerfahrers hat bereits angekündigt, zum Verwaltungsgerichtshof in Berufung zu gehen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Im Rahmen der Gatterjagdkampagne haben wir bereits einen denkbar schlechten Eindruck von der Salzburger Justiz bekommen, Mayr-Melnhofs nachgewiesene Gewalttaten wurden ignoriert, die Opfer seiner Gewalt wegen Verleumdung angeklagt. Jetzt scheint auch das LVwG Salzburg darauf bedacht, mit fadenscheinigen Argumenten der Stadt Salzburg recht geben zu müssen. Dabei ist allein schon aus dem Verhalten von ÖVP-Bürgermeister Preuner offensichtlich, wie sehr ihm und der Stadt das Fiakerfahren ein Anliegen ist. Das wäre doch lachhaft, zu behaupten, der Stadt seien die Fiaker egal, gäbe es keine Kutschenfahrten mehr, dann wäre das für sie ohne Bedeutung. Ganz im Gegenteil, Preuner setzt alle Hebel in Bewegung, um die Fiakerfahrten zu ermöglichen, und sei es ohne jeden Vertrag. Der VGT betreibt zwar dieses Verfahren gegen die Fiakerverträge nicht, geht aber davon aus, dass der Verwaltungsgerichtshof wieder Rechtskonformität herstellen und das LVwG Salzburg korrigieren wird. Zukünftige Konzessionen für Fiaker in Salzburg müssen strengere Tierschutzbestimmungen enthalten, keinesfalls Nivellierungen!

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