Aufruf: VGT sucht Kaninchen-Käfig-Haltungen - vgt

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Aufruf: VGT sucht Kaninchen-Käfig-Haltungen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.03.2021)

Eisenstadt, 04.03.2021

Wir bitten die Bevölkerung um Hinweise zu Kaninchen, die zum Zweck der Fleischproduktion in Käfigen bzw. Holzboxen gehalten werden!

Im Jahr 2007 gelang dem VGT ein großer Kampagnenerfolg, die Käfighaltung für Kaninchen in der Fleischproduktion wurde ausnahmslos verboten. Auch Holzboxen bzw. Holzkäfige, wie sie häufig verwendet wurden, fallen unter dieses Verbot. Erlaubt ist die Haltung nur mehr in Buchten oder Freigehegen. Buchten sind oben offen, eine Haltung auf dem Boden, es gibt Bereiche mit tiefer Einstreu, erhöhte Ebenen, Verstecke und vor allem genug Platz zum Hoppeln und Laufen. Ein riesiger Fortschritt in Bezug auf die früher erlaubte Haltung in völlig strukturlosen Käfigen.

Doch das beste Gesetz bringt leider nichts, wenn es nicht auch sanktioniert wird. Nach wie vor werden dem VGT regelmäßig illegale Haltungen von sogenannten „Fleisch“-Kaninchen in Käfigen und/oder vor allem Holzboxen gemeldet. (Zuletzt hat der VGT Anzeige gegen einen Kaninchenhalter in der Steiermark erstattet.) Die Tiere müssen meistens in (ebenfalls illegaler) Einzelhaltung vor sich hinvegetieren, bis sie schließlich geschlachtet werden. Dabei handelt es sich nicht zwingend immer um riesige Mastanlagen - auch die Haltung von einigen wenigen Kaninchen in Käfigen/Holzboxen, um sie für den Eigenbedarf zu schlachten, fällt unter dieses Verbot. Aus diesem Grund will der VGT in der nächsten Zeit einen Schwerpunkt auf die Kaninchenhaltung setzen, in diesem Bereich Bewusstseinsbildung betreiben und dem Gesetz endlich gänzlich zum Durchbruch verhelfen.

Wir bitten die Bevölkerung, uns dabei zu helfen

Sie kennen eine „Fleisch“-Kaninchenhaltung in Käfigen und/oder Holzboxen? Falls ja, bitte melden Sie uns diese Haltung (falls möglich mit Fotos und sofern bekannt auch Angaben zum/zur Halter:in, jedenfalls aber der genauen Adresse oder den genauen Koordinaten) per Mail an die Adresse vgt(ät)vgt.at, damit wir eine Anzeige bei der zuständigen Behörde einbringen und somit die Tiere aus ihrer misslichen Lage befreien können.

Nähere Ausführungen zur gesetzlichen Lage können hier nachgelesen werden: Das Kaninchen-Verbot in der Praxis

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