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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.03.2005)

Wien, am 24.03.2005

Vorsicht beim Kauf von Ostereiern: Schöngefärbte Tierquälerei!

Gefärbte Ostereier undeklariert aus Käfighaltung

Während seit 1. Jänner 2004 alle Eierpackungen von Legebatterien mit der Aufschrift "Käfighaltung" versehen sein müssen, gilt das nicht für gefärbte Ostereier: die KonsumentInnen werden getäuscht

Am 19. Dezember 2000 hat die EU eine Verordnung erlassen, deren Artikel 10 vorschreibt, dass ab dem 1. Jänner 2004 bei allen Frischeiern auf der Verpackung die Art der Legehennenhaltung anzugeben ist. Eier aus der Legebatterie müssen dabei als "Käfighaltung" gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung gilt aber nicht für gefärbte und gekochte Eier, weil diese quasi als verarbeitet gelten und nicht mehr Frischeier sind. Zusätzlich sind durch die Färbung die auf den Schalen aller Eier vorgeschriebenen Erzeugercodes, die sowohl das Herkunftsland als auch mit der Zahl "3" die Haltungsform in Legebatterien angeben würden, nicht mehr zu lesen. Wenn also auf Packungen gefärbter Ostereier nicht eindeutig "Freilandeier" oder "Eier aus Bodenhaltung" steht, dann sind sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Käfigeier – und das trifft auf fast alle zu! Der Verein Gegen Tierfabriken fordert die Regierung auf im Sinne der KonsumentInnen die Kennzeichnungspflicht auf Eierverpackungen auch auf gefärbte und gekochte Eier auszudehnen.

Ab 1. Jänner 2009 werden die herkömmlichen Legebatterien in Österreich verboten. Um sicherzustellen, dass dieses Verbot nicht hinausgezögert bzw. durch Käfigei-Importe aus dem Ausland umgangen wird, sind die KonsumentInnen aufgerufen die Kennzeichnungen der Haltungsformen auf den Eierpackungen zu beachten. Die entsprechende EU-Verordnung gilt aber nicht für gefärbte und gekochte Eier. Entsprechend sind praktisch alle gefärbten Ostereier aus Käfighaltung, ohne dass das erkennbar wäre. Sehr viele dieser Käfigeier stammen auch noch unerkannt aus dem Ausland, weil auch das Herkunftsland nicht angegeben werden muss. Da diese Art des gefärbten Ostereiverkaufs nicht in der gesamten EU üblich ist, wurde bei den Kennzeichnungsverordnungen darauf nicht geachtet. Dieses Schlupfloch im Gesetz nutzen jetzt die Billigeivermarkter in unlauterer Weise und täuschen damit die KonsumentInnen.

"Legebatterien gelten in Österreich als Tierquälerei, das ist gesellschaftlicher Konsens. Jetzt doch noch tierquälerische Käfigeier als liebliche Ostereier gefärbt ohne Kennzeichnung zu verkaufen, ist eine eiskalte Täuschung der KonsumentInnen. Wir rufen die Bundesregierung auf, diese Gesetzeslücke so rasch als möglich zu schließen und damit dieser Umgehung der Gesetze ein Ende zu bereiten. Käfigeier müssen bis 2009 ein für alle Mal aus dem Markt verschwunden sein", meint der VGT-Obmann Dr. Balluch.

Am Samstag den 26. März wird der VGT auf dem Stefansplatz in Wien von 12.00 bis 20.00 Uhr eine Kundgebung zu diesem Thema abhalten, bei dem auch Filmaufnahmen von Legebatterien gezeigt werden.

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