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Endlich Verbesserungen bei Tiertransporten beschlossen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.09.2024)

Wien, 19.09.2024

Neue Tiertransport-Verordnung vom Gesundheitsministerium vorgelegt

Heute Morgen wurde vom Gesundheitsminister Johannes Rauch (Die Grünen) die Verordnung über nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren verabschiedet (TTVO). Die Verordnung tritt (bis auf Paragraph 3) schon ab 20.9.2024 in Kraft. Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN begrüßt die neuen Regelungen, die weitreichende Verbesserungen für Tiere auf Transporten mit sich bringen, fordert aber weiterhin ein Verbot von Drittlandexporten und Kälbertransporten, strenge Kontrollen und harte Sanktionen bei Verstößen.

Eine wesentliche Verbesserung ist, dass künftig alle Tiere uneingeschränkten Zugang zu Wasser (bzw. Elektrolytlösung für nicht entwöhnte Tiere) auf Langstreckentransporten über acht Stunden und Tiertransporten ins Ausland bekommen sollen. Bei Auslandstransporten unter acht Stunden gilt dies (mit Ausnahmen) nur für nicht entwöhnte Tiere. Bisher war dies nur bei Schweinetransporten vorgeschrieben. Kälber und andere nicht entwöhnte Tiere hatten nur alle neun Stunden Anspruch auf Flüssigkeit und ausgewachsene Rinder überhaupt nur alle vierzehn Stunden. Für nicht entwöhnte Kälber gilt zusätzlich, dass diese nach maximal neun Stunden mit Milch oder Milchersatz zu füttern sind. In der Praxis bedeutet das, dass sie nach neun Stunden Fahrzeit alle einzeln versorgt werden müssen. Die neue TTVO sieht auch vor, dass für bereits entwöhnte Rinder nur Schalentränken geeignet sind und dass mindestens zwei Tränken pro Ladebucht vorhanden sein müssen.

Trotz dieser Verbesserungen fordert der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN weiterhin ein Transportverbot von nicht entwöhnten Säugetieren, wie beispielsweise Kälbern unter zwei Monaten, sowie eine maximale Transportdauer von acht Stunden für alle (entwöhnten) Tiere. Bedauernswert ist auch, dass die neue Rechtslage nach wie vor kein Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten außerhalb der EU vorsieht. Erst Ende August veröffentlichte der VGT eine neue Aufdeckung über qualvolle Tiertransporte von schwangeren Kühen von Niederösterreich in die Türkei. Dabei wurden zahlreiche Gesetzesübertretungen begangen und die Tiere mussten die meiste Zeit ohne Wasser und Futter bei hohen Temperaturen auf den LKWs ausharren. Auch die schockierenden Aufnahmen von der brutalen Tötung europäischer Kalbinnen, die angeblich positiv auf die Krankheit Leptospirose getestet wurden, empörten zahlreiche Menschen. Das Ganze ereignete sich am türkisch-bulgarischen Grenzübergang, den auch die österreichischen Tiere passieren müssen.

Immerhin sieht die neue TTVO Verschärfungen der Bedingungen, unter denen Drittlandexporte durchgeführt werden dürfen, vor. So sind Ruheorte und Versorgungsstationen im Drittstaat nachvollziehbar zu belegen und Video- bzw. Fotodokumentationen an der Versorgungsstation, am Bestimmungsort und auf Schiffen bzw. bei der Entladung von Schiffen anzufertigen und der zuständigen Behörde vorzulegen. Eine weitere Verbesserung stellt die neue Vorschrift über die maximal zulässige Temperaturober- bzw. -untergrenze dar. Die Innentemperatur im Tiertransporter muss künftig konstant zwischen 5° C und 30° C liegen. Eine Über- bzw. Unterschreitung dieses Rahmens von ± 5 Grad ist nur mehr kurzfristig und in unvorhersehbaren Fällen möglich. Die neue Verordnung gilt auch für Tiertransporte aus anderen Ländern, deren Bestimmungsort in Österreich liegt oder die durch Österreich durchfahren. Sie tritt zum größten Teil am 20.9.2024 in Kraft. Die Bestimmungen des Paragraph 3 machen Umbaumaßnahmen an Transportfahrzeugen erforderlich und treten somit erst im Juli 2025 in Kraft. Damit die Neuerungen in der Praxis auch eingehalten werden, fordert der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN strenge Kontrollen sowie harte Sanktionen bei Verstößen. Die derzeit geltenden Sanktionen sind nach wie vor zu lasch, um eine abschreckende Wirkung zu entfalten.

Zur Petition

VGT-Tiertransport-Campaignerin Isabell Eckl zeigt sich erfreut: Das (derzeit grüne) Gesundheitsministerium unter Minister Rauch hat in der Verordnung, auch gegen den Druck des (derzeit türkisen) Landwirtschaftsministeriums, wichtige Verbesserungsschritte erarbeitet. Obwohl wir immer noch weit vom Idealzustand entfernt sind, werden die beschlossenen Verbesserungen zu einer signifikanten Reduktion von Tierleid auf Transporten führen. Leider könnte diese Verordnung bei einem Regierungswechsel schnell wieder aufgehoben werden, wenn Parteien mit weniger Tierschutzinteresse an die Macht kommen. Ob es bei den strengeren Tiertransport-Regelungen bleibt oder die Tiere künftig doch wieder leiden müssen, hängt vor allem vom Wahlergebnis ab.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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