Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.06.2007)
Wien, am 11.06.2007Einladung: Personenrechte für Menschenaffen?!
Institut für Ethik und Wissenschaft an der Fakultät für Philosophie der Universität Wien lädt zur Diskussion über das internationale Great Ape Project, www.greatapeproject.org
Vorstellung des gerichtlichen Antrags
auf Personenstatus für einen Schimpansen vom
Februar 2007
Wann: Freitag 15. Juni 2007, 19 Uhr
Wo: HS 1, Neues Instituts Gebäude NIG, Universitätsstrasse
7, 1010 Wien
Einleitung und Moderation:
Mag. Erwin Lengauer, Forschungsassistent am
Institut für Ethik und Wissenschaft der Fakultät
für Philosophie an der Universität Wien
SprecherInnen:
Dr. Signe Preuschoft, Primatologin,
Universität Zürich, Sprecherin vom Jane Goodall
Institute Austria; über die biologischen Grundlagen
der Personalität von SchimpansInnen
Mag. Eberhart Theuer, Menschenrechtsexperte,
über die juridischen Aspekte des laufenden Sachwaltschaftsprozesses
DDr. Martin Balluch, Verein
Gegen Tierfabriken, Autor von "Die Kontinuität
von Bewußtsein. Das naturwissenschaftliche Argument
für Tierrechte"; über die politische Dimension
der Frage des Personenstatus von Menschenaffen
Nach den Vorträgen wird der Diskussion mit dem Publikum breiter Raum gewidmet.
Hintergrund zum konkreten Fall in Österreich: 1982 wurde der 10 Monate alte Schimpansenbub Hiasl aus Westafrika nach Wien entführt, um für Tierversuche verwendet zu werden. Am Flughafen beschlagnahmt, wuchs er in einer Menschenfamilie auf und endete im Wiener Tierschutzhaus. Um eine Abschiebung aufgrund des finanziellen Engpasses des Wiener Tierschutzvereins zu verhindern, beantragte der Verein Gegen Tierfabriken VGT jetzt eine Sachwaltschaft für Hiasl. Er sei eine Person und keine Sache, und daher niemandes Eigentum. Er könne also nicht ins Ausland verkauft werden, sondern müsse eine Sachwalterin zur Seite gestellt bekommen, die seine Interessen vertritt. Damit würde weltweit erstmals ein nichtmenschliches Wesen als Person anerkannt. Gegebenenfalls könnte Hiasl dadurch sogar den Auftraggeber seiner Entführer, das Tierversuchslabor, auf Schadenersatz klagen und so seinen Lebensabend selbst finanzieren. Das Verfahren begann am Bezirksgericht Mödling im Februar 2007 und wurde jetzt zum Landesgericht Wiener Neustadt berufen.
Diesen Sachverhalt gilt es interdisziplinär im Kontext des internationalen Great Ape Project kritisch argumentativ zu reflektieren.
Hinweis zu weiterer Veranstaltung:
"Tierschutz trifft Umweltschutz - Klimawandel
und Tierproduktion“
Wann: Mittwoch 13. Juni 2007, 19 Uhr
Wo: Tagungsraum Don Bosco Haus, St. Veit Gasse
25, 1130 Wien
Dipl. Pol. Jens Karg von Global
2000
Dipl. Ing. Jurrien Westerhof von
Greenpeace
Mag. Felix Hnat von der Veganen
Gesellschaft Österreich
Martin Schlatzer vom Verein
Gegen Tierfabriken
Nach kurzen Impulsreferaten wird die Diskussion für alle eröffnet.