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Verein gegen Tierfabriken
Wien, am 07.05.2025
Im Nu kann so aus dem konventionellen („unstrukturierten“) Vollspaltenboden ein „strukturierter“ Vollspaltenboden Neu werden
Die Schweineindustrie und die ÖVP wollen uns eine Version des Vollspaltenbodens als ein Verbot des Vollspaltenbodens verkaufen. Was wie ein Witz klingt, ist traurige Realität: bei der ÖVP geht man davon aus, dass der sogenannte „strukturierte“ Vollspaltenboden die neue Mindestanforderung in der Schweinehaltung werden wird. Unverfrorener Weise bezeichnet sie das als ein Ende des Vollspaltenbodens. Um klar zu machen, was der Unterschied zwischen diesem neuen und dem alten, konventionellen Vollspaltenboden ist, hat der VGT jetzt frei im Handel erhältliche Gummileisten zum Verschließen von Spalten gekauft und führt in einem Video vor, wie damit der konventionelle „unstrukturierte“ zum neuen „strukturierten“ Vollspaltenboden umgewandelt werden kann. Klar wird dabei: der Unterschied ist marginal und für die Schweine nicht zu bemerken.
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „So wie seinerzeit bei Legehennen der ausgestaltete Käfig medial als Verbot der Legebatterie verkauft wurde, so versucht man heute mit dem strukturierten Vollspaltenboden, die Menschen zu verwirren. Diese Form des Vollspaltenbodens ist für alle Neu- und Umbauten seit 2023 vorgeschrieben, bedeutet aber leider kein Ende des Vollspaltenbodens, wie häufig kolportiert wird. Das Video lässt daran keinen Zweifel. Eines ist daher klar: egal, was am 9. Mai im Gesundheitsausschuss für eine Neuformulierung beschlossen wird, es muss danach ein Mindeststandard in der Mastschweinehaltung festgeschrieben werden, der eine verpflichtende Stroheinstreu einschließt. Der strukturierte Vollspaltenboden Neu ist als Dauerlösung absolut inakzeptabel!“
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