Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.02.2017)
Wien, am 10.02.2017Forderung Verbot des Aussetzens von Zuchtfasanen: VGT demonstriert täglich
Verfassungsexperte stellt fest: weil das Aussetzen von Zuchtfasanen ganz unabhängig von der Jagd bereits Tierquälerei ist, kann es auf Bundesebene im Tierschutzgesetz verboten werden
Der Tierschutzrat, das anerkannte Expertengremium des Tierschutzministeriums, sah die Situation eindeutig: einstimmig wurde beschlossen, das Verbot des Aussetzens gezüchteter Vögel für die Jagd in das Tierschutzgesetz aufzunehmen. Doch in der zur Begutachtung aufliegenden Vorlage ist nichts davon zu finden. Zuerst reagierte das Ministerium auf die Kritik überrascht, dann behauptete man, ein Verbot sei verfassungswidrig, da Jagd als Landessache nicht vom Bund geregelt werden kann. Doch es geht nicht um die Jagd, es geht um das Aussetzen gezüchteter Vögel aus Massentierhaltung, die sich in der freien Wildbahn nicht zurecht finden. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass 90 % der ausgesetzten Fasane innerhalb von 5 Wochen sterben ohne bejagt worden zu sein, teils im Straßenverkehr, teils durch Raubfeinde und teils weil sie einfach verhungern. Der Universitätsprofessor für Verfassungsrecht, Dr. Stefan Hammer von der Uni Wien, hat dem Tierschutzministerium persönlich seine Rechtsmeinung dargelegt, dass ein Verbot des Aussetzens, wie vom Tierschutzrat einstimmig beschlossen, verfassungskonform wäre.
Um diese Forderung zu unterstreichen, protestieren AktivistInnen des VGT täglich vor dem Tierschutzministerium oder auf Autobahnbrücken. „Ministerin Oberhauser: Tierschutzrat einstimmig für Verbot des Aussetzens von Fasanen – Und Sie?“ steht da auf einem Transparent.
VGT-Obmann Martin Balluch: „Das geplante Tierschutzgesetz braucht noch wesentliche Verbesserungen, bevor es beschlossen werden kann. Und dazu gehört ein klares, bundesweites Verbot des Aussetzens von in Massentierhaltung gezüchteter Fasane. Die wissenschaftliche Beweislage ist erdrückend, das Aussetzen von mehr als 100.000 Fasanen pro Jahr in Österreich muss ein Ende finden. Im Schloss Thal bei Graz wurden z.B. jedes Jahr 1500 Fasane ausgesetzt, 4 Wochen später aber nur mehr 300 abgeschossen, der Rest ist elendiglich zugrunde gegangen. Das ist ein Tierschutzproblem und hat mit der Ausübung der Jagd nichts zu tun. Ein Verbot muss ohne Wenn und Aber ins Gesetz hinein!“