Mein Vermächtnis für die Tiere
Alles vergeht, nur gute Taten leben weiter. Ihr Einsatz für die Tiere muss nicht mit Ihrem Ableben enden. Mit Ihrem Vermächtnis an den VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN sichern Sie langfristig den Einsatz für die Rechte aller Tiere, über Ihren Tod hinaus.
- Mein Vermächtnis für die Tiere
- Wozu ein Testament verfassen?
- Wie verfasse ich ein Testament?
- Testamentratgeber
- Testamentsrechner
- Haustiere im Testament
- Kranzspenden
- Heute schon helfen
- Veranstaltungen
Alles vergeht, nur gute Taten leben weiter. Ihr Einsatz für die Tiere muss nicht mit Ihrem Ableben enden. Mit Ihrem Vermächtnis an den VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN sichern Sie langfristig den Einsatz für die Rechte aller Tiere, über Ihren Tod hinaus.
Alle Menschen können ein Testament verfassen und den VGT darin bedenken. Hierbei spielen weder Alter noch Vermögen eine Rolle. Jeder Betrag unterstützt unsere Arbeit und zukünftige Projekte. Es ist nie zu früh, sich um das eigene Vermächtnis zu kümmern. Ab dem 16. Lebensjahr kann jede Person ein Testament verfassen oder verfassen lassen.
In den folgenden Zeilen sowie in unserem kostenlosen Testamentsratgeber finden Sie vielerlei Informationen rund um dieses Thema. Sollten Sie dennoch Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Ihr Vermächtnis ist in guten Händen.
Der VGT finanziert sich ausschließlich durch private Mittel. Er ist als gemeinnütziger Verein nicht gewinnorientiert, die gesamten Spendenmittel werden ausschließlich für Tierschutzprojekte und die Erhaltung des Vereins ausgegeben.
Transparenz und Ehrlichkeit wird bei uns groß geschrieben. Wir sind seit über zwanzig Jahren Träger des österreichischen Spendengütesiegels. Das bedeutet die Einnahmen und Ausgaben werden laufend kontrolliert. Wir legen jährlich unsere Einnahmen und Ausgaben offen. Ebenso legen wir jährlich einen Leistungsbericht vor. Gerne senden wir Ihnen diesen zu, damit Sie eine Vorstellung davon haben, was genau mit Ihrem Nachlass passiert. Wir sind außerdem jederzeit für Fragen oder Anregungen für Sie da.
Wozu ein Testament verfassen?
Sollten Sie kein Testament verfassen, erben Ihre Angehörigen. In Österreich wird durch die gesetzliche Erbfolge der Nachlass unter Ihren Verwandten aufgeteilt.
Sollte es zum Zeitpunkt Ihres Todes keine Angehörigen geben, geht Ihr gesamtes Vermögen an den Staat. In Österreich fielen von 2012 – 2015 über 12 Mio. Euro an den Staat, weil die Verstorbenen keine gesetzlichen Erben und Erbinnen mehr hatten und auch kein Testament vorhanden war.
In Ihrem Testament können Sie festlegen, wer wie viel erben soll. Sie können eine oder mehrere Personen oder Organisationen als Erben einsetzen. Ihr Erbe könne Sie so prozentuell unter den Begünstigten aufteilen.
Beispiel:
Ich vermache mein gesamtes Vermögen zu gleichen Teilen meinem Neffen (Name, Anschrift) und dem VGT (VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, Meidlinger Hauptstraße 63/6, 1120 Wien).
Auch einen Fixbetrag oder einen bestimmten Gegenstand können Sie dem VGT vermachen.
Beispiel:
Ich vermache dem VGT (VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, Meidlinger Hauptstraße 63/6, 1120 Wien) 5.000€ und meine Pelzmäntel.
Sie können in Ihrem Testament den VGT auch als Ersatzerben einsetzen, falls die von Ihnen begünstige Person das Erbe nicht annehmen möchte oder unerwartet vor Ihnen versterben sollte.
Achtung!
Auch wenn Sie ein Testament verfassen, gibt es sogenannte Pflichtteile, die Ihren Verwandten zustehen. Um diese zu berechnen, nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Erbrechner!
Wie verfasse ich ein Testament?
Es gibt verschiedene Wege, ein Testament zu verfassen. Unterschieden wird zwischen dem eigenhändigen, fremd händigen und dem öffentlichen Testament.
Das eigenhändige Testament ist von Ihnen handgeschrieben.
Das eigenhändige Testament muss folgende Formvorschriften einhalten:
- Es muss vollständig von Ihnen handgeschrieben und selbstständig unterschrieben werden.
- Der Ort und das Datum sind zu vermerken.
- Die Bezeichnung
Testament
,Letztwillige Anordnung
oderLetzter Wille
muss enthalten sein. - Ihr Vor- und Zuname muss ebenfalls enthalten sein, zusätzliche Informationen zu Ihrer Person sind oft von Vorteil um Missverständnissen vorzubeugen.
- Das Testament muss von Ihnen am Ende des Textes unterzeichnet werden.
Das fremdhändige Testament wird von einer anderen Person per Hand oder maschinell verfasst und von Ihnen sowie drei Zeug:innen unterschrieben.
Das fremd händige Testament muss folgende Formvorschriften einhalten:
- Dieses Testament kann maschinell geschrieben werden.
- Nur ein Zusatz auf dem Testament, der ausdrücklich erklärt, dass es sich um Ihren letzten Willen handelt, sowie alle Unterschriften, müssen handgeschrieben sein. Beispiel:
Das ist mein letzter Wille.
- Die drei Testamentszeug:innen müssen gleichzeitig anwesend sein, wenn Sie das Testament unterzeichnen.
- Außerdem müssen diese drei Personen volljährig und geschäftsfähig sein.
- Diese unterzeichnen dann ebenfalls auf dem Testament.
- Die vollständigen Namen, Anschrift und das Geburtsdatum der Zeug:innen müssen vermerkt sein.
- Die Zeug:innen dürfen nicht selbst im Testament begünstigt werden oder nahe Verwandte oder Angestellte der Begünstigten sein.
Das öffentliche Testament wird mit Hilfe von einem Notar oder bei Gericht errichtet.
Diese Form des Testament ist fälschungssicher, kostet aber in der Regel zwischen 300 und 600 Euro. Beim Verfassen des öffentlichen Testaments hilft Ihnen ein Notar oder das Gericht. Die Erstberatung in einem Notariat ist kostenlos.
Mustertestamente und Formulierungsvorschläge schicken wir Ihnen gerne kostenlos mit unserem kostenlosen Erbschaftsratgeber zu.
Was kann ich vererben?
Nicht nur was auf Ihrem Konto ist, ist Teil Ihres Erbes. Bargeld, Lebensversicherungen, Sparbücher, Wertpapiere, Möbel, Schmuck, Kunst, Immobilien und auch Tiere können vererbt werden.
Sie können nicht nur Immobilien, sondern auch Grundstücke vererben. Sollten Sie ein Stück Wald besitzen und dem VGT vermachen, wird dieses für das Projekt Zum Urwald zurück genutzt.
Das bedeutet, dass in diesem Wald keine Bäume mehr gefällt werden, keine Flächen gerodet werden, keine Tiere gejagt werden und die Fläche nicht zu Ackerland, Weidewiesen oder Tourismuszentren wie Schipisten umgewidmet werden. Alle menschlichen Spuren wie Forststraßen, Zäune und Hütten werden entfernt. Ihr Wald wird dann zum Rückzugsgebiet für Wildtiere und hilft das Artensterben zu stoppen.
Erbschaftsratgeber
Rund um das Thema Testament und Erbschaft kommen viele Fragen auf. Bestellen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich unseren Ratgeber inklusive Mustertestament, Formulierungsvorschlägen und Checklisten! Darin wird geklärt, was es bei einem rechtskräftigen Testament zu beachten gibt, welche Möglichkeiten es gibt dem VGT etwas zu vermachen und viele weitere nützliche Informationen.
Ihre Daten sind sicher. Die Transaktion Ihrer Spende läuft über eine gesicherte https-Verbindung, alle Daten werden verschlüsselt übertragen.
Testamentsrechner
Finden Sie über unseren Rechner heraus, wie groß in Österreich die Pflichterbteile Ihrer Verwandschaft sind!
Haustiere im Testament
Im österreichischen Erbrecht werden Tiere als Gegenstände behandelt. Leider spielt bei der Vererbung eines Tieres keine Rolle wer eine emotionale Bindung zum Tier hat oder wer sich am Besten darum kümmern kann.
Wenn sich kein:e Erb:in dem Tier annehmen will, wird es verkauft oder verschenkt und der Erlös wird unter den Erben aufgeteilt. Sollte es hier keine zusätzlichen Vorkehrungen geben, kann es sein, dass das Tier einem Tierheim übergeben wird.
Zwischen dem Tod einer Person und der Bearbeitung ihres Testaments können einige Wochen vergehen. Deshalb ist es zwar gut, seine Tiere im Testament festzuhalten, doch dadurch wird nicht sichergestellt was mit den Tieren direkt nach dem Todesfall passiert.
Die wohl beste Lösung ist eine Schenkung auf Todesfall. Diesen Vertrag schließen Sie zu Lebzeiten mit der Person ab, die sich danach um das Tier kümmern wird. Er wird meist durch Anwält:innen aufgesetzt und kann fast nicht widerrufen werden. Man sollte sich also sicher sein, mit wem man diesen Vertrag aufsetzt.
Um das Tier im Testament festzuhalten, müssen Name, Rasse, Alter und Farbe des Tieres beschrieben werden. Die Erben müssen das Tier verpflichtend bis zu seinem Tod pflegen und versorgen. Gegebenenfalls nach den genauen Auflagen des Testaments.
Um sicherzustellen, dass das Tier nicht frühzeitig eingeschläfert wird, hat die verstorbene Person die Möglichkeit, einen bestimmten behandelnden Tierarzt zu bestimmen. Außerdem ist es möglich eine Strafklausel im Testament aufzunehmen, die die erbende Person bei Nichteinhaltung der Testamentsauflagen zu einer Strafzahlung zwingt. Zur Sicherstellung der Auflagenerfüllung kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden, der die Auflage der Obsorge des Erben über das Tier regelmäßig überprüft.
Es kann nicht nur ein:e Erb:in eingesetzt werden, sondern zugleich ein:e Pfleger:in, welche:r für das Tier zu sorgen hat. Die pflegende Person kann dann für Unterbringung, Betreuung und Pflege einen festgesetzten Betrag von der erbenden Person verlangen, wenn dies so im Testament vermerkt wurde.
Die Person, der das Tier vermacht wird, muss kein:e Erb:in sein. Das Tier kann auch als Legat vermacht werden. Das bedeutet, dass eine bestimmte Sache oder ein bestimmter Betrag vermacht wird. Zum Beispiel eben ein bestimmtes Tier.
Kranzspenden
Blumen verwelken, doch Ihr Einsatz für den Tierschutz bleibt bestehen.
Eine weitere Möglichkeit sich in der Zukunft im Tierschutz einzubringen, sind Kranzspenden. Anstelle von Blumen, können Sie um Spenden im Namen der verstorbenen Person bitten. Blumen in Kränzen und anderen Gestecken verwelken und werden nach wenigen Tagen von der Friedhofsverwaltung entsorgt. Eine Spende für den VGT sichert langfristig unsere Arbeit, die auch weit in der Zukunft noch Auswirkungen haben wird. So profitieren alle Tiere noch in vielen Jahren von Ihrer bedachten Entscheidung.
Eine einfache Möglichkeit, um Spenden in Gedenken der verstorbenen Person zu bitten, ist, diesen eine Zeile der Traueranzeige zu widmen.
Um Name der Person zu gedenken, bitten wir um Spenden zu Gunsten des VGT anstelle von Kranzspenden.
Bankdaten:
VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
IBAN: AT95 2011 1822 5838 6400
BIC: GIBAATWWXXX
Auf Anfrage versenden wir gerne auch personalisierte Dankbriefe an Hinterbliebene.
Heute schon helfen
Wir sind auf Spenden angewiesen, sie sind die Basis jeglicher Tierschutzarbeit. Möchten Sie unsere Arbeit schon jetzt unterstützen?
Es gibt verschiedene Wege uns finanziell unter die Arme zu greifen – jeder Betrag hilft uns dabei uns für den Tierschutz einzusetzen und Erfolge zu erzielen.
Sie möchten regelmäßig spenden? Schließen Sie jetzt für sich oder als Geschenk für jemand anderen eine Tierschutzpatenschaft ab! Mit mindestens 10 Euro im Monat stellen Sie sicher, dass wir weiterhin Tieren eine Stimme geben können.
Wir freuen uns auch sehr über einmalige Spenden oder regelmäßige, kleinere Beträge.
VGT Spendenkonto
Erste Bank
IBAN: AT95 2011 1822 5838 6400
BIC: GIBAATWWXXX
Veranstaltungen
Lassen Sie sich kostenlos fachkundig beraten, um genau jenen Willen verfassen zu können, den Sie sich vorstellen!
Anlässlich der Wochen des guten Testaments organisiert die Initiative Vergissmeinnicht zwei Mal jährlich Informationsabende zum Thema Testamente, Erbrecht und Patient:innenverfügungen, zu denen wir unsere Unterstützer:innen herzlich einladen.
Wir freuen uns, unseren Unterstützer:innen diesen Service anbieten zu können, bei dem man sich nicht nur wertvolle Informationen einholen, sondern auch einiges sparen kann. Bei diesen kostenlosen Informationsabenden halten Notar:innen Vorträge und stehen nachher für Fragen zur Verfügung.
Bei allen von uns angeführten Terminen finden Sie außerdem Vertreter:innen des VGT, damit Sie sich mit uns austauschen und Informationsmaterial mitnehmen können. Zusätzlich erwartet Sie ein Buffet mit veganen Optionen.