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Tierzirkus

Nach einer intensiven Kampagne des VGT wurde im Jahr 2005 die Haltung von Wildtieren im Zirkus verboten. Davor war es auch in Österreich üblich, wilde Tiere als Belustigung des Menschen zu präsentieren. Zirkustiere werden unter widrigsten Bedingungen gehalten. Den Großteil ihres Lebens verbringen sie auf engstem Raum in völlig reizlosen Transportfahrzeugen oder kleinen Boxen. Die übrige Zeit werden sie mit Hilfe von zweifelhaften technischen Hilfsmitteln (Peitschen und Schlimmeres) gewaltsam zu lächerlichen „Kunststücken“ gezwungen. Viele Tiere sehen nie eine Weide oder einen annährend artgerechten Auslauf. Nur weil es in Österreich verboten ist, Wildtiere in Zirkussen vorzuführen, bedeutet das nicht, dass dieser Zirkus keine Wildtiere im Programm hat. Diese werden dann oft an der Grenze zurückgelassen und müssen wieder auftreten, sobald der Zirkus Österreich verlassen hat.

Zirkus bedeutet immer unnatürliche Verhaltensweisen und Qualen für Tiere. Deshalb protestieren Tierschützer_innen weltweit gegen den Einsatz von Tieren als Zirkusnummern!

Chronologie Tierzirkus

Circus Hellini

Circus Hellini

Mitgeführte Tiere in Anbindehaltung ohne Außengehege - Anzeige

EU-Bedrohung gegen Österreichs Wildtierverbot im Zirkus abgewehrt!

EU-Bedrohung gegen Österreichs Wildtierverbot im Zirkus abgewehrt!

Nach einer Beschwerde eines deutschen Wildtierzirkus hat die EU-Kommission das österreichische Verbot für eine unzulässige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit ausländischer Zirkusse erklärt und Österreich mit einem EuGH-Prozess gedroht. Nach einer intensiven 7 monatigen EU-weiten Kampagne, konnte diese Bedrohung abgewehrt werden!

Tierschutz mobilisiert gegen EU-Kommission!

Tierschutz mobilisiert gegen EU-Kommission!

Kommission will Bundestierschutzgesetz bzgl. Zirkus aushebeln - VGT präsentiert neue Webseite mit Informationen und Protestmöglichkeiten für BürgerInnen aller EU-Länder

Klage der Tierschutzministerin gegen Tierschutzverein abgewiesen

Klage der Tierschutzministerin gegen Tierschutzverein abgewiesen

Das Handelsgericht Wien hat jetzt in seinem Urteil in allen Punkten dem Verein Gegen Tierfabriken Recht gegeben

Zirkus Knie setzt sich über Tierschutzgesetz hinweg

Zirkus Knie setzt sich über Tierschutzgesetz hinweg

Trotz Wildtierhaltungsverbot im Zirkus in Österreich seit 1. Jänner 2005 greifen die Behörden nicht ein und lassen den Zirkus Knie auftreten

Nach Angriff auf Tierschützer: Angestellter des Zirkus Belly-Wien wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt!

Nach Angriff auf Tierschützer: Angestellter des Zirkus Belly-Wien wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt!

Richter verhängt bedingte Geldstrafe von € 80 - umgekehrt mussten vor einigen Jahren 4 TierschützerInnen wegen Entfernen eines illegal aufgehängten Zirkuswerbeplakats öS 4.400 Strafe zahlen

Zirkusbetreiber verletzt Tierschützer

Zirkusbetreiber verletzt Tierschützer

Betreiber des Zirkus Belly-Wien, wurde am 8. Juli 2003 wegen Körperverletzung zu 1000 Euro Strafe zuzüglich 1000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er hatte einige AktivistInnen des Verein Gegen Tierfabriken, die friedlich gegen die Wildtierhaltung im Zirkus demonstrierten, angegriffen und zum Teil schwer verletzt.

Wien: Dr. Petrovic gemeinsam mit VGT gegen Wildtierzirkus Barelli

Wien: Dr. Petrovic gemeinsam mit VGT gegen Wildtierzirkus Barelli

Wildtierzirkus: ein Ding der Vergangenheit. Nach 5-wöchigem Aufenthalt des deutschen Wildtierzirkus Barelli mit 5 Tigern, demonstriert der Verein Gegen Tierfabriken bereits das 9te Mal vor dem Zirkus.

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