Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.07.2022)
Wien, am 01.07.2022Erfolg des VGT: Regierung ringt sich zu Ende des Schweine-Vollspaltenbodens 2040 durch
VGT begrüßt diese Entwicklung sehr, wenn es auch lange Übergangsfristen gibt und nicht fixiert ist, was als Alternative zum Vollspaltenboden vorgeschrieben werden wird
Seit März 2019 hat der VGT alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den einstreulosen Vollspaltenboden in der Schweinehaltung gesellschaftlich zu thematisieren. Und tatsächlich soll nun den bestehenden Betrieben mit Vollspaltenboden das Ablaufdatum 2040 gegeben werden. Das ist ein sehr großer Schritt in die richtige Richtung, der nicht zu unterschätzen ist. Die Minister Rauch und Totschnig haben damit den Mut bewiesen, der für einen großen Wurf im Tierschutz notwendig ist. Der VGT wird mit Vehemenz darauf drängen, dass der Handel, die Gastronomie und die Schweinefleisch verarbeitenden Betriebe diese Entwicklung unterstützen und schon frühzeitig die Umstellung einläuten. Wermutstropfen bei der heutigen Entscheidung ist allerdings, dass erst bis 2028 die konkreten Stallsysteme entwickelt werden sollen, die ab 2040 für alle Schweinebetriebe als Mindestvoraussetzung gelten werden, und damit jetzt noch nicht garantiert ist, dass es tief eingestreute Liegebereiche geben wird. Und dazu dürfen bis zur Gesetzwerdung des neuen Mindeststandards Neu- und Umbauten das „dänische System“ mit halbierter Spaltenanzahl auf einem Drittel der Buchtenfläche installieren und ab Erstzulassung für 23 (!) Jahre weiterführen.
Erfreulich ist dagegen, dass als Zielvorgabe für den Mindeststandard ab 2040 nicht nur ein Ende des routinemäßigen Schwanzkupierens, sondern auch das Etablieren eines physisch angenehmen Liegebereichs für alle Schweine vorgesehen ist. Abgesehen davon wird gesetzlich vorgeschrieben, dass Tierschutzorganisationen, wie der VGT, zumindest beratend in die Entwicklung des neuen Mindeststandards eingebunden werden. Ab Verlautbarung dieses neuen Mindeststandards müssen ihm bereits alle Neu- und Umbauten entsprechen.
Für VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist jetzt auch für Schweine Land in Sicht, wenn auch in weiter Ferne: Die Übergangsfrist bis 2040 bedeutet, dass die momentan bestehenden Vollspaltenboden-Betriebe noch 17 ½ Jahre unverändert weiter machen dürfen. Aber damit nicht genug, können neu installierte dänische Systeme sogar ihre Vollspaltenböden 23 Jahre ab Erstzulassung weiter betreiben. Wird diese Erstzulassung knapp vor Verlautbarung des neuen Mindeststandards erteilt, können die betreffenden Schweinebetriebe noch bis etwa 2053 mit einstreulosem Vollspaltenboden weitermachen. Da bin ich dann 89 Jahre alt, bis der letzte Schweine-Vollspaltenboden in Österreich abgebaut wird!
Und Balluch weiter: Doch das Kernstück dieses heutigen Beschlusses ist ein Ablaufdatum für die bestehenden Vollspaltenboden-Betriebe und das ist großartig. Wenn das tatsächlich so in das Tierschutzgesetz aufgenommen wird, dann erklärt der VGT seine Kampagne gegen den Schweine-Vollspaltenboden für erfolgreich beendet. Wieviele hunderte Aktive des VGT und wieviele zig tausende Unterstützer:innen des VGT haben ihre Zeit und ihr Geld investiert, um dieses Ziel zu erreichen! Damit ist die Arbeit allerdings noch nicht getan. Jetzt muss einerseits sichergestellt werden, dass der neue Mindeststandard eine tief eingestreute Liegefläche enthält, auf der alle Tiere gleichzeitig nebeneinander Platz finden. Und andererseits muss diese Entwicklung durch die Unterstützung von Handel, Gastronomie und Verarbeitern abgesichert werden. Beiden Themen wird sich der VGT in den nächsten Jahren verstärkt widmen!
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ordnet das Verbot im Tierrechtsradio auf Radio Orange ein: