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Bauernmärkte: Umschlagplatz für Legebatterieeier

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.03.2009)

Wien, 31.03.2009

Fehlende Kennzeichnungen, Irreführung der KonsumentInnen

Fehlende Kennzeichnungen, Irreführung der KonsumentInnen

Das alte Spiel neu aufgedeckt. Einkaufen am örtlichen Bauernmarkt - heimische Produkte, das Bild der Bauernhofidylle begleitet viele Menschen, während sie in gemütlicher Atmosphäre die angebotenen Waren begutachten. Und genau dieses Vertrauen wird nur allzu gerne missbraucht:

In den Supermärkten gibt es eindeutige und nachvollziehbare Regelungen, wie Eier zu kennzeichnen sind. Dies, kombiniert mit der negativen Einstellung der österreichischen KonsumentInnen zu Legebatterien, hat es unmöglich gemacht, weiterhin Käfigeier zu verkaufen. Auf den Bauernmärkten sieht das Bild ganz anders aus.

Schwechater Markt, März 2009:

An einem Gemüsestand finden sich Legebatterieeier, das Ei richtig geprintet, 3 AT und die Betriebsnummer, davor liegt ein Zettel auf dem die Güte- und Gewichtsklasse der Eier zu lesen sind. Eine Erklärung über die Haltung der Legehennen war allerdings nicht zu finden. Vom zuständigen Lebensmittelinspektor bekamen wir telefonisch die Auskunft, das sei so in Ordnung, es gibt eben die Ausnahmen zur Vermarktungsnorm für Eier, und die treffen eben auch für den Marktverkauf zu.

Genannte Vermarktungsnorm schreibt die verpflichtende Angabe über die Art der Legehennenhaltung vor.

Dieser negativen Antwort folgte ein Anruf bei einem zuständigen Herren im Landwirtschaftsministerium. Dieser kann uns eine kompetente Antwort geben: Die Möglichkeit, nicht nach Haltungsform zu kennzeichnen, trifft nur für EierproduzentInnen zu, die ihre eigene Ware verkaufen SOWIE diese nicht nach Güteklasse und Gewicht sortieren.

Ein weiterer Stand am Schwechater Markt:

Hier finden sich die nächsten Batterieeier, diesmal falsch geprintet, so steht auf dem Ei: "Ab Hof, Gruppenhaltung, AT" und die Betriebsnummer. Gruppenhaltung klingt ja ganz nett, hinter diesem Wort verbirgt sich allerdings ein unsagbar quälerisches Leben für die Hennen. Gruppenhaltung steht für eine ausgestaltete Legebatterie, diese dürfen in Österreich noch bis zum Jahr 2020 bestehen bleiben, wenn sie bereits bei Entstehung des Bundestierschutzgesetzes im Jahr 2005 existiert haben. Auch hier ist ein Gitterkäfig das enge Zuhause für die Hennen. Eine Sitzstange bringt etwas Erleichterung, sodass immer ein paar Hühner ohne Schmerzen sitzen können, für kurze Zeit bohrt sich dann nicht das Gitter des Bodens in ihre empfindlichen Füße.
Auch hier keine weitere Erklärung, was sich die KundInnen unter einer Gruppenhaltung vorzustellen haben. Die Eier werden noch dazu in bunt zusammengewüfelten Kartons verkauft, sodass auch einige In Verpackungen aus Freilandhaltung angeboten werden!

Ein Bauernmarkt, das Vertrauen der KonsumentInnen wurde hier schamlos ausgenutzt, denn kaufen konnte man nur Batterieeier! Der VGT hat zu beiden Fällen eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft geschickt!

Bitte helfen Sie mit, diese Kundentäuschung auf Kosten der Tiere zu stoppen:

  • Die Haltungsform der Hennen muss gut lesbar und für die KundInnen ersichtlich angebracht sein, einzige Ausnahme hier, wenn die VerkäuferInnen ihre eigene Ware verkaufen und die Eier nicht nach Güteklasse und Gewicht sortiert sind.
  • Alle Eier müssen geprintet sein, die Printung muss der Vermarktungsnorm entsprechen und mit 1, 2 oder 3 beginnen, dann der Ländercode, AT für Österreich und dann die Betriebsnummer. Weitere Infos dazu finden Sie hier: www.vgt.at/eier
  • Fragen Sie nach der Haltungsform der Hühner und schauen Sie, ob die Antwort mit dem Printcode zusammenpasst. (0=Biohaltung, 1=Freilandhaltung, 2=Bodenhaltung, 3=Legebatterie und ausgestaltete Legebatterie) Weitere Infos dazu finden Sie hier: www.vgt.at/eier
  • Falls Sie einen Verkaufsstand entdecken, der keine Angaben über die Hennenhaltung macht, melden Sie uns dies bitte, Email: office

 

 

 

 

 

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