Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.09.2006)
Große Schweinerecherche 2006: Problemkreis fehlende Stroheinstreu
Bundestierschutzgesetz
1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 5, 2.2.1
Stroheinstreu ist nicht vorgeschrieben. Weisen geschlossene
Böden (also Böden ohne Spalten) im Liegebereich
der Tiere keine Beläge auf, so sind sie ausreichend
mit Stroh einzustreuen.
Die jetzige Situation der Schweine:
98,7% der Mastschweine ohne Stroheinstreu!
100% der Kastenstände ohne Stroheinstreu!
93,7% der in Gruppenhaltung lebenden Zuchtsauen ohne Stroheinstreu!
97,3% der Vormastferkel ohne Stroheinstreu!
Stroh ermöglicht den Schweinen nicht nur einen Liegekomfort, der gerade bei schweren Zuchtsauen sehr wichtig ist. Stroh bietet auch verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten und verhindert auf diese Weise das Schwanzbeißen und den Kannibalismus. Die reizarme Umwelt bedingt, dass die Schweine beginnen, sich gegenseitig anzuknabbern. Denn nur das Schwänzchen der anderen Tiere in der Bucht erregt in dieser langweiligen Umgebung das Interesse der Tiere. Dadurch beißen sich die Tiere gegenseitig in die Schwänze, und knabbern diese manchmal bis zum Schwanzansatz ab. Durch die infizierten Wunden dringen Krankheitskeime in den Körper, die unter Umständen in die Wirbelsäule aufsteigen und bis zu einer Querschnittslähmung führen können.
Was sagt die Wissenschaft?
Nach den Erkenntnissen des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses der EU dient die Bereitstellung von Stroh dem Wohlbefinden von Schweinen im mehrfacher Hinsicht: Stroh erhöht den Liegekomfort; Stroh ermöglicht Kauen, Wühlen und andere orale Tätigkeiten; Stroh kann außerdem den Mangel an Ballaststoffen im handelsüblichen Futter ausgleichen. (IGN*)
Es gibt mittlerweile mehrere Auswertungen, die zeigen, daß die Wirtschaftlichkeit von eingestreuten, insbesondere einstreuarmen, Systemen sogar insgesamt besser sein kann als die von einstreulosen. Dabei wird der Mehraufwand für den Stroheinsatz durch niedrigere Energie- und Investitionskosten kompensiert. Zu den einstreuarmen Systemen gehören z.B. Kistenställe oder Schrägbodenställe. Automatische Strohverteilungssysteme mit Rohrtransport befinden sich auf dem Markt (Fa. Schauer) oder in der Entwicklung. (GÖT^)
Verbesserungsvorschlag des VGT: Verpflichtende Stroheinstreu für alle Schweine!
Einstreu ist in anderen europäischen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, so z.B. in der Schweiz und in Norwegen. Das Stroh muss als weiche, trockene Unterlage in die Liegebereiche eingebracht und regelmäßig gewechselt werden, um ein Verdrecken zu verhindern.
* IGN: Internationale Gesellschaft für Nutztierhaltung (1978 von schweizer und deutschen WissenschaftlerInnen gegründet; Präsident: Prof. Dr. A. Steiger, Universität Bern, Institut für Genetik, Ernährung und Haltung von Haustieren, Abteilung Tierhaltung und Tierschutz, Bremgartenstr. 109a, CH - 3012 Bern)
^GÖT: Gesellschaft für Ökologische Tierhaltung (Vereinigung von WissenschaftlerInnen zur Durchführung von Forschungsvorhaben in der Nutztierhaltung; Geschäftsstelle: Dr. Bernhard Hörning, Fachgebiet angewandte Nutztierethologie und tiergerechte Nutztierhaltung, Universität GH Kassel, Nordbahnhofstr. 1 a, D-37213 Witzenhausen)