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Symposium "Islam und Tierschutz"

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.09.2007)

Wien, 16.09.2007

Zusammentreffen von VerteterInnen der Tierschutzseite und des Islams

Zusammentreffen von VerteterInnen der Tierschutzseite und des Islams

Das Islamologische Intstitut in Wien 7 wurde letzte Woche Plattform für eine Annäherung und Diskussion zwischen VertreterInnen von Seiten des Tierschutzes und des Tierrechts sowie der Glaubensrichtung des Islam. Insbesondere ging es um das rituelle Schlachten, das in Österreich nur in speziellen Schlachthöfen bzw von kundige Person unter Aufsicht eines beauftragten Tierarzt und dem Vorhandensein von Schächtapparaturen sowie einer nachträglichen Betäubung (Post-cut Stunning) durchgeführt werden darf.

Der Direktor des Instituts – Mag. Amir Zaidan – eröffnete das von RespekTiere initiierte Zusammentreffen, an dem auch VerteterInnen des VGT teilnahmen, und gab eine Einführung in die Idee des Islams. Für den Zusammenhang zum Tierschutz waren dabei die Begrifflichkeiten von „Halal" („das Erlaubte") und dem Gegenteil „Haram" besonders wichtig. Mag. Zaidan erklärte, dass es laut Quran (Koran) verboten/Haram sei, vergossenes Blut, Schweinefleisch und „Verendetes" zu konsumieren und ging weiters auf die damit verquickten Umstände des religiösen Schächtens, das weltweit meist ohne Betäubung geschieht, ein. Im Gegensatz zur Schlachtung mit vorrausgehender Betäubung wird beim religiösen Schächten kurz nach dem Kehlschnitt betäubt (das sogenannte Post-cut Stunning). Denn die vorrausgehende Betäubung könnte verursachen, dass das Tier an der Betäubung stirbt, was „verendetem" Fleisch gleich käme und als verboten gilt. Dabei muss aber betont werden, dass die Betäubung mit dem Bolzenschussapparat (Rinder), dem Elektrobad (Vögel) wie auch bei der Elektrozange (Schweine) auch kein Garant für eine schmerz- und angstfreie Tötung ist, ja diese sogar vorallem durch die große Nachfrage nach Fleisch und der damit verbundenen Akkordarbeit unmöglich scheint. So wurde von Tierschutzseite ein Video einer normalen Rinderschlachtung in einem oberösterreichischen Schlachthof gezeigt und auch erwähnt, dass bei ein bis zwei Drittel der toten – zuvor betäubten – Schweine nach dem Brühbad Wasser in der Lunge festgestellt wird, was auf eine Atmung nach der vermeintlichen Tötung hinweist.

Mag. Zaidan weitete den Begriff „Halal" auch auf den Tiertransport sowie weitere Punkte, die mit dem „normalen" Schlachthausalltag eigentlich nicht zu vereinbaren wären, aus. So soll das betroffene Tier weder bei der Tötung eines Artgenossen anwesend sein, dessen Blut erblicken oder riechen, noch das Tötungsinstrument sehen. Mag. Zaidan würde dafür auch die Reduktion von Schlachtungen gerne in Kauf nehmen und betonte, dass vorallem dadurch, dass „Halal" kein geschützter Begriff ist, Muslime und Musliminnen mehr Aufklärung zu der Herkunft und Haltungsform der Tiere, die für ihr Fleisch getötet werden, zuteil werden soll.

DI Mahmoud Tatari – anwesender Vertreter von halal.de – beschäftigt sich beruflich mit der Kennzeichnung von Halal-Lebensmitteln und sieht die Sache ähnlich. Seine Zertifizierungsstelle zeichnet bereits 1.300 Produkte aus. Unter ihnen befinden sich keine mit Fleisch oder Ei, da einerseits keine Käfigeier zu vertreten und andererseits die Herstellung von tierlichen Lebensmitteln ohnehin schwer bis unmöglich zu kontrollieren seien. Er unterstrich diese Richtlinie mit der Ausführung zu 78 von halal.de durchgeführten Fleisch DNA Proben. 30% der als „Halal" gekennzeichneten Produkte waren mit Schweinefleisch versetzt! Auch soll im Handel vermeintliches „Halal-Fleisch" angeboten werden, das von nicht schächtenden Schlachthöfen kommt. Weiters präsentierte er anschaulich die damit zusammenhängende steigende Nachfrage auf halal.de sowie nach „Bio-Halal".

Mag. Gsandtner von der Tierschutz Ombudsstelle Wien erzählte von seinen Erfahrungen als Tierarzt im ehemaligen Schlachthof St. Marx/Wien und über die Entwicklungen der Gesetzlichkeiten im Bereich Schlachtung. So gibt es erst seit 1930 eine Betäubungsvorschrift für die Bundeshauptstadt. Mag. Gsandtner wohnte hunderten Schächtungen bei und meint zu Post-cut Stunning, dass nur ein „eingespieltes Team" eine solche nachträgliche Betäubung reibungslos in den Schlachtvorgang aufnehmen könnte. Er kritisierte, dass viele Betäuber ihren Aufgaben zu nachlässig nachgingen und z.B. die Elektrozange, die bei Schweinen angewendet wird, nicht ausreichend aufgeladen sein könnten und berichtete, dass in Holland die Betäuber bereits besser bezahlt werden als die Schlachter, während in Österreich die leistungsschwächsten Arbeiter eines Schlachthofes dieser Aufgabe zugeteilt werden.

Von weiteren Vortragenden hörte man über die Hintergründe des Fleischkonsums in Bezug auf Gesundheit und Umwelt/Klima, über die Alternative der veganen und vegetarischen Lebensführung sowie über Stellen des Alten Testaments, die Gläubige zu einer vegetarische bzw pflanzliche Ernährung aufruft.

Das Symposium endete mit dem Vorhaben auf weitere Zusammenarbeit mit konkreten Zielen wie zb Tierschutz im Unterricht für die Schüler/innen des Islamologischen Instituts und die Erstellung einer Broschüre für Muslim/innen, in der erklärt wird, dass als „Halal" zertifiziertes Fleisch auch Tierschutz-Kriterien erfüllen sollte. Einen detailierten Bericht des Zusammentreffens finden sie hier!

 

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