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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.03.2024)

Großklein, am 20.03.2024

60 Schweine absichtlich erstickt: könnte bei Auslauf statt Vollspaltenboden nicht passieren!

VGT drängt auf Mindeststandard beim Verbot des Vollspaltenbodens, der auch den nicht seltenen Erstickungstod von Schweinen verhindert – kein Schattenboxen gegen Aufdeckungen

Die Straftat in Großklein, bei der 60 Schweine vorsätzlich erstickt wurden, ist ein weiteres Beispiel der Qualen, die die Menschen den Tieren zufügen und die auch bewusst in Kauf genommen werden. Meldungen über erstickte Schweine, weil die Ventilatoren ausgefallen sind, werden regelmäßig verbreitet, die Dunkelziffer ist viel höher. Ersticken kann man nur in einem Betonbunker, kommentiert VGT-Obmann DDr. Martin Balluch. Wer Schweine in Tierfabriken mit Vollspaltenboden hält, nimmt das Erstickungsrisiko bewusst in Kauf. Deshalb brauchen wir jetzt sofort einen neuen Mindeststandard in der Schweinehaltung, der nicht nur den Vollspaltenboden ausschließt, sondern auch einen Auslauf bietet. Dann könnte Derartiges nicht mehr passieren!

Die Lobby der Schweineindustrie nutzt diese Straftat aber auch perfide aus, um gegen Aufdeckungen von Missständen durch verdeckte Aufnahmen zu wettern. Die steirische Landesrätin für Landwirtschaft, Simone Schmiedtbauer, die dadurch bekannt wurde, dass sie betonte, ihr sei egal, ob Schweine auf Vollspaltenboden gehalten werden, ihr schmecke das Schweinefleisch gleich gut, will sogar wieder ein längst begrabenes Gesetz gegen Aufdeckungen propagieren. Laut diesem Gesetzesvorschlag der ÖVP von 2019 sollten Tierschützer:innen bis zu 2 Jahre ins Gefängnis, wenn sie heimlich Aufnahmen von Tierquälerei in Tierfabriken oder Schlachthöfen machen. Balluch dazu: Da wird ein gewaltsames Eindringen in einen Schweinebetrieb mit dem Ziel, die Schweine durch Ersticken zu töten, mit heimlichen Filmaufnahmen verglichen, die keine Spuren hinterlassen, aber die Öffentlichkeit über die Realität in Tierfabriken und die Behörden über Gesetzesbrüche informieren. Im einen Fall werden die Schweine absichtlich gequält, im anderen wird ihnen geholfen. Daran ist nichts vergleichbar. Wir brauchen ein Verbot des Vollspaltenbodens und nicht eines, das das Filmen von Schweinen auf Vollspaltenboden verbietet.

Und Balluch weiter: Die Schweinebranche lamentiert, dass die Konsument:innen kein Tierwohlfleisch kaufen würden und man deshalb den Vollspaltenboden nicht verbieten könne. Aber gleichzeitig will sie mit allen Mitteln verhindern, dass die Konsument:innen erfahren, wie das Billigfleisch auf Vollspaltenboden produziert wird. So funktioniert das nicht. Deshalb sind die Aufdeckungen des VGT so wertvoll, weil sie durch die Verbreitung von Fakten über die tatsächlichen Zustände eine Möglichkeit eröffnen, nicht nur den Schweinen zu Stroheinstreu zu verhelfen, sondern auch die Konsument:innen wahrheitsgetreu zu informieren, sodass diese eine bewusste Kaufentscheidung treffen können. Nur durch die Aufdeckungen sind die Tierqualen auf Vollspaltenboden ans Licht gekommen. Und genau deshalb wettert die Schweinebranche gegen solche verdeckten Aufnahmen und will sie kriminalisieren. Die Öffentlichkeit soll nicht wissen, was in Schweinefabriken passiert. Und die Schweine sollen weiterhin auf Vollspaltenboden leiden und sterben müssen.

Filmen in Tierfabriken: Legal – illegal – sinnvoll?

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