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Landwirtschaftskammer NÖ vergisst: Schweinehaltung in Österreich die Mieseste der EU

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.02.2024)

Wien, 02.02.2024

SPÖ-Antrag im Kärntner Landtag zeigt, dass die Vernunft langsam die Oberhand gewinnt: niemand kann Schweinen zumuten, weiter ohne Stroh leben zu müssen

Jetzt kommen die Lobbyist:innen der Schweineindustrie überall aus ihren Winkeln. Auch der Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ, Johannes Schmuckenschlager, reiht sich mit einer Aussendung heute ein. Er fürchtet Billigimporte aus dem Ausland mit niedrigeren Haltungsstandards als in Österreich. Welche Länder meinen Sie da?, fragt VGT-Obmann DDr. Martin Balluch. Wir haben in Österreich den absolut miesesten Haltungsstandard für Mastschweine in der gesamten EU. Schlechter geht nicht mehr. Und Sie fordern, Herr Schmuckenschlager, dass dieser miese Standard nicht verbessert wird, damit es keine Importe gibt? Das kann ja nur ein Scherz sein. Die Schweine können nicht mehr länger warten. Mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs im Rücken muss jetzt rasch ein echtes Verbot des Vollspaltenbodens beschlossen werden!

Und Balluch weiter: Es muss jetzt auch mit der Verwirrtaktik der Schweineindustrie endlich Schluss sein. Dieser Vollspaltenboden NEU, den das Gesetz bisher als temporäre Zwischenlösung für Neu- und Umbauten bis zu einem weiteren Beschluss 2028 für den echten neuen Mindeststandard vorgesehen hatte, wurde ebenfalls vom VfGH aufgehoben. Der wäre kein Verbot des Vollspaltenbodens, sondern seine ganz üble Fortsetzung. Es muss also jetzt und hier gesetzlich klargestellt werden, dass der Vollspaltenboden wirklich verboten wird. Und das kann kein verbesserter Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu sein, sondern es muss einen weich eingestreuten Liegebereich geben, der nach der heutigen Gesetzeslage bereits allen Schweinen zusteht.

Verstanden hat das die SPÖ Kärnten. Sie brachte jetzt einen Antrag in den Kärntner Landtag ein, dass der Vollspaltenboden grundsätzlich verboten werden muss, sowohl der bisherige konventionelle, als auch jede verbesserte Neuversion. Und das nicht nur für Schweine, sondern auch gleich für Rinder. Ein echtes Verbot des Vollspaltenbodens kann nur mit einer verpflichtenden Stroheinstreu einhergehen, alles andere ist Augenauswischerei und ein Propagandatrick der Tierindustrie, so Balluch dazu. Die schwache bisherige Formulierung im Tierschutzgesetz, die ein Kompromiss war, muss angesichts des VfGH-Erkenntnisses neu überdacht werden. Planungssicherheit bedeutet, dass jetzt der neue Mindeststandard mit Stroh festgelegt wird, ohne temporäre Zwischenlösungen und ohne Verschiebung auf 2028 oder gar noch später!

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