Keine Jagd auf Eichhörnchen. Warum dann auf Eichelhäher? - vgt

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Keine Jagd auf Eichhörnchen. Warum dann auf Eichelhäher?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.02.2024)

Salzburg, 21.02.2024

In Österreich werden jährlich tausende Eichelhäher ohne Grund geschossen, Eichhörnchen hingegen nicht. Einmal mehr zeigt sich die totale Willkür des Landesjagdrechts.

In den Jahren 2019-2021 wurden in Österreich insgesamt mehr als 20.000 Eichelhäher jagdlich getötet.1 Da die Art aus gutem Grund unter Schutz steht, geschieht dies mit rechtswidrigen Ausnahmeregelungen. Im Land Salzburg wurden die Bescheide der BHs zur Tötung von Eichelhähern gerichtlich aufgehoben, da sie unbegründet waren. Um den Rechtsstaat auszuhebeln, hat LR Svazek nun eine Verordnung vorgelegt, die der Kontrolle durch die Landesverwaltungsgerichte entzogen ist.

Eichhörnchen ernähren sich zwar vorwiegend von Baumsamen und wirbellosen Tieren, erbeuten aber auch Vogeleier und Jungvögel. Trotzdem werden Eichhörnchen nicht bejagt – im Gegensatz zu ihrem Namensvetter in der Vogelwelt, dem Eichelhäher. Auch er ernährt sich vor allem von Baumsamen, legt Nahrungsverstecke an und trägt damit als Helfer der Forstwirtschaft ganz wesentlich zur Waldverjüngung bei. Trotzdem wird er aber in mehreren Bundesländern gnadenlos mit der Flinte und mit Fallen gejagt.

Warum? Die offizielle – unsubstantiierte – Begründung lautet: Verhinderung von (geringen) Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen (v.a. Futtermais) und Schutz der Fauna (wie Eichhörnchen erbeuten auch Eichelhäher ihrer Natur gemäß gelegentlich Vogeleier und Jungvögel). Tatsächlich geht es wohl eher um überholtes Konkurrenzdenken seitens der Jägerschaft.

Der Eichelhäher ist eine geschützte Tierart und darf daher nicht geschossen werden. Darüber setzen sich die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Kärnten aber hinweg. In Salzburg hat Landesrätin Svazek soeben einen Verordnungsentwurf zur Jagd auf verschiedene geschützte Vogelarten, darunter den Eichelhäher, vorgelegt. Warum eine Verordnung? Weil die Bescheide der BHs zur Jagd auf Eichelhäher nach Beschwerden des Naturschutzbundes vom Landesverwaltungsgericht als rechtswidrig einkassiert worden waren. Im Vorjahr wurden im Land Salzburg daher keine Eichelhäher geschossen. Die Möglichkeit von Umweltorganisationen, Rechtsmittel gegen rechtswidrige Bestimmungen zu ergreifen, soll nun mit einer Verordnung ausgehebelt werden. Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz ruft deshalb am Montag, den 4. März um 9 Uhr 30 vor dem Büro von Landesrätin Svazek in der Kaigasse 14 zur Kundgebung gegen diese Abschüsse auf!

Bei der totalen Willkür und systematischen Rechtswidrigkeit des Landes-Jagdrechts bleibt einem echt der Atem weg, sagt Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens für ein Bundes-Jagdgesetz. Österreich braucht dringend ein fortschrittliches Bundes-Jagdgesetz, das sich an Ökologie und Tierschutz orientiert.

Jetzt unterschreiben

Das Volksbegehren Für ein Bundes-Jagdgesetz hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundes-Jagdgesetz verwirklicht werden sollen. Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und dem VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.

Quelle

  1. Berichte Österreichs an die EU-Kommission nach Art. 9 der Vogelschutzrichtlinie

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