Teilen:

Schweine Vollspaltenboden wird abgeschafft – Rinder Vollspaltenboden bleibt?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.01.2024)

Wien, 17.01.2024

VGT-Aktion zeigt, dass es keine sachliche Begründung für diese Ungleichbehandlung gibt, beide Tierarten leiden gleich unter dieser gleichen Haltungsform

Zwar ist die Rede von einer Abschaffung des Schweine-Vollspaltenbodens erst 2040, aber klar ist damit, dass die Regierung der Meinung ist, dass diese Haltungsform nicht akzeptabel ist, weil die Tiere zu sehr leiden. Der Verfassungsgerichtshof hat sogar die Länge der Übergangsfrist als verfassungswidrig erkannt. Aber wie ist das dann bei den Rindern? 70 % der Mastrinder müssen auf demselben Vollspaltenboden leben, und Landwirtschaftsminister Totschnig hat bei der Veranstaltung Frag den Minister sogar gesagt, man wird auch das ändern müssen. Aber es gibt weder ein Verbot für Neubauten, noch ein Ablaufdatum für bestehende Betriebe. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, Dinge nur dann unterschiedlich zu behandeln, wenn es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt. Wie könnte die in diesem Fall aussehen? Wissenschaftlich zeigt sich, dass 92 % der Schweine und 100 % der Rinder auf Vollspaltenboden schmerzhafte Gelenksentzündungen entwickeln.

Um auf diese sachlich nicht begründbare Ungleichbehandlung von Schweinen und Rindern hinzuweisen, stellte der VGT heute eine lebensgroße Schweine- und eine lebensgroße Rinderfigur auf jeweils einen original Vollspaltenboden aus der Schweine- und Rindermast. Auch der Platz, der den beiden Tierarten geboten wird, ist relativ zur Körpergröße gleich, wie zu sehen war. Zwei Tiere – ein Leid stand auf einem Transparent und Vollspaltenboden abschaffen!.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Warum wird der Schweine-Vollspaltenboden verboten, jener der Mastrinder aber nicht? Warum dürfen Milchkühe, hochschwangere Kühe, Zuchtstiere und Kälber bis 150 kg nicht auf Vollspaltenboden gehalten werden, Mastrinder aber schon? Was rechtfertigt diese Ungleichbehandlung? In Wahrheit war der öffentliche Druck durch die Kampagne des VGT bei Schweinen so groß, den Vollspaltenboden zu verbieten, bei Rindern aber nicht. Und in Wahrheit sind die Milchproduktion und die Zucht wirtschaftlich mehr wert als die Rindfleischproduktion. Doch das sind keine sachlichen Gründe für diese Ungleichbehandlung, die Bestand hätten. Der Vollspaltenboden muss auch bei Mastrindern abgeschafft werden!

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

04.05.2026, Österreich

Schluss mit Vollspalten-Schweinefleisch bei SPAR

Für ein Ende des Verkaufs von Vollspaltenboden-Schweinefleisch bei SPAR

17.04.2026, Salzburg

Tauben hungern – auch wenn Stadt Salzburg es weiterhin leugnet

Tote Tauben mit Körnerfutter im Kropf zeigen nicht, dass sie genug Futter in der Stadt finden, sondern eher durch Futter von Privatpersonen vor dem Hungertod bewahrt wurden

16.04.2026, Wien/Dänemark

VGT präsentiert neues Videomaterial von Vollspaltenboden Mindeststandard ab 2034/2038

Neue Aufnahmen aus Dänemark, dem größten Schweineproduzenten Europas, wo der Österreichische Mindeststandard ab 2034/2038 bereits seit 2015 gilt, zeigen unendliches Tierleid

16.04.2026, Wien

Tierschutz-Aktion zum "Muttertag"

Am 8. Mai zeigen Tierschützer:innen von VGT und Vienna Animal Save die Ausbeutung von Tiermüttern auf.

14.04.2026, Wien

Wiener Vegan Ball 2026

Am 11. April hieß es wieder „Alles Walzer!“ im Hilton Vienna Park.

09.04.2026, Salzburg

Stadt Salzburg verschweigt: Fütterungsverbot in Augsburg hat Ausnahmen für Fütterungsplätze

Der Amtsbericht „Stadttaubenkonzept“ der Stadt Salzburg offenbart, dass wichtige Informationen vor der Öffentlichkeit zurückgehalten werden und die artgerechte Fütterung der Stadttauben bis zum Einzug in die Taubenschläge an kontrollierten Fütterungsplätzen so verhindert wird.

09.04.2026, Gmünd

Gmünder Lachsfabrik steht still

Der Bau der Lachszuchtanlage hat noch nicht begonnen. Proteste gegen andere Lachsfabriken gibt es in mehreren europäischen Ländern

Das Bild zeigt einen (ehemaligen) Mitarbeiter der Schweinefabrik

09.04.2026, Wien/Großkadolz

Oberlandesgericht Wien: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht beleidigen

Einstweilige Verfügung: die Bezeichnung als „terroristische Vereinigung“ sei eine unwahre und rufschädigende Tatsachenbehauptung, die Hardegg unterlassen müsse