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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.05.2006)

Wien, am 17.05.2006

VGT spricht bei den Botschaften von Frankreich, Italien, Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn vor

Europaweit fordern Tierrechts- und Tierschutz-Organisationen die sofortige Umsetzung der EU Masthuhnrichtlinie

Jedes Jahr werden EU-weit mehr als 5 Milliarden Masthühner in Intensivbetrieben gezüchtet. Diese Hühner sind damit das bei weitem am häufigsten verwendete Nutztier in der EU. Dennoch gibt es bisher keine EU-Richtlinie für die Masthuhnhaltung, wie z.B. bzgl. Schweinen oder Legehühnern, die den Schutz dieser Tiere betrifft.
 
Der Verein Gegen Tierfabriken VGT ist die Österreich-Vertretung der European Coalition for Farm Animals ECFA, der europäischen Nutztierschutzvereinigung mit Vertretungen in 25 Ländern. Tierschutz nimmt in der Gesellschaft der EU einen zunehmend höheren Stellenwert ein. Das Tierschutz-Protokoll verlangt von den EU-Staaten „den Bedürfnissen der Tiere voll Rechnung zu tragen“. Wir meinen, dass die EU dieses rechtlich verbindliche Protokoll nur einhalten kann, wenn sie jetzt die Masthuhn-Richtlinie annimmt und umsetzt.
 
Es gibt ein großes öffentliches Interesse am Schicksal der Masthühner. In der kürzlich erstellten Eurobarometer-Umfrage wurden Masthühner und Legehühner als jene Tiere genannt, deren Haltung am dringlichsten einer Verbesserung bedarf. 78% der Bevölkerung meinen, dass die Haltungsbedingungen der Masthühner schlecht bis sehr schlecht sind. 87% sprechen sich dafür aus, dass in der EU mehr zum Schutz dieser Tiere getan werden muss.
 
Am 30. Mai 2005 legte die EU-Kommission erstmals einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Masthuhnhaltung vor.
 
Am 19. September 2005 tagte der Rat der EU-LandwirtschaftsministerInnen zur EU-Richtlinie zur Masthuhnhaltung, ohne Resultat.
 
Am 25. Jänner 2006 diskutierte das Landwirtschafts-Kommittee des EU-Parlaments über den Vorschlag der EU-Kommission zu einer Masthuhnrichtlinie und brachte eine Verbesserung ein: die maximale Besatzdichte sollte von 38 kg/m2 bis 2013 auf 34 kg/m2 reduziert werden. In Österreich sind 30 kg Huhn pro m2 als maximale Besatzdichte vorgeschrieben.
 
Am 11. Februar 2006 stimmte das EU-Parlament dem Vorschlag seines Landwirtschafts-Kommittees über eine Richtlinie zur Masthuhnhaltung mehrheitlich zu.
 
Am 20. März 2006 tagte der EU-Rat der LandwirtschaftsministerInnen in Brüssel. Die ECFA übergab alle EU-weit gesammelten Petitionen für eine Verbesserung der Bedingungen für Masthühner an die LandwirtschaftsministerInnen von Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden, Holland und England.
 
In der Juni-Sitzung des EU-Rates hätte die Masthuhnrichtlinie beschlossen werden sollen. Einige Länder, allen voran Frankreich, Italien, Polen, Tschechien und Ungarn, haben aber die Richtlinie erneut kritisiert und brachten damit die gesamte Richtlinie in Gefahr. Deshalb möchte der VGT bei diesen Botschaften vorsprechen, um sie zu überzeugen, die EU-Masthuhnrichtlinie zu unterstützen.

Vom VGT bereits besuchte Botschaften:

Tschechische Republik

Polen

Frankreich

Italien

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