Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.11.2008)
Wien, am 03.11.2008Einladung: Podiumsdiskussion zur Tierschutzcausa §278a
Ist politisches Engagement strafbar? - mit §278ff gegen kritische Mitmenschen und soziale Bewegungen
Wann:
Dienstag, 4. November 2008 um 19 Uhr
Wo: Gesellschaftswissenschaftliche
Fakultät der Universität Salzburg,
Rudolfskai 42, Hörsaal 383
Sprecher: DDr. Martin Balluch
Thema: Die Anwendung des berüchtigten
§ 278a StGB (Kriminelle Organisation) am
Beispiel des Tierschutzes
Seit dem Jahr 2004 wird die Tierschutzbewegung auch von den Mächtigen im Land ernst genommen: damals wurde in einer konfrontativen - aber LEGALEN - gegen den Widerstand der Regierung das Bundestierschutzgesetz und das Legebatterieverbot durchgesetzt. Letzteres tritt Anfang nächsten Jahres in Kraft und bedeutet das Ende einer sehr großen und mächtigen Industrie. Aber auch die Tierversuchsindustrie, die Jägerschaft und die Pelzindustrie fanden sich zunehmend unter Druck durch engagierte Individuen, die auch von Firmen ethische Standards einfordern.
Die Reaktion war jahrelange Bespitzelung, dann die Gründung einer Sonderkommission, der Große Lauschangriff, 23 Hausdurchsuchungen mit gezogener Waffe und 104 Tage Untersuchungshaft für 10 TierschützerInnen. Alles mit der Begründung, es würde sich bei 7 Tierschutzvereinen und 38 festgenommenen und verhörten Personen um eine große kriminelle Organisation handeln, die nach §278a StGB erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft auszuüben versucht.
Ist §278a eine Bedrohung für politisches Engagement in Österreich oder war die Polizeiaktion gerechtfertigt?
Organisiert von der GRAS Salzburg (Grüne und Alternative StudentInnen)
Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch
Tel.: 01-9291498, Email: martin.balluch@vgt.at
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Verein Gegen
Tierfabriken
Waidhausenstraße 13/1, 1140 Wien
Webseite: www.vgt.at, Email: vgt@vgt.at
Tel.: 01-9291498, Fax: DW 2
ZVR: 837 61 50 29