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Wien, am 19.03.2025

VGT zeigt auf: noch immer fließen Millionen Steuergelder in den Schweine-Vollspaltenboden

Die Bevölkerung will zu 92 %, dass Schweine Stroh haben, wird aber mit semantischen Tricks gezwungen, die Vollspaltenhaltung zu finanzieren – sogar im Neubau!

Im Rechnungshofbericht Landwirtschaftliche Nutztierhaltung – Förderungen und Tierschutzkontrollen von 2024 werden die Förderungen zwar nur bis 2022 analysiert. Da ist (auf Seite 45) aber von 13 Millionen Euro Steuergeld die Rede, das für Neubauten von Schweinebetrieben 2014–2022 ausgegeben worden ist. Man würde hoffen, dass das sauer verdiente Geld der Menschen ihrem Willen entsprechend ausschließlich in den Neubau von Tierwohlstallungen mit Stroh investiert wurde. Aber Fehlanzeige. Strohställe machten nur 33 % aus, ganze 67 % flossen in den Vollspaltenboden! In den untersuchten Bundesländern mit besonders großer Schweineindustrie, Oberösterreich und Steiermark, waren es sogar nur 29 % bzw. 24 %. Bei Rindern (81 % Tierwohl) und Hühnern (88 % Tierwohl) sieht die Situation dagegen viel besser aus. Leider ist dieser Trend im Schweinebereich bis heute ungebrochen.

Laut Sonderrichtlinie des Landwirtschaftsministeriums zur Umsetzung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP Strategieplans Österreich 2023–2027 können Schweinebetriebe Investitionsförderungen von 20 % für Vollspaltenbodenhaltungssysteme von einem Gesamtvolumen von € 400.000 erhalten, Junglandwirt:innen oder Bergbauernbetriebe sogar 25 %. Zwar wird seitens der Propagandaabteilung der Schweineindustrie weiter propagiert, dass seit 2023 keine neuen Vollspaltenboden-Schweinefabriken mehr errichtet werden dürfen, doch das ist falsch. Es dürfen keine unstrukturierten Vollspaltenbodensysteme mehr errichtet werden. Betonung auf unstrukturiert. Strukturierte Vollspaltenbodensysteme werden weiterhin ungebrochen von der Allgemeinheit im Neu- und Umbau zu 20–25 % mitfinanziert. Auch wenn 92 % der Menschen klar ihren Wunsch deklariert haben, dass Schweine auf Stroh liegen können sollen.

Deshalb zeigte der VGT heute vor dem Bundeskanzleramt in Wien einen Tierschützer als Schweinelandwirt mit Schweinen auf Vollspaltenboden, der von einem Tierschützer mit Maske des Landwirtschaftsministers Totschnig mit Geld überschüttet wird. Das Landwirtschaftsministerium gibt nämlich die Rahmenbedingungen für diese Subventionen vor, auch wenn die Länder das Geld bewilligen.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: Wir brauchen bis 1. Juni 2025 eine klare Weichenstellung für die Schweinehaltung. Dazu gehört nicht nur eine verpflichtende Stroheinstreu mit doppeltem Platzangebot ab 2033, sondern auch ein Ende jeglicher Förderungen für den Vollspaltenboden. Zur Investitionsförderung kommen ja auch z.B. Flächenförderungen hinzu, die Schweinebetriebe beziehen, die ihr eigenes Futter anbauen. Neu- und Umbauten sollten ab sofort nur mehr mit verpflichtender Stroheinstreu ausgeführt werden dürfen. Es wäre ganz leicht, diese Umstellung zu erreichen, würde man auf die Mehrheitsmeinung der Bürger:innen im Land hören und deren Geld in diesen Umbau statt in den Vollspaltenboden investieren!

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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