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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.01.2024)

Wien, St. Florian bei Linz, am 31.01.2024

Heute 3 VGT-Demos: wann wird der Schweine-Vollspaltenboden verboten?

In St. Florian zur Schweinefachtagung, sowie vor Ministerrat am Ballhausplatz und Nationalrat im Parlament erinnerten Tierschützer:innen die Regierung an ihre Verantwortung

Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) ist der VGT in Sachen Schweine-Vollspaltenboden wieder am Start. Der VfGH hat zusammen mit den Übergangsfristen auch die Bestimmungen für einen Mindeststandard in der Schweinehaltung ohne Vollspaltenboden aufgehoben. Tierschutzminister Rauch fordert eine tiefe Stroheinstreu ab 2030. Landwirtschaftsminister Totschnig fürchtet um sein Schnitzel. Bei all dem Konflikt muss trotzdem jetzt in den nächsten Wochen das Tierschutzgesetz repariert und ein echtes Verbot des Vollspaltenbodens erlassen werden, sonst werden alle Schweinebetriebe ab Juni 2025 zumindest zu einem temporären verbesserten Vollspaltenboden Neu umgebaut haben müssen, was ein völlig sinnloser Aufwand wäre. Deshalb drängt der VGT jetzt auf eine rasche Entscheidung und demonstrierte heute früh vor dem Ministerrat am Ballhausplatz und vor dem Nationalrat auf den Stufen des Parlaments in Wien. Gleichzeitig gab es eine VGT-Demo vor der HBLA St. Florian, weil dort eine Schweinefachtagung stattfindet. Kurioses Detail am Rande: unter den Schweine-Landwirt:innen wurde mit Zustimmung der Veranstalter:innen der Schweinefachtagung zu einer spontanen „Gegendemo“ aufgerufen, die aber nicht stattfand. Stattdessen standen 10 Landwirt:innen unwirsch in der Gegend herum und gaben keinen Ton von sich. Die Schüler:innen der HBLA waren sehr am Austausch mit den Tierschützer:innen interessiert.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Wenn es um Tiere geht, wird der Rechtsstaat gerne umschifft. Tierschutzbestimmungen, so hat man in der Tierindustrie gelernt, kann man ignorieren. So steht wortwörtlich seit 2022 in der Verordnung zu Schweinehaltung, dass jedes Schwein Zugang zu einem physisch angenehmen Liegebereich haben muss, aber niemand schert sich darum. Doch das Erkenntnis unseres Höchstgerichts wird man doch hoffentlich ernst nehmen. Egal wieviel die Schweineindustrie lamentiert und egal ob Minister Totschnig 30 Cent mehr für sein Schweinsschnitzel zahlen muss, jetzt und hier ist ein echtes Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung fällig, das einen eingestreuten Liegebereich für Schweine vorsieht, mit einer Übergangsfrist bis 2030. Die 92 % Mehrheit der Bevölkerung wünscht das, und deshalb muss es auch umgesetzt werden. Punkt.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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