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Wien, am 05.05.2025

Neues Graffiti am Wiener Donaukanal: 12 m x 5 m Nein zum Schweine-Vollspaltenboden

Am 9. Mai soll im Gesundheitsausschuss ein neues Gesetz zum Vollspaltenboden für Schweine beschlossen werden, das mit Anfang Juni in Kraft tritt

Am Donaukanal wurden in den letzten Jahren immer wieder große Wandmalereien zu Tierschutzthemen gesichtet. Da ging es einmal um die Fallenjagd auf Füchse, ein andermal um den Vollspaltenboden für Mastrinder. Am 9. Mai 2025 findet ein Ausschuss im Gesundheitsministerium statt, bei dem vermutlich ein neues Gesetz zum Schweine-Vollspaltenboden auf den Weg gebracht wird, ansonsten wären die allermeisten Schweinefabriken mit 1. Juni illegal. So erklärt sich, dass jetzt am Donaukanal bei der Franzensbrücke ein Graffiti, das den Schweine-Vollspaltenboden thematisiert, aufgetaucht ist. Auf einer 12 m breiten und 5 m hohen Fläche ist ein Schwein mit traurigem Blick zu sehen und daneben prangt die unmissverständliche Botschaft Nein zum Vollspaltenboden!

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: Die Frist, die der Verfassungsgerichtshof zur Reparatur des Gesetzes insbesondere bzgl. der Übergangsfristen vorgegeben hat, läuft Ende Mai aus. Die Regierung muss jetzt handeln, auch wenn sie in der Frage nicht einig ist. Dass die Entscheidung derart spät fällt, bedeutet auch, dass es keine Begutachtungsfrist geben wird. Eine so zentrale Beschlussfassung findet also statt, ohne dass Menschen und Organisationen aus dem Tierschutz die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu beziehen. Eine konkrete Gesetzesformulierung dürfte noch gar nicht vorliegen. Jedenfalls ist in Tierschutzkreisen nichts bekannt. Dieser Missstand lässt sich nur dadurch korrigieren, dass dieses neue Gesetz als temporär zu verstehen ist. Danach muss eine breite öffentliche Diskussion folgen, bei der der neue Mindeststandard in der Schweinehaltung beschlossen wird. Und der muss eine verpflichtende Stroheinstreu vorsehen, alles andere ist inakzeptabel, zumal 92 % der Bevölkerung Stroh für Schweine fordern!

Pressefoto (Copyright: VGT.at)

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