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Schweineskandal beweist: Tieranwaltschaft ein Muss

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.04.2004)

Wien, 08.04.2004

Nach Profilbericht: Die Gründe für die VGT-Anzeigen seit bereits 2001 wurden neuerlich bestätigt. Die offensichtlichen Versäumnisse im Vollzug des Tierschutzgesetzes führen einmal mehr die dringende Notwendigkeit einer Tieranwaltschaft vor Augen.

Nach Profilbericht: Die Gründe für die VGT-Anzeigen seit bereits 2001 wurden erneut bestätigt. Die offensichtlichen Versäumnisse im Vollzug des Tierschutzgesetzes führen einmal mehr die dringende Notwendigkeit einer Tieranwaltschaft vor Augen.

Bereits am 23. Februar 2001 hat der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) gemeinsam mit dem Tierschutzverein RespekTiere die Zustände auf einem Schweinemastbetrieb in Neukirchen/Enknach, Bezirk Braunau OÖ, dokumentiert und unter Vorlage von Video- und Fotomaterial, wegen massiver Verstöße gegen das Tierschutzgesetz Anzeige wegen Tierquälerei erhoben. Nachdem die Behörden weiter säumig blieben, hat der VGT am 16. Juni 2001 diese Tierfabrik besetzt und in weiteren Aktionen im Februar und im August 2002 jeweils schwerkranke Schweine zur Notaufnahme einer tierärztlichen Klinik gebracht. Dabei wurde jeweils Filmmaterial erstellt und veröffentlicht. Trotzdem ist bisher nichts geschehen, der Betrieb konnte unverändert weiterwirtschaften – auf Kosten der Tiere. Die befreiten Schweine starben leider alle binnen kurzem an Lungenentzündung und anderen Krankheiten.

Auf unseren Film- und Fotoaufnahmen sind die im vom Profil zitierten Gutachten angegebenen Zustände ausführlich dokumentiert: „keine Lüftung“, „Dunkelhaltung“, „Lungenentzündung“, „geschwürartige Veränderungen“, „von anderen Schweinen angefressen“, „bis auf Knochen verfaultes Muskelgewebe“, „hochgradige Qualen, Leiden und Schmerzen“.

"Mit diesem eklatanten Beispiel wird uns neuerlich vor Augen geführt, wie unerhört groß das Vollzugsdefizit im Bereich des Tierschutzes in Österreich ist", meint Harald Balluch, Geschäftsführer des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN. "Selbst bestens mit Beweismitteln abgesicherte Anzeigen gegen Tierquäler bedeuten nicht, dass grobe und dauerhafte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz von den Behörden abgestellt werden. Die Behörde weiß zwar von den Gesetzesübertretungen - tut aber nichts. Die einzige Möglichkeit hier nachhaltig Abhilfe zu schaffen, wäre die Einrichtung der von TierschützerInnen schon im Volksbegehren 1996 geforderten Tieranwaltschaft. Eine solche unabhängige Institution die wenigstens auf die Einhaltung der sowieso schon niedrig angesetzten gesetzlichen Mindeststandards pochen könnte, ist aber offensichtlich der ÖVP ein Dorn im Auge."

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