Gegen den Schweine-Vollspaltenboden: bis gestern gab es insgesamt 2020 Protestaktionen - vgt

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Gegen den Schweine-Vollspaltenboden: bis gestern gab es insgesamt 2020 Protestaktionen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.03.2025)

Wien, 25.03.2025

Seit 2019 führt der VGT eine bundesweite Kampagne gegen die Haltung von Schweinen auf einem vollständig mit Spalten durchzogenen Betonboden ohne Stroheinstreu

Bis 2019 war der Begriff Vollspaltenboden in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Doch seit den Aufdeckungen und der Öffentlichkeitsarbeit des VGT ist er allgegenwärtig und zum Paradebeispiel von Tierquälerei geworden, ähnlich wie in den frühen 2000er Jahren die Käfighaltung von Legehennen in der sogenannten Legebatterie. Mit dem Bewusstsein in der Bevölkerung, was der Vollspaltenboden für die Schweine bedeutet, haben sich auch Proteste eingestellt. In den Jahren 2019, 2020 und 2021 kam es bundesweit zu 196, 311 und 558 Protestaktionen. Im Sommer 2022 wurde der Ausstiegsplan aus der Vollspaltenhaltung ins Tierschutzgesetz geschrieben, wobei der konkrete neue Mindeststandard, der 2040 in Kraft treten sollte, noch offen blieb. Entsprechend gab es 2022 nur 389 Proteste bis Juli und 2023 gar keine mehr. Als der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2024 die Übergangsfrist als zu lange beurteilte, nahm die Protestaktivität wieder Fahrt auf. In diesem Jahr sind 467 Protestaktionen verzeichnet und im Jahr 2025 bis gestern 99, macht insgesamt 2020!

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: Bis 1. Juni hat die Regierung noch Zeit, das Tierschutzgesetz zu reparieren und ein neues Ausstiegsszenario festzulegen. Mit der Unterstützung von 92 % der Bevölkerung 1 im Rücken, fordern wir ab 2033 für alle Schweinebetriebe den doppelten Platz pro Tier und eine verpflichtende Stroheinstreu für einen weichen Liegeplatz. Die Übergangsfrist bis 2033 entspricht einer Zeit von 14 Jahren seitdem allen klar sein musste, dass der Vollspaltenboden in der Schweinehaltung keine Zukunft hat. Wenn dem Verfassungsgerichtshof 2024 die Frist bis 2040 für das Ende des Vollspaltenbodens zu lange war, dann ist eine Frist bis 2033 durchaus realistisch. Klar ist, die neue Regelung muss eine Lösung sein, die dem Vollspaltenboden ohne Wenn und Aber ein Ende setzt. Das kann nur eine weich eingestreute Liegefläche sein, auf der alle Schweine gleichzeitig nebeneinander liegen können.

Quelle

  1. vgl. Eurobarometer Umfrage 2023

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