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Schächt-Skandal – Videos beweisen Behördenversagen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.09.2021)

NÖ, 21.09.2021

Umfassende Aufnahmen von rituellen Schlachtungen aus zwei Betrieben in NÖ belegen massive Kontrolldefizite. VGT und RespekTiere decken auf – Anzeige bei der Staatsanwaltschaft!

Schafe werden an den Ohren und Beinen geschleift, brutal auf den Boden geworfen und niedergedrückt. Ihr Hals wird gestreckt – ein Schlachthofmitarbeiter beginnt, an der Kehle herumzuschneiden. Erst nach mehrmaligem „Hin- und Hersäbeln“ beginnen die Tiere, stark zu bluten. Eine Betäubung erfolgt nicht. Qualvoll sterben die Schafe bei vollem Bewusstsein am Blutverlust. Amtliche Kontrollorgane sind nicht zu sehen. So schrecklich stellt sich die Mehrheit der mehrtägigen Langzeit-Videoaufnahmen aus einem Betrieb im Bezirk Korneuburg dar, die der VGT bereits vergangene Woche angekündigt hat.

Das Video:

Videos belegen Kontrollversagen

Diese deutlichen Übertretungen des Tierschutzgesetzes und der Schlachtverordnung fanden in Abwesenheit der Schlachthof-Tierärzt:innen statt. Dabei sind diese verpflichtet, bei jeder so genannten „rituellen Schlachtung“ anwesend zu sein. Die gesetzlichen Regelungen dafür sind eindeutig: Tiere müssen unmittelbar nach dem Schnitt betäubt werden und Schlachtungen dürfen nur in Anwesenheit der amtlichen Kontrollorgane stattfinden.
Zwei Tage lang wurde im Juli bei den besonders starken Schlachttagen im Betrieb (zum muslimischen Opferfest) verdeckt aufgezeichnet. Das Unglaubliche daran: Für wenige Stunden am Vormittag sind die Tierärzt:innen zu sehen – in dieser Zeit werden die Tiere betäubt. Doch noch vor Mittag verschwinden die Kontrollorgane einfach. Sie sind bis zum Abend nicht mehr zu sehen. Hunderte Schafe wurden über diese zwei Tage ohne Betäubung und ohne Kontrolle getötet.

In einem zweiten Betrieb im Bezirk Wr. Neustadt sind Kontrollorgane während des gesamten Schlachttages nicht zu sehen! Auch dort zeigten VGT und RespekTiere Übertretungen an. Betäubungen wurden zwar in den meisten Fällen durchgeführt, aber oft zu spät.

+++ UPDATE: Neuesten Informationen nach soll es sich bei einer Person, die bei den Schlachtungen mitarbeitete und teilweise Tiere betäubte, um den Kontroll-Tierarzt handeln. Der VGT ist nicht davon ausgegangen, dass es sich bei dieser Person um ein Kontrollorgan handelt, da auch sie teilweise erst nach mehr als 10 Sekunden betäubte und sogar dabei zusah, wie die Köpfe der Tiere direkt nach der Betäubung abgetrennt wurden und wiederholt in den Kehlen der Tiere "herumgesäbelt" wurde.

Tierärzt:innen müssen Bescheid gewusst haben

Rituelle Tötungen müssen mit einer genauen Anzahl an Tieren der Bezirksbehörde gemeldet und von ihr bewilligt werden. Die zuständigen Schlachthof-Tierärzt:innen müssen von den Schlachttagen gewusst haben.
Die beiden Personen, die jeweils nur für einen Bruchteil der vorgeschriebenen Zeit anwesend waren, müssen von der bewilligten Zahl an zu schlachtenden Tieren gewusst haben. Sie müssen die hunderten Tiere im Wartestall wahrgenommen haben. Was haben sie sich denn dabei gedacht?, ärgert sich VGT-Kampagnenleiter David Richter.
Seitens der BH Korneuburg wird dem Falter gegenüber behauptet, dass der zuständige Tierarzt dauerhaft anwesend war. Dazu Richter: Wenn das so war, dann hat er mitangesehen und zugelassen, dass vor seiner Nase systematisch Tierquälerei begangen wird. Auch das verlangt eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch. Die Videos zeigen deutlich, wie viele Tiere ohne Betäubung sterben müssen. Der VGT geht davon aus, dass die Kontrollorgane den Schlachtbetrieb nach nur kurzer Zeit verließen.

Strenge Regelungen verlangen auch strenge Kontrollen

Rituelle Schlachtungen sind zwar verhältnismäßig genau geregelt, jedoch helfen die strengsten Regeln wenig, wenn sie nicht eingehalten und kontrolliert werden. Wiederholte Skandale auch in der konventionellen Schlachtbranche zeigen das deutlich. Die fehlende Einsicht der Bezirksbehörde und das völlige Versagen der Kontrollen bei zwei Betrieben in zwei Bezirken weisen auf tiefliegende Probleme hin. Wir hoffen, dass die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen werden und das System endlich kritisch hinterfragt und verbessert wird!, so Richter.

Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN und RespekTiere haben Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen die beiden Betriebe bei den zuständigen Staatsanwaltschaften eingebracht, sowie Anzeige wegen Amtsmissbrauch gegen die Kontrollorgane.

Sendung im Tierrechtsradio zum Thema


Fotos honorarfrei (Copyright: VGT.at / RespekTiere)
Youtube: Schlachtung ohne Betäubung (ab 18 Jahren)

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