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VGT reagiert auf Tierindustrie-Propaganda: Aufdeckungen von Tierleid notwendig!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.08.2024)

Wien, 28.08.2024

VGT korrigiert Falschdarstellungen: Kein:e Tierschützer:in dreht Lüftungen ab oder richtet Sachschäden an; es geht darum, die Öffentlichkeit über die wahren Zustände zu informieren

Die Tierindustrie versucht offenbar momentan im Wahlkampf mit Falschdarstellungen die Bevölkerung gegen den Tierschutz aufzubringen. So wird immer wieder ein Fall im Bezirk Leibnitz in der Südsteiermark gebracht, bei dem jemand vorsätzlich Schweine erstickt hat. Dazu VGT-Obperson DDr. Martin Balluch: Es ist vollkommen absurd, dieses Verbrechen dem Tierschutz in die Schuhe schieben zu wollen. Niemals würden Tierschützer:innen Schweine absichtlich ersticken. Auch die Exekutive hat nicht im Tierschutzmilieu recherchiert. Die Schweineindustrie selbst lässt dagegen immer wieder Schweine ersticken, weil die Belüftungen ausfallen und die Tierfabriken wie Bunker gebaut sind, in die keine frische Luft eindringen kann!

Weiters lügt die Tierindustrie in ihrer Propaganda, indem sie behauptet, Tierschützer:innen, die Missstände filmen wollen, würden Türen aufbrechen und dabei Sachschäden anrichten. Auch dazu Balluch: Mir ist kein einziger derartiger Fall bekannt. Dass es sich um eine Propagandalüge handelt, ist leicht zu erkennen. Die Tierindustrie fordert nämlich strafrechtliche Konsequenzen für das Filmen in Tierfabriken. Würden aber die Tierschützer:innen, die heimlich filmen, dabei Türen beschädigen, dann hätte das sowieso strafrechtliche Konsequenzen und die Forderung der Tierindustrie wäre hinfällig. Aus der Forderung folgt also streng logisch, dass Tierschützer:innen keine Sachbeschädigungen begehen.

Die Tierindustrie behauptet zusätzlich, dass es sich meistens um keine gesetzwidrige Tierquälerei handle, wenn Tierleid aufgedeckt wird. Balluch: Einerseits gibt es nach unseren Aufdeckungen schon immer wieder Strafverfahren gegen die Tierhalter:innen. Aber oft nicht. Würden das Tierschutzgesetz und seine Verordnungen ernst genommen, dann wären alle Tierfabriken illegal. Zum Beispiel steht in der Verordnung, dass jedem Schwein ein physisch angenehmer Liegebereich geboten werden muss, was am Vollspaltenboden natürlich nicht möglich ist. Nur leider gibt es für Tiere keinen Rechtsstaat. Wenn es um Tiere geht, wird das Recht ständig gebrochen. Andererseits aber dienen unsere Aufdeckungen mehrheitlich dazu, die Bevölkerung über die wahren Zustände in Tierfabriken zu informieren. Von der Fleischwerbung kann man darüber nichts lernen. Aus dem Faktum, dass die Aufregung nach den Aufdeckungen groß ist, wie die Tierindustrie bestätigt, folgt logisch, dass die Bevölkerung auch die gesetzlich erlaubten Haltungsformen, wie den Vollspaltenboden, ablehnt. Die Aufdeckungen dienen daher auch der Aufklärung der Konsument:innen. Eine Aufgabe, die die Tierindustrie gezielt unterläuft und zu verhindern versucht. Das ist der Hauptgrund, warum sie gegen unsere Aufdeckungen ist.

Balluch schließt: Auch die Behauptung, der VGT würde mit seinen Aufdeckungen die Betreiber:innen der Tierfabriken öffentlich an den Pranger stellen, stimmt so nicht. Wir veröffentlichen die Namen und Adressen, die zu den jeweiligen Tierfabriken gehören, grundsätzlich nicht. Es geht uns eben darum, die Öffentlichkeit über die Zustände zu informieren und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten, aber niemanden zu schädigen. Es wäre viel besser, die Tierhalter:innen würden mit uns zusammen neue Haltungsbedingungen entwickeln, die man der Öffentlichkeit zeigen und zu denen man stehen kann, statt ständig die wahren Zustände zu kaschieren und zu hoffen, dass die Konsument:innen nicht erfahren, was sie da kaufen.

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