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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.05.2017)

Wien, am 31.05.2017

Das heimliche Filmen von Tierfabriken – Legal? Illegal? Sinnvoll?

Rechercheaktionen, bei denen Stallungen betreten werden, um Kameras zu montieren, werden immer wieder als „Einbrüche“ bezeichnet, doch stimmt diese Behauptung auch? Wir machen einen juristischen Faktencheck!

In Österreich gewährt das Tierschutzgesetz Tieren einen minimalen Schutz, zumindest rein rechtlich gesehen. In der Praxis sieht es leider häufig anders aus. Millionen Tiere müssen in riesigen Tierfabriken, hermetisch abgeriegelt vor der Öffentlichkeit, unter katastrophalen Haltungsbedingungen, leiden. Oft werden noch nicht einmal die ohnehin bereits lächerlich geringen Vorschriften eingehalten. Der Grund dafür ist eine viel zu lasche Exekution der Gesetze. Zwar gibt es auch stichprobenartige Kontrollen, allerdings sieht die Kontrollverordnung des Tierschutzgesetzes Besuche der Behörden in Tierfabriken im Mittel nur alle 50 (!) Jahre vor, sodass TierhalterInnen faktisch nicht mit einer solchen rechnen müssen. Daher wird das Tierschutzgesetz in vielen Fällen auch nicht ernst genommen. Doch selbst wenn man sich an das Tierschutzgesetz hält, müssen die Tiere in trister Umgebung schreckliche Haltungsbedingungen ertragen, etwa Schweine auf Vollspaltenböden über ihren eigenen Ausscheidungen oder Kühe in ganzjähriger Anbindehaltung, deren Bewegungsspielraum nur ein Hinlegen und ein Aufstehen ermöglicht.

Wie schlimm die Situation tatsächlich ist, unabhängig davon, ob die Tierhaltung nun gesetzwidrig ist oder nicht, erfährt die Bevölkerung in der Regel nur durch heimlich gefilmte Videoaufnahmen engagierter TierschützerInnen, welche das Material dann Medien und/oder auch Tierrechtsvereinen wie dem VGT zukommen lassen. Die heftige Reaktion der Öffentlichkeit auf diese Bilder ist wohl der beste Beweis dafür, dass ein solches Verhalten legitim und leider nach wie vor notwendig ist. Da die staatlichen Kontrollen bei Weitem nicht ausreichend sind, muss auch die Zivilbevölkerung zum Wohl der Tiere eingreifen.

TiernutzerInnen stört ein solches Vorgehen natürlich, kommen dadurch doch die schrecklichen Haltungsbedingungen ans Tageslicht, mit denen sie ihren Lebensunterhalt verdienen, und wird dadurch die Gesellschaft doch immer weiter dahingehend sensibilisiert, dass ein Fleischkonsum, aber auch der Konsum von sonstigen tierlichen Produkten, nicht mehr zeitgemäß und demnach nicht unterstützenswert ist. Kein Wunder, dass sie deshalb diese wichtige Arbeit kriminalisieren und schlecht machen wollen, wie neulich Werner Pail. Der Obmann von Saugut, einem Lobbyverein der Schweineindustrie, beschuldigte etwa Personen, einen Einbruch bei ihm begangen zu haben, nachdem verstörende Bilder aus seinem Stall ans Tageslicht geraten waren. Aber handelt es sich bei solchen Recherchen tatsächlich um einen Einbruch und/oder überhaupt um eine Straftat? Wir machen einen juristischen Faktencheck:

  • Ein Delikt Einbruch kennt das österreichische Strafgesetzbuch nicht, es kennt lediglich einen Einbruchsdiebstahl, dazu ist jedoch zusätzlich zu einem widerrechtlichen Eindringen das Entwenden einer fremden Sache notwendig. Zudem muss eine Bereicherungsabsicht vorliegen, die Sache muss also einen Wert an sich haben. Das Betreten, lediglich um eine Kamera zu montieren, fällt also ganz klar nicht darunter.

  • Oft wird dazu behauptet, es liege ein Hausfriedensbruch vor. Auch dieser Vorwurf hält einer näheren Betrachtung nicht stand. Dafür müsste das Eindringen mittels Gewalt oder der Androhung von Gewalt erfolgen, wobei die Gewalt bzw. Androhung davon gegenüber einem Menschen erfolgen müsste. Zudem gilt das Hausrecht nur in einem Wohnbereich, worunter ein Stall nicht fällt. Also auch dieser Tatbestand kann durch eine Filmaufnahme in einer Tierfabrik nicht erfüllt werden.

Solche Aktionsformen sind nicht nur notwendig, sondern verstoßen dazu auch gegen keine strafrechtlich relevante Bestimmung, auch wenn dies von der Gegenseite immer wieder ins Feld geführt wird. Derartige Behauptungen dienen also lediglich der Propaganda gegen Personen und Vereine, die die Öffentlichkeit mit dem Tierleid konfrontieren wollen, das durch die tägliche Nutzung von Tieren entsteht.

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