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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.12.2017)

Wien, am 14.12.2017

Gewaltangriff durch Mayr-Melnhof: VGT bringt erste Zivilklage ein

VGT fordert von Gatterjägermeister die Herausgabe der mit Gewalt entwendeten Gegenstände im Wert von € 1.300, nämlich zwei Videokameras und ein Funkgerät

Gatterjägermeister Max Mayr-Melnhof hat, wie bekannt, am 20. November 2017 in seinem Jagdgatter eine große, gesellschaftliche Treibjagd mit Hunderudel und Treiberkolonnen durchgeführt. Dieses Gemetzel an gefangenen Tieren wurde von TierschutzaktivistInnen u.a. des VGT von außerhalb des Gatterzauns gefilmt. Dabei gingen Mayr-Melnhof offenbar die Sicherungen durch und er attackierte zusammen mit Schlägern im zeitlichen Abstand von 2 Stunden 45 Minuten jeweils einen Tierschützer, der mit seiner Videokamera am öffentlichen Treppelweg außerhalb des Jagdgatters stand und das Geschehen darin völlig legal filmte. Dabei wurden den beiden zusammen zwei Videokameras und ein Funkgerät im Wert von € 1.300 mit Gewalt entwendet. Mayr-Melnhof dementierte bei Bekanntwerden seine Teilnahme an den Vorfällen, um dann später eine neue Version zu präsentieren, nämlich, dass er zwei vermummte Tierschützer innerhalb des Jagdgatters aus Sicherheitsgründen zu Boden habe ringen müssen. Offen blieb, wieso das im zeitlichen Abstand von 2 Stunden 45 Minuten geschah, wieso sein eigener Film unmittelbar nach dem Vorfall sein Opfer auf dem Treppelweg außerhalb des Jagdgatters zeigt und warum die Polizei, die zum Tatort kam, als die Schläger noch anwesend waren, das Opfer ebenfalls auf dem Treppelweg außerhalb des Jagdgatters auffand. Darüber hinaus wäre, auch wenn sich die Tierschützer innerhalb des Gatters aufgehalten hätten, weder der physische Angriff noch das Entwenden der Gegenstände gesetzlich gedeckt gewesen.

Da der Gatterjägermeister zwar großspurig mit den Lokalmedien verkehrt und sich gerne in Pose ablichten lässt, aber weder das Rückgrat hat, sich zu seinen Gewalttaten zu bekennen, noch seinen Opfern die von ihm mit Gewalt entwendeten Gegenstände auch nach Aufforderung rückzuerstatten, musste der VGT nun eine Klage auf Herausgabe einbringen. Diese findet sich im Wortlaut auf Martin Balluchs Blog.

Max Mayr-Melnhof ist in Mediendingen wohlgeübt. Als Meister der Verstellung gelingt es ihm ohne Probleme, JournalistInnen der Lokalmedien zu umgarnen und sein ach so gutes Herz für Mensch und Tier zu präsentieren. Dabei bedürfte es keiner hohen Intelligenz, um dieses Schauspiel zu durchschauen. Der VGT bietet allen JournalistInnen an, gemeinsam das Jagdgatter in der Antheringer Au zu begehen und aus erster Hand die totale Naturzerstörung gezeigt zu bekommen. Oder man könnte Mayr-Melnhof fragen, wieso er so gerne in seinem Jagdgatter auf Zuchtenten ballert. Oder wie es mit seiner großen Tierliebe vereinbar ist, dass – wie sein Mitarbeiter bestätigt – 8-9 Jagdhunde pro Gatterjagd getötet oder so schwer verletzt werden, dass sie tierärztliche Hilfe benötigen. Gehört jemandem mit so wenig Verantwortungsgefühl nicht ein Tierhalteverbot auferlegt? Oder man fragt, warum jemand mit angeblich so viel ökologischem Verständnis einfach die Schrothülsen nach dem Abschuss von Zuchtenten haufenweise in der Natur liegen lässt. Man könnte ihn auch fragen, was er von den unabhängigen Fachgutachten der Landesregierung hält, die unisono die Schließung seines Gatters verlangen. Oder man zeigt ihm die Filme von den in Panik flüchtenden Wildtieren in seinem Gatter, die von Jagdhunden verfolgt werden, oder die zusammengedrängte Wildschweinfamilie, die in Todesangst erstarrt, oder das gegen den Zaun springende Damhirschkalb. Findet ein normaler Mensch wirklich Vergnügen bei derlei Tierdrama? Eine interessante Frage wäre auch, warum die Weitwörther Au ohne Zaun auskommt, aber der Zaun seines Gatters in der Antheringer Au unmittelbar daneben unbedingt notwendig wäre, weil sonst die bäuerliche Welt zusammenbräche.

Und natürlich könnte man Mayr-Melnhof fragen, wie das nun genau war, wie und wo er die beiden Tierschützer zu Boden gerungen hat, und wie sich erklärt, dass sowohl sein Film als auch der Bericht der Polizei sein Opfer außerhalb des Gatters positionieren. Fragen über Fragen, die sich offenbar in der Region niemand zu stellen traut, so weit reicht die Macht des Herrn Gatterjägermeisters. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte sich dieser Macht entziehen können und einen Mayr-Melnhof nicht anders als andere Gewalttäter aburteilen und einsperren. Am Besten zu seinem Gatterjagdkollegen Mensdorff-Pouilly, der in wenigen Wochen seine unbedingte Strafhaft anzutreten haben wird.

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