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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.04.2023)

Salzburg, am 12.04.2023

Landesverwaltungsgericht Salzburg erlässt Einstweilige Verfügung gegen Fiakervertrag

In PK hat RA Mag. Hofbauer Nachprüfungsverfahren der Ausschreibung für Standplatz-vergaben und Gutachten von Prof. Beham zur Berücksichtigung Tierwohl vorgestellt

Nach einem entsprechenden Antrag von Mag. Berthold Hofbauer von der Rechtsanwaltskanzlei Heid & Partner im Namen eines deutschen Fiakers, hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg am 1. April 2023 eine Einstweilige Verfügung gegen die Vergabe von Fiakerstandplätzen durch die Stadt Salzburg erlassen, bis das anhängige Nachprüfungsverfahren abgeschlossen ist. RA Hofbauer argumentierte in der heutigen Pressekonferenz, die gemeinsam mit dem VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN in Salzburg abgehalten wurde, dass es sich bei der Vergabe der Fiakerstandplätze nicht um zivilrechtliche Vereinbarungen, sondern um eine Konzessionsvergabe handelt, nach der die Fiaker im Interesse der Stadt dann auch Tourist:innen kutschieren müssen. Und diese Konzessionsvergabe sei nicht rechtens abgelaufen, u.a. aufgrund von Intransparenz in der Grundlage der Vergabeentscheidung, aber insbesondere auch, weil die Tierschutzbestimmungen im neuen Vertrag gegenüber denen im Alten stark reduziert werden. So sind keine Ruhetage nach Arbeitstagen der Pferde mehr vorgesehen, und Hitzefrei ab 35°C wurde gestrichen.

Im seinem Rechtsgutachten zur Pflicht der Berücksichtigung des Tierschutz beim Abschluss von Verträgen mit Fiakerunternehmen durch die Stadt Salzburg führt DDr. Markus Beham von der Uni Passau aus, dass sowohl EU-rechtliche Vorschriften, als auch die Staatszielbestimmung Tierschutz in § 2 des Bundesverfassungsgesetzes zur Nachhaltigkeit und der Artikel 9 der Salzburger Landesverfassung, nach dem „die Achtung und der Schutz der Tiere als Mitgeschöpfe des Menschen aus seiner Verantwortung gegenüber den Lebewesen“ staatliches Handeln bestimmen müssen, ein Verschlechterungsverbot für Tierschutzbestimmungen festlegen. Ja, man könne sogar von einem Fortschrittsgebot sprechen. Der neue Fiakervertrag der Stadt Salzburg ist aber eine Verschlechterung im Tierschutz und daher rechtswidrig.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch wies in der Pressekonferenz darauf hin, dass der VGT im Juli 2022 aufgedeckt hat, dass innert 24 Tagen insgesamt 73 vorgeschriebene Ruhetage für Fiakerpferde nicht eingehalten wurden. Manche Pferde mussten bis zu 4 Tage hintereinander arbeiten. Trotz Meldung an die Behörde musste im folgenden September festgestellt werden, dass innert 5 Tagen weitere 13 Mal keine Ruhetage eingehalten worden sind. Zusätzlich ist die vertraglich vorgegebene Fahrtroute ständig ignoriert worden. Eine von 25.168 Menschen unterschriebene Petition für ein Fiakerverbot in Salzburg hat der zuständige Bürgermeister Preuner (ÖVP) sich geweigert zu übernehmen. Stattdessen ließ er einen neuen Fiakervertrag erstellen, aus dem sämtliche Tierschutzbestimmungen gestrichen wurden. Es gibt lediglich einen Appell an die Fiakerfahrer:innen im Vertrag, das Tierschutzgesetz einzuhalten und die Tiere gut zu behandeln. Und das, obwohl der VGT auch aufgedeckt hat, dass ein Fiakerfahrer in Salzburg seinem Pferd Chillipaste in den Mund geschmiert hat, dass ein Fiakerpferd geschlagen wurde und dass das Geschirr in einem Fall zu eng angelegt war.

Am kommenden Montag findet am Landesverwaltungsgericht Salzburg eine mündliche Verhandlung zur Rechtskonformität der Vergabe der Fiakerstandplätze in Salzburg statt.

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