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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.08.2013)

Wien, am 28.08.2013

Buttersäure-Attentäter auf Aktion gefasst

Währdend einer friedlichen Foto-Aktion des VGT mit entblößten Hinterteilen vor Kleider Bauer in der Wiener Mariahilfer Straße schlug der Buttersäure-Attentäter erneut zu. Er hatte auf einer Kundgebung schon einmal Säure auf Personen gesprüht. Doch diesmal ist er nicht entkommen.

Unsere AktivistInnen hatten sich gerade fertig zum Fotographieren arrangiert und stellten vor dem Kleider Bauer-Logo den anwesenden Medien den Schriftzug: SITTENWIDRIG.AT auf ihren Po-Backen zur Schau. Plötzlich stürmte von der Straße her ein Mann auf die Aktion zu und besprühte wild herum wirbelnd alle anwesenden Leute mit Buttersäure. Obwohl einige AktivistInnen sehr schnell reagierten und den Mann stoppen und fixieren konnten, wurden mehrere Menschen von üblelriechender Buttersäure verätzt.

Ein geistesgegenwärtiger Aktivist eilte zur gegenüber liegenden Apotheke und half so die schlimmsten Folgen über ein schnell verfügbares Desinfektionsmittel zu verhindern. Dennoch wurden einige Personen von den zahlreich herbei geeilten Einsatzfahrzeugen mit in ein Krankenhaus genommen.

Der Attentäter war mit einem sehr alten verrosteten Auto vorgefahren, das hinten kein Kennzeichen und vorne ein ungarisches Kennzeichen trägt. Der Mann wurde von der Polizei in gewahrsam genommen.

Ein Augenzeuge vor Ort: Ich bin fassungslos. Der Attentäter hat anscheinend extra ein Schrottauto und Buttersäure besorgt. Ich kann mir nicht vorstellen welche Motivation er persönlich für diese offensichtlich gut vorbereiteten Angriffe haben könnte. Bestimmt hat er im Auftrag von anderen gehandelt. Die Kampagnen des VGT sind anscheinend einigen zu effektiv, die an Tierleid gut verdienen.

Hintergrund

Bis zum Freispruch im skandalösen Tierschutzprozess hatte die Staatsanwaltschaft von einer kriminellen Organisation im Tierschutz geträumt. Um jetzt doch noch irgendeine Verurteilung zu erreichen, ist man auf den Vorwurf umgeschwenkt, legale Pelzdemos seien eine schwere Nötigung. Voraussetzung dafür ist aber nach § 105 (2) StGB deren Sittenwidrigkeit. In einer repräsentativen wissenschaftlichen Umfrage wurde erhoben, dass drei Viertel der Menschen in Österreich die Tierschutzkampagnen gegen Pelz nicht für sittenwidrig halten.

Die Aktion sollte auf eine Umfrage unter: sittenwidrig.at hinweisen und Menschen dazu auffordern zu überprüfen ob Ihre Vorstellungen dazu, was sittenwidrig ist, mit der Auffassung des Oberlanesgerichts Wien übereinstimmt.

Angriffe gegen den Tierschutz ändern nichts an den Fakten: Ob durch 2700 Selbstanzeigen, eine drei Viertel Mehrheit in wissenschaftlichen Umfragen oder durch ihre offene Unterstützung der Tierschutzanliegen – das Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft, ist bestimmend für die Frage der Legalität der Tierschutzkampagnen. Bisher ist das Ergebnis unzweideutig: Legale Kampagnen, um Modehäuser zum Ausstieg aus dem Pelzhandel zu bewegen, sind nicht sittenwidrig und damit auch nicht rechtswidrig!

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Wir fordern das Justizministerium auf, die Notbremse zu ziehen. Der heutige Tag hat erneut klar gezeigt: Nicht die Aktionen von TierschützerInnen sind sittenwidrig, sondern viel mehr jene, die sich gegen Tierschutzanliegen stellen, nehmen es nicht so genau mit den Gesetzen.

Die Fotos zu diesem Artikel sind hochauflösend über einen Rechts-Klick auf diesen Link als zip-Datei zum Download verfügbar.

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