Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.04.2005)
Wien, am 26.04.2005Operationen an 26 Graugänsen, um Paarungsverhalten zu studieren
Ethik-Kommission lehnt Tierversuch wegen nicht verantwortbarem Tierleid ab – Wissenschaftsministerium bewilligt den Versuch trotzdem
Bereits vor 2 Jahren hatte der Versuchsleiter einen Versuch beantragt, bei dem 26 Graugänsen ein multi-sensor Telemetriesystem einoperiert werden sollte, um ihr Paarungsverhalten zu studieren. Die seit dem Tierversuchsgesetz 1989 installierte Ethikkommission lehnte den Antrag allerdings ab, weil die Graugänse durch die Operationen zu sehr leiden müssten. Für die Telemetrie werden den Tieren Zigarettenschachtel-große Apparate in die Bauchhöhle implantiert und dann mit dem Herzen verkabelt. Trotz Ablehnung der Ethikkommission stellte Sektionschef vom Wissenschaftsministerium am 16. April eine Bewilligung für die Versuche aus. Am Dienstag den 26. April beginnen die Operationen.
Das multi-sensor Telemetriesystem in der Größe einer Zigarettenschachtel misst den Herzschlag und die Körpertemperatur, aber auch die Umgebungstemperatur und den Luftdruck. Es wird in die Bauchhöhle einoperiert, und mit Fühlern verkabelt, die in verschiedene Teile des Körpers verlegt werden. Eine Antenne, die aus der Bauchhöhle ragt, sendet die Signale aus. ExpertInnen stellen dazu fest, dass die Operation einerseits einen schwerwiegenden Eingriff für das betroffene Tier darstellt. Zusätzlich gibt es aber im Körper der Vögel eigene Luftsäcke, die für das Fliegen und die Adjustierung der Atmung und der Körperfunktionen auf Bewegung und Höhe wesentlich sind. Diese Luftsäcke werden aber durch die Operation und das große Telemetriegerät beeinträchtigt. Das bedeutet also, dass nicht nur die Tiere unter diesem Versuch leiden, sondern dass auch das Gerät auf diese Weise die Parameter verfälscht, die es messen soll. Das Experiment ist daher auch wissenschaftlich fragwürdig.
Der VGT-Obmann Dr. Martin Balluch kommentiert: „Tierversuche
sind aus dem Bundestierschutzgesetz ausgenommen. Was sonst als Tierquälerei
gilt, ist keine mehr, wenn sie im Rahmen eines Experiments durchgeführt
wurde. Die Tierschutzombudspersonen können daher auch nicht die
Interessen der Tiere im Tierversuch vertreten. In Tierversuchsverfahren
haben sie weder Akteneinsicht noch Parteienstellung.
Der Vorfall um dieses Experiment zeigt wieder deutlich, dass Tierversuche
in Österreich in der Praxis einfach nicht kontrolliert und gesetzlich
geregelt sind. Wenn die Ethikkommission den Versuchsantrag ablehnt,
bewilligt ihn das Wissenschaftsministerium einfach
trotzdem. Dabei sind diese Versuche neben dem unermäßlichen
Tierleid und der mangelhaften Wissenschaftlichkeit auch in ihrer Zielsetzung
fragwürdig. Lässt sich das Paarungsverhalten von Graugänsen
wirklich nur durch Operationen studieren? Ist das Wissen über
das Paarungsverhalten von Graugänsen wichtig genug, um dafür
26 Tiere auf diese Weise zu drangsalieren? Können wir daraus etwas
lernen, das Menschen zugute kommt, wenn sogar gesagt wurde, dass bereits
Wildgänse im Vergleich zu Hausgänsen derartig verschieden
sind, dass letztere zum Studium für erstere nicht verwendet werden
könnten? Die Ethikkommission und das gesamte Tierversuchsgesetz
bedürfen einer kompletten Revision.“