Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.08.2023)
Wien, am 03.08.2023Einladung: große VGT-Aktion in Wien mit 120 „Rindern“ in Enge auf Vollspaltenboden
120 als Rinder verkleidete Tierschützer:innen drängen sich auf dem auf ihr Gewicht heruntergerechneten Platz, der einem Mastrind auf Vollspaltenboden zusteht.
Zeit:
Ort: 1030 Wien, Schwarzenbergplatz
Das laut der Verordnung für die Haltung von Mastrindern gesetzlich erlaubte Mindestplatzangebot ist eine bodenlose Frechheit. Ein bis zu 500 kg schwerer Stier muss mit 2 m x 1,2 m auskommen, also einem Platz, der im Wesentlichen seiner Größe entspricht. Nur für den Vollspaltenboden gilt diese Regelung, bei Stroheinstreu muss der Platz deutlich größer sein. Darauf möchte der VGT bei dieser Großaktion aufmerksam machen, an der 120 als Rinder verkleidete Tierschützer:innen teilnehmen. Sie stehen auf einem Fläche, die von den gesetzlichen Vorgaben für Mastrinder auf ihr Gewicht heruntergerechnet ist.