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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.01.2024)

Wien, am 16.01.2024

Einladung: Aktion „2 Tierarten – ein Leid“, Rinder und Schweine auf Vollspaltenboden

Es gibt keine sachliche Begründung, den Vollspaltenboden bei Schweinen abzuschaffen, ihn aber bei Rindern für immer bestehen zu lassen

Wo: vor dem Parlament, Dr.-Karl-Renner Ring 3, 1010 Wien Wann: Mittwoch, 17. Jänner 2024, 9:30 – 10:30 Uhr
Was: Eine lebensgroße Rinderfigur wird auf einen original Rinder-Vollspaltenboden und eine lebensgroße Schweinefigur auf einen original Schweine-Vollspaltenboden gestellt

Zwei gleiche Umstände gesetzlich anders zu behandeln, erfordert eine sachliche Rechtfertigung. Während der Vollspaltenboden bei Schweinen ein Ablaufdatum bekommen hat – das der Verfassungsgerichtshof drastisch verkürzt sehen will, ist der Vollspaltenboden bei Rindern bis zum St. Nimmerleinstag erlaubt. Dabei leiden Schweine und Rinder gleich auf diesem Boden.

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