

Jagd
Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz
Die Jagd ist aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen. Außerdem ist sie Landessache. D.h. in Österreich gibt es 9 unterschiedliche Landesjagdgesetze. Diese unterscheiden sich oft fundamental, was Schonzeiten oder etwaige Verbote zum Schutz der Tiere betrifft. Insgesamt gibt es in Österreich mehr als 137.000 Jäger:innen (Stand: 2024). In der Jagdsaison 2023/2024 wurden mehr als 760.000 Tiere von Jäger:innen getötet, wobei manche Tierarten in der Jagdstatistik nicht gelistet werden. Die Zahl ist somit in Wirklichkeit höher. Der VGT spricht sich ohne wenn und aber gegen jegliche Jagd zur reinen Unterhaltung aus. Tiere sind leidensfähige Lebewesen. Sie brutal zu töten kann nicht mit der Ernte von Pflanzen verglichen werden, wie die Jägerschaft das meistens tut.
Chronologie Jagd

OÖ: Landesregierung bewilligt Jagd auf ganzjährig geschonte Vögel während Balzzeit
Als Ausnahmegrund werden „private Zwecke“ genannt. Tierschutz legt Beschwerde ein

EINLADUNG: „Fotopirsch- meine Art der Jagd“
Wildtierfotografie von und mit Leopold Kanzler mit musikalischer Begleitung von „Priceless“

„Die Fasanjagd ist eine Grausamkeit ohne jede ökologische Berechtigung“
David Richter im Interview zum Züchten, Aussetzen und Abschießen von „Jagdfasanen“

40. Anti-Jägerball-Demo Hofburg: 100 Tierschützer:innen konfrontieren Jagd mit viel Kritik
Die Liste ist lang: ausgesetzte Zuchtfasane, Gatterjagd, Baujagd, Fallenjagd, Abschuss von Hunden und Katzen, keine Schonzeit für Säugetiermütter usw. – deshalb Bundesjagdgesetz!

Jagd OÖ: Aussetzen von Fasanen eingeschränkt, Trophäenjagd Mittelpunkt
Heute wird im OÖ Landtag das neue Jagdgesetz beschlossen – scharfe Kritik des VGT, ein Bundesjagdgesetz ist unbedingt notwendig

Schockierendes Obduktionsergebnis: Kater aus OÖ ist verhungert
VGT erstattet Anzeige und ruft zu einem Verbot von Lebendfangfallen und einem Tötungsverbot von Haustieren mittels Unterstützungserklärungen für Volksbegehren BUNDESJAGDGESETZ auf

VGT will Stiftung „Zum Urwald Zurück“ gründen
Als Stiftungseinlage ist für eine gemeinnützige Stiftung allerdings ein Mindestmaß von über 10 ha Wald notwendig, der VGT hat aber leider erst 3 ha.

Der NÖ Landesjagdverband lügt: Goldschakal darf keinesfalls bejagt werden!
Geschäftsführerin Scherhaufer ignoriert EU-Recht und ordnet in verfassungswidriger Weise den Goldschakal dem sogenannten Raubzeug zu, was die radikalste Verfolgung ermöglichen soll