Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.05.2006)
Wien, am 17.05.2006VGT spricht bei den Botschaften von Frankreich, Italien, Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn vor
Europaweit fordern Tierrechts- und Tierschutz-Organisationen die sofortige Umsetzung der EU Masthuhnrichtlinie
Jedes Jahr werden EU-weit mehr als 5 Milliarden
Masthühner in Intensivbetrieben gezüchtet.
Diese Hühner sind damit das bei weitem
am häufigsten verwendete Nutztier in
der EU. Dennoch gibt es bisher keine EU-Richtlinie
für die Masthuhnhaltung, wie z.B. bzgl.
Schweinen oder Legehühnern, die den Schutz
dieser Tiere betrifft.
Der Verein Gegen Tierfabriken VGT ist die
Österreich-Vertretung der European Coalition
for Farm Animals ECFA, der europäischen
Nutztierschutzvereinigung mit Vertretungen
in 25 Ländern. Tierschutz nimmt in der
Gesellschaft der EU einen zunehmend höheren
Stellenwert ein. Das Tierschutz-Protokoll
verlangt von den EU-Staaten „den Bedürfnissen
der Tiere voll Rechnung zu tragen“.
Wir meinen, dass die EU dieses rechtlich verbindliche
Protokoll nur einhalten kann, wenn sie jetzt
die Masthuhn-Richtlinie annimmt und umsetzt.
Es gibt ein großes öffentliches
Interesse am Schicksal der Masthühner.
In der kürzlich erstellten Eurobarometer-Umfrage
wurden Masthühner und Legehühner
als jene Tiere genannt, deren Haltung am dringlichsten
einer Verbesserung bedarf. 78% der Bevölkerung
meinen, dass die Haltungsbedingungen der Masthühner
schlecht bis sehr schlecht sind. 87% sprechen
sich dafür aus, dass in der EU mehr zum
Schutz dieser Tiere getan werden muss.
Am 30. Mai 2005 legte die EU-Kommission erstmals
einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie
zur Masthuhnhaltung vor.
Am 19. September 2005 tagte der Rat der EU-LandwirtschaftsministerInnen
zur EU-Richtlinie zur Masthuhnhaltung, ohne
Resultat.
Am 25. Jänner 2006 diskutierte das Landwirtschafts-Kommittee
des EU-Parlaments über den Vorschlag
der EU-Kommission zu einer Masthuhnrichtlinie
und brachte eine Verbesserung ein: die maximale
Besatzdichte sollte von 38 kg/m2 bis 2013
auf 34 kg/m2 reduziert werden. In Österreich
sind 30 kg Huhn pro m2 als maximale Besatzdichte
vorgeschrieben.
Am 11. Februar 2006 stimmte das EU-Parlament
dem Vorschlag seines Landwirtschafts-Kommittees
über eine Richtlinie zur Masthuhnhaltung
mehrheitlich zu.
Am 20. März 2006 tagte der EU-Rat der
LandwirtschaftsministerInnen in Brüssel.
Die ECFA übergab alle EU-weit gesammelten
Petitionen für eine Verbesserung der
Bedingungen für Masthühner an die
LandwirtschaftsministerInnen von Österreich,
Deutschland, Dänemark, Schweden, Holland
und England.
In der Juni-Sitzung des EU-Rates hätte
die Masthuhnrichtlinie beschlossen werden
sollen. Einige Länder, allen voran Frankreich,
Italien, Polen, Tschechien und Ungarn, haben
aber die Richtlinie erneut kritisiert und
brachten damit die gesamte Richtlinie in Gefahr.
Deshalb möchte der VGT bei diesen Botschaften
vorsprechen, um sie zu überzeugen, die
EU-Masthuhnrichtlinie zu unterstützen.
Vom VGT bereits besuchte Botschaften: