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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.08.2006)

Wien, am 09.08.2006

Wahlversprechen aller Parteien: Tierschutz soll in die Bundesverfassung kommen

Neue Webseite des VGT prüft Parteien auf ihre Tierschutzposition

Tierschutz ist zu einem Wahlkampfthema geworden. Bis 2002 war zu Wahlzeiten von Tierschutz nichts zu hören. Nur 4 Tage vor der damaligen Nationalratswahl versprach der Bundeskanzler aber seine Zustimmung zu einem Bundestierschutzgesetz, falls er gewählt würde. Seit der intensiven Diskussion um dieses Gesetz, das auch 2004 Thema in den Landtagswahlen in Salzburg und Kärnten sowie bei der Bundespräsidentenwahl wurde, haben die Parteien auch eigene TierschutzsprecherInnen auf Bundesebene. Der VGT hat diese nun zu ihren Tierschutzpositionen befragt und die Antworten in einem eigenen Webbereich veröffentlicht:

Zum Thema Tierschutz in die Verfassung gab es am 27. Mai 2004 einen einstimmig angenommenen Entschließungsantrag aller Parteien im Parlament, der allerdings nie umgesetzt wurde. Eine Reihe anderer Länder haben Tierschutz bereits in die Verfassung aufgenommen, wie z.B. Deutschland, Schweiz und Slowenien. Tierschutz ist auch in der Landesverfassung von Salzburg verankert. Die Verfassung spiegelt den Grundkonsens in unserer Gesellschaft wider. Die in ihr formulierten Staatsziele wirken sich als Ermessungsgrundlage auf die Interpretation aller Gesetze aus, jedes Gerichtsurteil muss sich am Wertekonsens der Verfassung orientieren. Tierschutz ist heute in der Gesellschaft zweifellos von so hohem Wert, dass es höchste Zeit ist, ihn als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Das Parlament hat das bereits anerkannt und in einem einstimmigen Beschluss bestätigt. Bis heute ist dieser Beschluss des Parlaments aber nicht umgesetzt worden.

Der VGT fordert daher:

  • Tierschutz im Wortlaut des Entschließungsantrags vom 27. Mai 2004 in die Bundesverfassung als Staatsziel aufzunehmen: „Die Gesellschaft schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf”

Alle Parteien gaben dazu an, sich auch nach der Wahl an ihre Zustimmung vom Mai 2004 zu halten zu, allerdings will die ÖVP den Tierschutz unter den Umweltschutz subsumieren. Es gibt aber Bereiche, in denen Umweltschutz und Tierschutz divergieren, weshalb der VGT dafür eintritt, eine Verfassungsbestimmung allein für den Tierschutz im Wortlaut der Entscheidung von 2004 zu erlassen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Endlich wird Tierschutz politisch so ernst genommen, dass er auch zur Wahl thematisiert wird. Deshalb bietet der VGT jetzt auch der Öffentlichkeit entsprechende Informationen über die Tierschutzpositionen der zur Wahl stehenden Parteien an. Tierschutz kann durchaus das Zünglein an der Waage werden, weshalb sich die WählerInnen doch für diese oder jene Partei entscheiden. Allerdings werden wir vom VGT auch darauf achten, dass die Wahlversprechen zum Tierschutz keine leeren Worthülsen bleiben. Alle Parteien haben nicht nur im Mai 2004 für Tierschutz in die Bundesverfassung gestimmt, sondern auch jetzt diese Zustimmung als Wahlversprechen wiederholt. Und zu Tierschutz auf EU-Ebene haben die Parteien sehr konkrete Versprechen abgegeben, wie sich auf unserer Webseite nachlesen lässt. Wenn sie nicht auch nach der Wahl entsprechend handeln, werden wir dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit erfährt, welche Parteien vertrauenswürdig sind und welche Wahlversprechen geben aber nicht halten!“

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