Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.11.2015)
16.11.2015Schlachthof: Marcher Norbert GmbH Graz
Der VGT hat gegen diesen Betrieb Anzeige wegen Verdacht auf Übertretung der Tierschutzschlachtverordnung erstattet.
Steckbrief
- Name
- Marcher Norbert GmbH Graz
- Standort
- Lagergasse 158
A-8020 Graz - Schlachthofnummer
- AT 61891 EG
- Zertifizierungen
- AMA (Quelle: AMA, Stand September 2015)
Bio-AMA (Quelle: AMA, Stand September 2015) - Website
- marcher.at
Webseiten-Zitate
Unsere Mission ist es, heimisches Fleisch weltweit erfolgreich zu positionieren. Unsere Verantwortung sind Lebensmittelsicherheit und der ethisch korrekte Umgang mit Mensch und Tier.
Eindrücke aus Tierschutzsicht
Sammelstall und Treibgang
Die Schweine werden in kleinen Gruppen unter Einsatz des Schlagpaddels in einen kleinen Sammelbereich vor dem engen Treibgang getrieben. Der Arbeiter benutzt dabei immer wieder auch Elektroschocker, welche laut Gesetz nur am Hinterteil des Tieres verwendet werden dürfen. Diese Vorschrift wird nicht beachtet – der Elektroschocker wird an allen Körperstellen, mehrmals auch im Gesicht (!), angesetzt. Jeder einzelne Elektroschock wird von einem Aufschreien der Tiere begleitet. Der Bereich ist scheinbar absichtlich nicht beleuchtet, was die Tiere zusätzlich ängstigt, da Schweine in Richtung Licht flüchten – in Richtung Schlachtbereich.
Der Sammelstall ist mit einem Schieber vom schmalen Treibgang abgetrennt. Die Tiere werden nacheinander hineingetrieben, wobei die Tiere sehr oft in Panik geraten und sich gegenseitig einquetschen. Mehrmals verkeilen sich zwei Tiere in der Enge des Treibgangs oder im Bereich des Schiebers so sehr, dass sie sich nicht mehr befreien können. Die beiden Mitarbeiter in diesem Sektor traktieren die hilflosen Tiere am ganzen Körper, auch im Bereich der Schnauze und der Augen, mit Elektroschockern, bis sich die Tiere unter furchtbaren Schmerzschreien auseinanderkämpfen.
Der Mitarbeiter im Treibgang benutzt den Elektroschocker willkürlich bei jedem einzelnen Schwein, auch bei apathischen Tieren, an allen Körperstellen – das eigentlich zu verwendende Treibpaddel benutzt er während der gesamten Schicht kein einziges Mal.
Das vorgegebene, hohe Schlachttempo führt zu Stress und Zeitdruck im Bereich des Sammelstalls und des Treibgangs. Eingeklemmte oder verängstigte Tiere müssen unter großer Gewalteinwirkung weitergetrieben werden. Der systematische Einsatz der Elektroschocker, vor allem an besonders empfindlichen Körperstellen, ist gesetzeswidrig und tierquälerisch.
Die Betäubung und das Töten
Bei der beworbenen Schlachtkapazität von 240 Schweinen/Stunde (also alle 15 Sekunden ein Schwein) ist Akkordarbeit zwingend nötig. Ein Schwein nach dem anderen wurde in die Tötungsbox getrieben, dort sofort elektrisch betäubt und unmittelbar danach die Kehle aufgeschnitten. Anschließend klappte eine Seitenwand um und das Schwein fiel auf ein Förderband. Klappte die Wand wieder zurück, konnte das nächste Schwein betäubt werden. Gesetzlich sind eigentlich 4 Sekunden Betäubung vor dem Kehlschnitt vorgeschrieben, in der Praxis waren es jedoch meistens nur zwei Sekunden. Durch das unpräzise Ansetzen der Zange wurde das Gehirn vieler Schweine wahrscheinlich nur unzureichend einem Stromfluss ausgesetzt. Viele Tiere bewegten den Kopf am Förderband noch minutenlang, manche öffneten und schlossen still den Mund und einige schrien sogar, während das Blut aus der Kehle floss.
Video vom Betriebsalltag
Dieses Video zeigt den Alltag im Schlachthof Marcher Norbert GmbH Graz.