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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.10.2020)

Treubach, OÖ, am 29.10.2020

95 Schweine mehr als 12 Stunden in LKW-Anhänger abgestellt – Tierschützer_innen schreiten ein!

Nächtlicher Einsatz im oberösterreichischen Treubach: Tiertransport-Anhänger mit Schweinen für den Schlachthof im Ort ohne Wasser oder Nahrung einen Tag lang abgestellt.

In den gestrigen Abendstunden meldete eine Person dem VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN einen abgestellten Tiertransport-Anhänger, voll beladen mit schreienden Schweinen. Sie waren offensichtlich für die Schlachtung im örtlichen Schlachthof bestimmt. Sofort begann die Arbeit der Tierschützer_innen. Mit der Hilfe der Kolleg_innen der Pfotenhilfe Lochen konnte der illegal abgestellte Transporter – mit insgesamt 95 Tieren, wie sich später herausstellen sollte – dokumentiert werden. Es wurde umgehend die Polizei verständigt.



 

Die Tiere waren in einem schlechten Zustand. Wir vermuten, dass weder eine Wasserversorgung, noch Nahrung für die Schweine zur Verfügung standen, so VGT-Kampagnenleiter David Richter. Viele Tiere zeigten tiefe Schürfwunden, eventuell von Kämpfen in der Enge des Transporters. Schrecklich, wie lange die Tiere in dieser Lage ausharren mussten – und weiter hätten ausharren müssen, wäre nicht schnell reagiert worden.

Eine Tierschützerin schildert verzweifelt die Lage von heute Nacht: Die Schweine lagen Kälte, Wind, Zugluft und Regen ausgesetzt auf dem blanken Metallboden in ihren eigenen Fäkalien und schrien verzweifelt um Hilfe. Die Tierschützer_innen vor Ort froren trotz dicker Kleidung, die Tiere mussten dies völlig schutzlos ertragen. Ein Tier war am Bein so stark verletzt, dass es beim Abladen gar nicht aufstehen konnte.

„Tiere sind unverzüglich abzuladen“

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Tiertransporte sind so kurz wie möglich, jedenfalls ohne Verzögerungen durchzuführen (Artikel 3, VO (EG) 01/2005). Weiters müssen Tiere am Schlachthof so schnell wie möglich abgeladen werden (Artikel 15, VO (EG) 1099/2009). Bereits mehrmals wurden solche Fälle in den letzten Jahren aufgedeckt, z.B. zweimal in der Steiermark (2018, 2019) und einmal in Niederösterreich. Die Rechtslage ist völlig klar. Warum hier so dreist gleich mehrere Verordnungen zum Tierschutz gebrochen werden, ist wirklich schwer nachzuvollziehen, so Richter. „Das sind keine Kavaliersdelikte! Die Tiere leiden enorm!“

Schlachthof-Betreiber: Anhänger stand seit Mittag

In der Befragung durch die Polizei schilderte der Schlachthofbetreiber, nachdem er von den Beamt_innen geweckt wurde, dass der Transporter kurz vor Mittag aus Deutschland angekommen sei. Die 75 Tiere im Zugfahrzeug wurden entladen, doch die 95 Schweine im Anhänger ließ er auf einem 400 Meter entfernten Parkplatz abstellen. Er habe gerade technische Probleme und nicht genügend Platz im Wartestall, gab der Betreiber an. Weiters behauptete er, man dürfe Schweine ohnehin 24 Stunden in Transportern einsperren. Es ist erschütternd, welche Ignoranz selbst einfacher Tierschutz-Gesetze hier offenbar herrscht. Dass Tiertransporte so kurz wie möglich durchzuführend sind, wissen ja nun wirklich schon Lai_innen. Und es ist nicht der erste Fall, der dahingehend aufgedeckt wurde, so Richter verärgert.

Amtstierärztin: Tiere müssen abgeladen werden

Mehr als zwei Stunden nach dem Eintreffen der Tierschützer_innen vor Ort kam endlich auch die zuständige Amtstierärztin hinzu. Ein Abladen und Notversorgen der Schweine am Lebenshof der Pfotenhilfe schlugen die Tierschützer_innen vor. Schließlich wurden die 95 doch sofort am Schlachthof abgeladen. Offensichtlich war im Wartestall doch genügend Platz für die Tiere. Umso dreister, dass die Tiere dennoch mehr als 12 Stunden im Anhänger eingepfercht belassen wurden, so David Richter.

Der VGT wird Anzeige erstatten.

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