Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.02.2018)
Salzburg, am 19.02.2018Einladung: Morgen Dienstag Gewaltangriff-Prozess gegen Mayr-Melnhof in Salzburg
Nach Angriffen auf 2 VGT-Angestellte durch Mayr-Melnhof bei seiner Gatterjagd: VGT hat Maßnahmenbeschwerde eingebracht, die am Landesverwaltungsgericht verhandelt wird
Wo: Landesverwaltungsgericht Salzburg, Wasserfeldstraße 30, 5020 Salzburg, Verhandlungsraum 5
Wann: Dienstag 20. Februar 2018, Beginn 8:30 Uhr, angesetzt für 10 Stunden
Am 20. November 2017 hielt Maximilian Mayr-Melnhof wieder eine große Gatterjagd ab. Der VGT war vor Ort, um von der öffentlichen Straße aus die Tierquälerei zu dokumentieren. Um ein möglichst großes Areal abzudecken, wurden 10 Personen einzeln den Gatterzaun entlang positioniert. Mayr-Melnhof nutzte diese Aufteilung, um 2 VGT-Angestellte im räumlichen Abstand von mehreren Kilometern und im zeitlichen Abstand von 2 Stunden 45 Minuten mit der Hilfe von Schlägern zu attackieren und zu berauben. Im zweiten Fall rief Mayr-Melnhof in der Pause eine Security Firma an, bestellte 2 im Nahkampf ausgebildete Bodyguards, von denen einer bewaffnet war, setzte sie in sein Auto und fuhr außen um das Gatter herum, auf der Jagd nach Tierschützern. Wozu hat er sich die Bodyguards bestellt? Warum fuhr er außen um das Gatter herum? Und das noch dazu in der Mittagspause der Gatterjagd? Auf diese Fragen wird Mayr-Melnhof bei diesem Prozess eine Antwort geben müssen.
Als er jedenfalls mit seinen bezahlten Schlägern auf einen einzelnen Tierschützer traf, der am Treppelweg an der Salzach auf das Ende der Mittagspause der Jagd wartete, ließ er die beiden Bodyguards den Tierschützer zu Boden werfen und ihm die Arme und den Daumen schmerzhaft verdrehen. Dann befragte Mayr-Melnhof den VGT-Angestellten wie in einem mittelalterlichen Verhör, durchsuchte seinen Körper und nahm ihm eine Videokamera und ein Funkgerät ab. Insgesamt raubte Mayr-Melnhof auf diese Weise dem VGT Gegenstände im Wert von € 1.300.
Der VGT hat eine Maßnahmenbeschwerde eingebracht, die am Dienstag verhandelt wird. Zusätzlich läuft eine Klage auf Herausgabe der geraubten Gegenstände, die am 5. März 2018 im Bezirksgericht Salzburg, Rudolfsplatz 3, zur Verhandlung ansteht. Weiters sind eine Klage gegen Mayr-Melnhof, weil er die Vorwürfe als „infame Lüge“ bezeichnet hatte, und ein Verwaltungsstrafverfahren im Laufen. Und die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Raub, Körperverletzung, Nötigung, Amtsmissbrauch und Verleumdung gegen Mayr-Melnhof.