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Wien, am 29.01.2024

VGT antwortet Schweinefabrikslobby VÖS: 92 % der Menschen wollen Stroh für Schweine

Ohne strengere Tierschutzbestimmungen sank Produktion Schweinefleisch in Österreich seit 10 Jahren um 10 %, im selben Zeitraum stieg Eierproduktion mit Legebatterieverbot um 35 %

Tierschutzminister Rauch kündigte an, ein echtes Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung, also einen Mindeststandard mit Stroheinstreu, auf 2030 vorzuverlegen. Er folgt damit der Ansicht von 92 % der Menschen in Österreich, die bei einer Eurobarometer Umfrage im März 2023 Stroh für Schweine sehr wichtig oder wichtig fanden. Der Verband Österreichischer Schweinebauern reagierte darauf mit derselben Behauptung wie seit 15 Jahren, dass dann die heimische Produktion zurückgehe und der Selbstversorgungsgrad sinke. Faktum ist aber, dass die Produktion von Schweinefleisch in Österreich in den letzten 10 Jahren ohne jede Verbesserung im Tierschutz um 10 % zurückgegangen ist. Gleichzeitig feiert die Eierproduktion Höhenflüge. Als im Jahr 2009 die Käfighaltung von Legehennen verboten wurde, jammerte die Tierindustrie ebenso, dass damit der Selbstversorgungsgrad von damals 70 % noch weiter sinken werde. Doch das Gegenteil war der Fall. Seit 2009 steigen die Produktion von Eiern und der Selbstversorgungsgrad ständig an, ersteres um mehr als 50 %, zweiteres auf mittlerweile 94 %. Strengere Tierschutzbestimmungen, gepaart mit einer Haltungs- und Herkunftskennzeichnung, wie z.B. auf den Eierschalen, sichern die heimische Produktion von Tierprodukten. Einer von einem Experten der ÖVP im Parlament präsentierten Studie zufolge sind die laufenden Kosten bei Stroheinstreu für Schweine lediglich 35 Cent pro kg Schwein, also etwa € 35 pro Tier, teurer als der Vollspaltenboden. Das ist lächerlich und von allen Konsument:innen leistbar. Das Bodenhaltungsei ist sogar um 100 % teurer als das Käfigei.
 

Zur Petition


VGT-Obmann DDr. Martin Balluch gibt zu bedenken: In der Verordnung zur Schweinehaltung steht seit 2022, dass jedes Schwein Zugang zu einem physisch angenehmen Boden haben muss. Das ist weder beim Vollspaltenboden Alt, noch bei dem seit 2023 für alle Neu- und Umbauten vorgeschriebenen Vollspaltenboden Neu, der Fall. Ohne weiche Einstreu in einem Bereich, in dem gleichzeitig alle Schweine liegen können, ist ein Haltungssystem also gesetzwidrig. Aber keiner der Vollspaltenbetriebe hält sich daran. Wäre das ein Gesetz, das den Landwirt:innen nützt, und es würde genauso ignoriert, würden sie alle Straßen mit ihren Traktoren blockieren. Aber weil dieses Gesetz ja nur Tiere schützt, die sich nicht selbst helfen können, glauben sie, es zu ignorieren sei möglich. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits einmal zum Schutz der Tiere geurteilt. Die Ansicht des Verfassungsgerichtshofs kann auch bzgl. Stroheinstreu und Platzangebot eingeholt werden. Besser wäre, jetzt in einer gemeinsamen Anstrengung ein echtes Ende des Vollspaltenbodens mit verpflichtender Stroheinstreu einzuführen.

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