Stoppt Tierversuche!
Unterschreibe die Petition und hilf mit sinnlose Tierversuche zu verbieten.
Bisher haben 28291 Personen diese Petition unterstützt. Bitte hilf mit, unser Ziel von 30000 Unterschriften zu erreichen!
Die Unterzeichnenden fordern daher folgende Maßnahmen, um einen sukzessiven Ausstieg aus der Tierversuchsforschung einzuleiten:
Grausame und sinnlose Versuche untersagen: wirksamen Kriterienkatalog installieren
Mit der Umsetzung der EU Richtlinie zu Tierversuchen 2012 wurde festgelegt, dass die Zulassung von Tierversuchen einem Verfahren nach objektiven Kriterien unterworfen werden soll: Dem sogenannten Kriterienkatalog. Versuche sollen nur mehr dann erlaubt sein, wenn der erwartete Nutzen für die Menschen den Schaden für die betroffenen Versuchstiere
übertrifft.
Das Wissenschaftsministerium zahlte dem Messerli Institut der Veterinärmedizinischen Universität Wien 534.883 Euro für die wissenschaftliche Erarbeitung dieses Katalogs. In einem jahrelangen Prozess in den alle Stakeholder eingebunden waren, wurde der Katalog entwickelt. Wenige Wochen vor In-Kraft-Treten tauschte das Ministerium aber diesen wissenschaftlich erarbeiteten Text gegen einen selbstverfassten aus. Im Ergebnis wurde durch dieses Vorgehen der ursprüngliche Zweck des Gesetzes komplett ausgehebelt. Die nun gültige gesetzliche Verordnung führt in der Praxis dazu, dass keine ernsthafte ethische Abwägung mehr durchgeführt werden muss. Auch die absurdesten und grausamsten Tierversuche sind zulässig.
Daher:
Der vom Messerli Institut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wissenschaftlich erarbeitete Kriterienkatalog soll als Verordnung in Kraft treten und die aktuelle Verordnung, die nur eine Pseudo-Abwägung vorschreibt, ersetzen.
Schluss mit der Narrenfreiheit im Tierversuch: transparente Genehmigungsverfahren durch Kommissionen
Bei Tierversuchen herrscht völlig Narrenfreiheit. Die Entscheidung, ob ein Antrag für einen Tierversuch genehmigt wird oder nicht, unterliegt einer einzelnen Person. Die Tierschutzombudspersonen wurden als Kontrolle vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Zusätzlich sieht das Gesetz nicht nur keine Beteiligung von Tierschutzorganisationen an der Entscheidung für Genehmigungen vor, wie in den meisten anderen Ländern Europas, sondern überhaupt keine Kommissionen. In Polen z. B. sind Kommissionen vorgeschrieben, die drittelparitätisch mit Naturwissenschaftler:innen, Ethiker:innen und Tierschützer:innen besetzt sind und über jeden Tierversuchsantrag abstimmen müssen. Nur wenn der Antrag eine qualifizierte Mehrheit findet, darf der Tierversuch stattfinden. In Österreich kann sich der zuständige Beamte/die zuständige Beamtin einer Kommission bedienen, wenn er/sie will, und er/sie kann sich auch über die Mehrheitsmeinung dieser Kommission hinwegsetzen. Dass verschiedene Institutionen, die Tierversuche durchführen, sogenannte "Ethikkommissionen" eingesetzt haben, muss als Feigenblatt gewertet werden, weil ihre Existenz nicht rechtlich gedeckt ist und die Mitglieder dieser Pseudokommissionen selbst Tierversuche durchführen, sich also nur gegenseitig bestätigen, wie wichtig Tierversuche sind.
Daher:
- Jeder Tierversuchsantrag muss gesetzlich verpflichtend von einer Kommission beurteilt werden, in der auch Tierschutzorganisationen vertreten sind. Nur wenn die Mehrheit der Kommission für die Durchführung des Tierversuchs ist, darf er stattfinden.
Alternativen fördern – tierversuchsfreie Methoden aufwerten
§ 38 des Tierversuchsgesetzes 2012 legt fest, dass der Bund die Erforschung von Ersatzmethoden zum Tierversuch finanziell zu fördern hat. Zahlen für Österreich sind nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass das Forschungsbudget für Alternativforschung im Vergleich zu jenem für Tierversuche ähnlich wie in Deutschland verschwindend gering ist. (Deutschland fördert Tiersuchsforschung mit einem 550 Mal größerem Budget als tierversuchsfreie Forschung: € 2,2 Milliarden – € 4 Millionen). Bei einer IFES Umfrage aus dem Jahr 2012 waren 89 % der Befragten für die Errichtung eines Zentrums für die Erforschung und Evaluierung von Alternativen zum Tierversuch in Österreich.
Daher:
- Anhebung des staatlichen Forschungsbudgets für Alternativmethodenforschung auf das Niveau des staatlichen Forschungsbudgets für Tierversuchsforschung. (Einführung einer gesetzliche Mindestquote von 1:1)
- Schaffung eines Kompetenzzentrums für Alternativ- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (Erforschung und Validierung von Alternativmethoden)
Anhebung der Mindestanforderung für die Pflege und Unterbringung von Versuchstieren
an jene für landwirtschaftliche Nutztiere
und Heimtiere
je nach Tierart (z.B. Verbot von Käfigen in der Kaninchenhaltung)
Im Bereich der sogenannten Nutztierhaltung ist es in den letzten Jahren zunehmend zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den grausamen Bedingungen in der Intensivtierhaltung gekommen. Wenn auch noch nicht viel zu einer Verbesserung der Situation geschehen ist, so wurde doch in manchen Bereichen das Schutzniveau angehoben. Den Tierversuchsbetreibenden ist es gelungen, sich einer gesellschaftlichen Diskussion praktisch vollständig zu entziehen. Nicht zuletzt deswegen, weil sie es schaffen, Informationen über ihr Tun sehr effektiv zu unterdrücken. Ohne Information gibt es aber keine öffentliche Auseinandersetzung und damit auch keinen demokratischen Prozess.
Obwohl die Tierversuchsbranche finanziell deutlich besser aufgestellt ist als die Landwirtschaft, sind Versuchstiere
(noch) schlechteren Haltungsbedingungen ausgesetzt als landwirtschaftliche Nutztiere
. Und das obwohl Versuchstiere
ja ohnehin schon durch den Versuch einer höheren Belastung ausgesetzt sind.
Da die EU Richtlinie im Augenblick keine strengere nationale Gesetzgebung in diesem Bereich zulässt, muss sich die Bundesregierung um eine Lösung kümmern, wie z. B. für eine entsprechende Änderung auf EU-Ebene sorgen.
Intelligente Datenbank um Doppel- und Mehrfachversuche zu vermeiden
Um Doppel- und Mehrfachversuche zu vermeiden, ist es erforderlich, eine intelligente Datenbank zu erstellen, aus der rasch und effizient ersichtlich ist, welcher Tierversuch bereits stattgefunden hat. Diese Datenbank ist dann im Genehmigungsverfahren als Informationsquelle heranzuziehen.
Diese Petition richtet sich an die österreichische Bundesregierung.