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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.11.2008)

Wien, am 20.11.2008

Einladung: NGOs diskutieren Bedrohung durch §278a StGB

Einladung: NGOs diskutieren Bedrohung durch §278a StGB

Verschiedene Organisationen der kritischen Zivilgesellschaft aus dem Menschenrechts- und Umweltschutzbereich nehmen erstmals seit Beginn der Aktionen gegen den Tierschutz Stellung

Zeit: Donnerstag, 20. November 2008, ab 18:00 Uhr
Ort: Technische Universität Wien, Getreidemarkt 9, Knoller Hörsaal

Es diskutieren:
Philipp Strohm – GREENPEACE
Jens Karg – GLOBAL 2000
Wolfgang Pekny – ZIVILGESELLSCHAFT / FOOTPRINT
Harald Balluch – VGT

Moderation:
Christoph Altenburger – SAVE

4 Große Lauschangriffe auf Basis §278a StGB richteten sich gegen den Tierschutz. 7 Tierschutzbüros und 25 Privatwohnungen wurden wegen Verdachts auf Bildung einer großen kriminellen Organisation von der Polizei durchsucht. Heute noch – 6 Monate später – stehen 6 Organisationen ohne ihre gesamte Infrastruktur da und sind dadurch lahmgelegt.

Ist §278a StGB ein notwendiges Mittel im Kampf gegen eine reale Bedrohung der Gesellschaft oder ist er in der Formulierung über das Ziel hinausgeschossen und gegen berechtigte politische Aktivitäten von NGOs anwendbar geworden?

Das neue Urteil des Obersten Gerichtshofs, das im Tierschutz tatsächlich eine große kriminelle Organisation nach §278a sieht und die Untersuchungshaft gegen TierschutzaktivistInnen bestätigt, sowie das neue Urteil des Oberlandesgerichts Wien, das die Polizeimaßnahmen im vollen Umfang für berechtigt hält – maskierte Polizeieinheiten schlugen in der Nacht Türen ein, bedrohten AktivistInnen mit der Waffe und leerten die Wohnungen bzw. Büros – werfen die Frage auf, ab wann man nach §278a StGB verdächtig wird.

Die von der studentischen Initiative SAVE (www.save.or.at) organisierte Veranstaltung will verschiedene NGOs zur Frage, ob §278a StGB eine allgemeine Bedrohung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten darstellt, zu Wort kommen lassen.

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 01/9291498

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Verein Gegen Tierfabriken
Waidhausenstraße 13/1, 1140 Wien
Email: vgt@vgt.at, Webseite: www.vgt.at
ZVR: 837 61 50 29

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