Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.06.2009)
Wien, am 18.06.2009TierschützerInnen trugen heute die Verfassung vor dem Justizpalast zu Grabe
Sie sehen in der Bedrohung von NGO-Arbeit durch §278a StGB ein Ende von Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die durch die Verfassung geschützt sind
Heute appellierten 50 TierschützerInnen vor dem Justizpalast an die Vernunft in der Justiz, das Verfahren gegen den Tierschutz nach §278a StGB einzustellen. Wenn normale Tierschutzarbeit als kriminell und die NGO-Szene als große kriminelle Organisation gesehen wird, dann wird das für eine Demokratie notwendige Korrektiv einer bunten Szene von NGOs und Bürgerinitiativen, das durch die in der Verfassung garantierten Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit geschützt ist, lahmgelegt. Das bedeutet das Ende der zentralen Stützpfeiler der Verfassung, wie sie seit 1867 existiert.
Deshalb veranstalteten die TierschützerInnen ein regelrechtes Begräbnis am Schmerlingplatz vor dem Justizpalast. Ein Sarg mit österreichischer Flagge samt Bundesadler und der Aufschrift "Österreichische Bundesverfassung" wurde in einem Trauerzug schweigender, schwarz gekleideter Menschen quer über den Platz getragen und vor dem Justizpalast aufgebahrt. In einer berührenden Rede über die Geschichte unserer Verfassung, von den Jahren des Metternichschen Polizeistaates, über die bürgerliche Revolution 1848, bis zur Dezemberverfassung 1867 wurde der schwere Kampf um diese Errungenschaft rekapituliert. In der Zwischenkriegszeit zeigte sich die österreichische Bevölkerung aber noch nicht reif genug, für Demokratie und gelebte Grundrechte. Erst nach Ende des Dritten Reichs wurde die Wichtigkeit der Grundrechte erkannt und man nahm auch die Menschenrechtsdeklaration in die Verfassung auf.
Doch jetzt sollen diese Errungenschaften langsam wieder erodiert werden. Kaum gelingt es dem Tierschutz mittels Meinungs- und Versammlungsfreiheit die ethischen Vorstellungen der großen Mehrheit in der Bevölkerung in bescheidenem Rahmen, z.B. durch ein Legebatterieverbot, gegen den Willen der Wirtschaft durchzusetzen, werden die Grundrechte schon brutal eingeschränkt. Sollte das Justizministerium tatsächlich entscheiden, dass mittels §278a StGB gegen die Tierschutzszene vorgegangen werden kann, dann wird der Spruch auf dem von den TierschützerInnen mitgebrachten Grabstein Realität:
"In memoriam Österreichische Bundesverfassung 1867 - 2009, R.I.P"
Anschließend wurde der Sarg mit Blumen bekränzt und mit Erde angeschüttet.